Drucksache 18 / 21 232 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 02. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2019) zum Thema: Förderung der Berliner Landesstützpunkte (LSP) – Nachfragen zur Drucksache 18/20 995 und Antwort vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 232 vom 02.10.2019 über Förderung der Berliner Landesstützpunkte (LSP) – Nachfrage zur Drucksache 18/20 995 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche von den derzeit 31 Berliner Landesstützpunkten (LSP) erhalten zusätzlich zu der entgeltfreien Bereitstellung von Sportanlagen bzw. zum „Zuschuss zu den Betriebskosten bzw. für die Anmietung von Sportanlagen“ (vgl. hierzu die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18 / 20 995 zu 4.) darüber hinaus auch sportfachlich-finanzielle Mittel über den Senat und/oder den LSB Berlin e.V. und in welcher Höhe? Bitte jeweils einzeln auflisten. Zu 1.: Über die Zuschüsse zu den Betriebskosten bzw. für die Anmietung von Sportanlagen hinaus gewährt der Senat keine weiteren Mittel für die Landestützpunkte (LSP). Nach eigener Auskunft vergibt der Landessportbund Berlin, Abt. Leistungssport, generell keine finanziellen Zuwendungen an LSP. Der LSB fördert die Sportarten/ Disziplinen über die Sportfachverbände. 2. Für welche (gedeckten/ungedeckten) Sportstätten / Liegenschaften genau übernimmt der Senat einen „Zuschuss zu den Betriebskosten bzw. für die Anmietung von Sportanlagen“ (vgl. auch hierzu die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18 / 20 995 zu 4.)? Bitte jeweils einzeln auflisten Zu 2.: Der Senat gewährt die Zuschüsse für folgende Sportstätten/Liegenschaften: Sportart Sportstätte/Liegenschaft Bowling Bowlingcenter Schillerpark, Müllerstr. 46, 13349 Berlin und Neue City Bowling Hasenheide, Hasenheide 108, 10967 Berlin Fußball Am Kleinen Wannsee 14 und 26, 14109 Berlin Seite 2 von 2 Kanu Eisenhammerweg 22, 13507 Berlin Moderner Fünfkampf Olympiaparkgelände/ Schirwindter Allee 45, 14053 Berlin (Einstellung der Reitpferde) Rudern Jungfernheide 80, 13629 Berlin Segeln Müggelseedamm 74, 12587 Berlin (nur Beschaffung und Unterhalt von Booten) Spielsportarten Glockenturmstr. 3, 14053 Berlin, Horst-Korber-Sportzentrum Berlin, den 16. Oktober 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport