Drucksache 18 / 21 235 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2019) zum Thema: Digitalisierung bei den Berliner Gerichten – digitaler Gerichtssaal, WLAN, beA und Co. Fluch oder Segen in Berlin? und Antwort vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 235 vom 07. Oktober 2019 über „Digitalisierung bei den Berliner Gerichten – digitaler Gerichtssaal, WLAN, beA und Co. Fluch oder Segen in Berlin?“ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut des Gutachtens zur „Grobkalkulation des Verbesserungs- und Investitionsbedarfs für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte“ bedarf es folgender notwendiger Ausstattung von Sitzungssälen zur elektronischen Verfahrensführung: Installation von PCs für Richterinnen und Richter, ggf. Staatsanwaltschaft und Protokollführung (alternativ: Laptop-Anschlüsse), einschließlich eines Druckers und Netzanbindung - Laptop-Anschlüsse für die Parteien (Strom, Beamer) - Projektionsmöglichkeit für elektronische Dokumente (Beamer oder große Bildschirme), - Projektionsmöglichkeit für Papierdokumente (Dokumentenkamera), - ggf. einfache Videoumschaltungseinrichtung (Projektionsmöglichkeit für Parteien), - ggf. universelle Videoumschaltungseinrichtung (für die freie Auswahl der Darstellung von Akten, Protokollen , Parteiendarstellungen u.ä.) - ggf. Ausstattung von Beratungszimmern mit einem vollständigen Arbeitsplatz 1. In welchen Sitzungssälen der Berliner Gerichte befindet sich derzeitig die in der Vorbemerkung genannte notwendige Ausstattung zur elektronischen Verfahrensführung (Aufschlüsselung nach Sitzungssaal, Art der Ausstattung sowie Kosten und Zeitpunkt der Anschaffung)? Zu 1.: Im Rahmen der im Wesentlichen im Frühjahr 2018 begonnenen und für die Zeit bis ca. 2023 geplanten Digitalisierung der Sitzungssäle der Berliner Gerichte im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA) wurden bislang an den folgenden Gerichtsstandorten Sitzungssäle bauseitig und hardwareseitig für die Nutzung von elektronischem Rechtsverkehr (ERV) und elektronischer Akte (eAkte) ertüchtigt: • Kammergericht: 2017 - Saal 469 • Landgericht Tegeler Weg: 2018 - Saal 17 und E 206 • Landgericht Turmstraße: 2017 - Saal 500 2 • Amtsgericht Lichtenberg: 2018 - Saal 149 E und 150 E • Amtsgericht Neukölln: 2017 - Saal 228 und 228a • Amtsgericht Schöneberg: 2018 - Saal 101 • Amtsgericht Tiergarten: 2019 - Saal B 143 • Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg: 2017 - Saal A 255 und A 265 • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: 2016 - Plenarsaal • Sozialgericht Berlin: 2018 - Saal 9 und 208, 2019 Saal 235 Für die Ertüchtigung dieser Sitzungssäle wurden bislang 316.222,00 Euro aufgewandt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) teilt mit, dass sich in jedem der 28 Sitzungssäle der Berliner Arbeitsgerichte (LAG und ArbG) ein PC für Richterinnen und Richter bzw. Protokollführerinnen und Protokollführer nebst Drucker und Netzanbindung befindet. Im Übrigen gibt es derzeit (noch) keine weiteren Anschlüsse wie in der Vorbemerkung der schriftlichen Anfrage beschrieben. Die bisherige Ausstattung wurde zwischen 2012 und 2015 angeschafft; hierfür wurden Mittel in Höhe von 49.243,60 EUR aufgewandt. 2. Wann werden die restlichen Sitzungssäle der Berliner Gerichte mit der in der Vorbemerkung genannten notwendigen Ausstattung zur elektronischen Verfahrensführung ausgestattet (Aufschlüsselung nach Sitzungssaal, Art der geplanten Ausstattung sowie Kostenpunkten und Datum der geplanten Anschaffung)? Zu 2.: Derzeit werden in den folgenden Gerichten im Geschäftsbereich der SenJustVA Sitzungssäle bauseitig und hardwareseitig für die Nutzung von ERV und eAkte ertüchtigt : • Kammergericht: (1 von 15 Sälen) • Landgericht Tegeler Weg: (26 von 28 Sälen) • Landgericht Littenstraße: (23 von 23 Sälen) • Landgericht Turmstraße: (4 von 25 Sälen) • Amtsgericht Charlottenburg: (13 von 13 Sälen) • Amtsgericht Köpenick: (6 von 6 Sälen) • Amtsgericht Lichtenberg: (5 von 7 Sälen) • Amtsgericht Neukölln: (5 von 7 Sälen) • Amtsgericht Tiergarten: (16 von 67 Sälen) • Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg: (3 von 4 Sälen) • Sozialgericht Berlin: (1 von 14 Sälen) Im Jahr 2020 wird mit der Digitalisierung der Sitzungssäle in den folgenden Gerichten begonnen: • Landgericht Turmstraße: (21 von 25 Sälen) • Amtsgericht Schöneberg: (14 von 15 Sälen) • Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: (26 von 28 Sälen) • Verwaltungsgericht Berlin: (13 von 13 Sälen) • Sozialgericht Berlin: (5 von 14 Sälen) 3 Nach derzeitiger Planung wird sodann in 2021 mit den Arbeiten in den folgenden Gerichten begonnen: • Kammergericht: (13 von 15 Sälen) • Amtsgericht Mitte: (17 von 17 Sälen) • Amtsgericht Pankow/Weißensee: (13 von 13 Sälen) • Amtsgericht Wedding: (11 von 11 Sälen) • Sozialgericht Berlin: (3 von 14 Sälen). Ab dem Jahr 2022 sollen folgende Standorte digital ertüchtigt werden: • Amtsgericht Tiergarten: (50 von 67 Sälen) • Amtsgericht Spandau: (5 von 5 Sälen) • Sozialgericht Berlin: (2 von 14 Sälen) Für diese Maßnahmen sind derzeit 11,78 Millionen Euro veranschlagt. Die SenIAS teilte mit, dass die Gerichtssäle und Beratungszimmer der Berliner Arbeitsgerichte im Zusammenhang mit der Pilotphase zur Einführung der eAkte mit den notwendigen technischen Geräten ausgestattet werden. Die Pilotphase wird voraussichtlich im dritten Quartal 2020 beginnen. Die derzeitigen Planungen sehen eine Ausstattung mit Dockstationen für Notebooks für die Vorsitzenden Richterinnen und Vorsitzenden Richter im Gerichtssaal und im Beratungszimmer, einen PC mit mindestens einem Bildschirm am Protokollführungsarbeitsplatz, einen Bildschirm am Richterarbeitsplatz im Saal und einen Wandbildschirm im Beratungszimmer vor. Ferner wird es Stromanschlüsse an den Parteiplätzen geben. Der Umfang der notwendigen technischen Ausrüstung und Ausstattung ist von den Ergebnissen der Pilotphase abhängig und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden. Gegenwärtig sind für die Ausstattung finanzielle Mittel in Höhe von 136.640 Euro vorgesehen . 3. Welche Berliner Gerichte sind derzeit mit einem WLAN für die Öffentlichkeit ausgestattet? Welche nicht? Zu 3.: Es wird auf die anliegende Tabelle verwiesen. 4. Werden alle Berliner Gerichte mit einem WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit ausgestattet? Wenn ja, wann werden alle mit WLAN ausgestattet sein? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Aus der Tabelle zu 3. ist der flächendeckende Ausbau bei den WLAN-Zugängen je Gericht ersichtlich. Die für das Vorhaben „Free Wifi Berlin“ dabei federführende Senatskanzlei geht iterativ vor. Ausbaustufe 2 ist abgeschlossen, hierbei wurden die unter 3. aufgeführten Standorte in für die Öffentlichkeit und die Rechtsanwaltschaft relevanten Bereichen mit WLAN ausgestattet. Die Senatskanzlei bereitet derzeit die Ausschreibung für die Ausbaustufe 3 des Vorhabens vor. Die im Rahmen der Ausbaustufe 2 nicht versorgten Gerichtsstandorte (Amtsgericht (AG) Köpenick, AG Wedding Standort Schönstedtstraße, AG Charlottenburg Standort Hardenbergstraße, AG Schöneberg Standort Ringstraße) sind für die Ausbaustufe 3 vorgemerkt. Im Verwaltungsgericht liegen die bautechnischen Voraussetzungen noch nicht vor. Mit einem Start der Ausbaustufe 3 in den Amtsgerichten kann nach Auskunft der Senatskanzlei nicht vor Mai 2020 gerechnet werden. Im Anschluss hieran wird ggf. eine weitergehende Ausstattung der Berliner Gerichte mit WLAN zu prüfen sein. 4 5. Welche Erfahrungen gibt es bei der Kommunikation von Anwältinnen und Anwälten sowie den Gerichten und anderweiten Behörden über das „Besondere elektronische Anwaltspostfach“ („beA“)? Zu 5.: Im Wesentlichen läuft die Kommunikation mit der Rechtsanwaltschaft aus Justizsicht , sofern von diesen der digitale Weg genutzt wird, weitgehend reibungslos. Probleme gibt es in unterschiedlicher Ausprägung in folgenden Themenbereichen: · Zurückkehrende elektronische Empfangsbekenntnisse, die in der übermittelten Nachricht versteckt sind (Hinweis des Sozialgerichts), · Mangelnde Kenntnisse über etwaige Signaturpflichten (Welche Dokumente müssen beim Versand über das beA als sicherer Übermittlungsweg trotzdem signiert werden und welche nicht? – Hinweis aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit ), · Die unklare oder zu allgemeine Bezeichnung der über das beA eingereichten elektronischen Dokumente: - Die Dateinamen lauten z.B. „Schriftsatz“ oder „Anlage“, wodurch nicht auf den Inhalt genauer geschlossen und / oder - keine Schnellsortierung der Dokumente in der korrekten Reihenfolge durchgeführt werden kann. (Hinweis aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit) · Mehrfacheinreichungen derselben Sachen (per Fax, beA, Post – Hinweis des Kammergerichts), · Einreichungen, die nicht immer die zwingenden Anforderungen der ERV- Vorschriften beachten (z.B. bei Dateiformaten – Hinweis des Kammergerichts). · Supportanfragen seitens der Rechtsanwaltschaft an die Gerichte, die eigentlich an den eigenen Support zu richten wären. Leider wird der Versand in die beA-Infrastruktur auch etwas durch den Umstand erschwert , dass es keine aktuell abrufbare Komplettübersicht über den gesamten beA- Adressbestand der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gibt, sondern es muss in jedem Einzelfall – falls die betreffende Adresse noch nicht beim Gericht gespeichert wurde – diese aus dem Verzeichnisdienst der BRAK ermittelt werden. 6. Welche Berliner Gerichte und zugehörige Behörden haben bisher beA implementiert? Welche haben beA noch nicht umgesetzt und wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung aus? Zu 6.: Die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit sowie die Strafverfolgungsbehörden können vollständig beA- Nachrichten empfangen. Die Sozialgerichtsbarkeit sendet bereits nahezu flächendeckend an beA-Adressaten. Ebenso sendet auch das Oberverwaltungsgericht in erheblichen Umfang an beA-Adressaten. Das Verwaltungsgericht hat in Teilbereichen mit dem Versand von EGVP-Nachrichten an beA-Adressen begonnen. Geplant ist, dass ab dem 2. Quartal 2020 der Versand an beA-Adressen auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beginnen soll (zunächst im Amtsgericht Neukölln, dann im Landgericht Berlin und später weitere Gerichte). 7. Was tut der Senat, um die Kommunikation zwischen Gerichten, Behörden und der Rechtsanwaltschaft via beA bis Januar 2022 zu ermöglichen? Zu 7.: Es werden Haushaltsgelder und SIWANA-Mittel zur Verfügung gestellt, um den reibungslosen ERV zwischen der Gerichtsbarkeit und der Rechtsanwaltschaft zur er- 5 möglichen. Außerdem begleitet die SenJustVA (in Abstimmung mit der SenIAS) im Rahmen des „Programms zur Einführung von elektronischem Rechtsverkehr und elektronischer Akte an den Berliner Gerichten, den Staatsanwaltschaften und der Amtsanwaltschaft“ koordinierend und steuernd die mit dem ERV und der Einführung der eAkte befassten Justizprojekte. Für die justizseitige Kommunikation mit den Behörden sowie den Personen des öffentlichen Rechts wird auf Behördenseite das „besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)“ seitens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als sogenannter IKT-Basisdienst geplant und künftig zur Verfügung gestellt. Außerdem erfolgt ein ständiger und reger Informationsaustausch seitens der Justiz mit der Rechtsanwaltschaft über Belange des ERV auf gemeinsamen Informationsveranstaltungen und Workshops. 8. Hält der Senat es für realistisch, dass die Gerichte ab Januar 2022 nur noch via beA mit Behörden und Rechtsanwältinnen und -anwälten kommunizieren werden? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nicht, warum nicht? Zu 8.: Ja, bisher sind keine Hindernisgründe erkennbar. Die zu 7. genannten Maßnahmen lassen eine reibungslose Kommunikation zwischen den Gerichten, den beA- Teilnehmern und Behörden ab dem genannten Zeitpunkt zu einem ganz überwiegenden Anteil erwarten. 9. Wie viele Seiten digitaler Eingänge gab es seit Einführung von beA (Aufschlüsselung nach Jahr, Institution, Absender (Gericht oder Rechtsanwaltschaft))? Zu 9.: Es wird keine Statistik über die Seitenzahlen der digitalen beA-Eingänge geführt . Daher kann hier keine Aussage getroffen werden. 10. Ist es zutreffend, dass jeder beA-Eintrag ausgedruckt wird? Zu 10.: Ja. Es gibt bisher keine führende eAkte in der Berliner Justiz, die einen vollständigen medienbruchfreien Umgang mit beA-Nachrichten ermöglichen würde. 11. Wie viel Papier konnte durch die Nutzung von beA schätzungsweise eingespart werden (Aufschlüsselung nach Jahr und Institution)? Zu 11: Die Prozessvorschriften zwingen die Gerichte, elektronisch eingegangene beA- Nachrichten der gegnerischen Partei zukommen zu lassen. Bei den Weiterleitungen eingehender EGVP-Nachrichten an beA-Adressaten kann bei der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit auf das vorherige Ausdrucken verzichtet werden. Hier erfolgt eine Ersparnis, die aber mangels entsprechender Statistik nicht bezifferbar ist. Ansonsten ist keine Aussage über Einsparungen wegen der nicht vorhandenen Statistik über die Seitenzahlen der beA-Eingänge möglich (siehe Antwort zu 9). 12. Welche Kosten entstanden für Ausdrucke der unter Frage 9 genannten Eingänge via beA? Zu 12.: Da keine entsprechende Statistik geführt wird, kann keine Aussage getroffen werden. 13. Welche Sicherheitsrisiken sieht der Senat bei der Nutzung von beA? Zu 13.: Wie bei allen eingehenden elektronischen Nachrichten ist auf eingehende Schadsoftware (Viren, Trojaner etc.) zu achten. 6 14. Teilt der Senat die Kritik einiger Expertinnen und Experten, dass es eine End-to-End-Encryption bei beA geben sollte? Wenn ja, wann wird sie implementiert? Wenn nein, warum nicht? Zu 14.: Einschlägige Justizgremien des Bundes und der Länder, die sich mit Sicherheitsfragen beim ERV beschäftigen, kommen zu dem Schluss, dass die Kommunikation seitens des beA grundsätzlich als sicher einzustufen ist (Einschränkung: siehe Ziffer 13). Insoweit wird den Aussagen der von der BRAK beauftragten Firma secunet Security Networks AG, die die Beseitigung der zu behebenden Schwachstellen in der beA-Infrastruktur bestätigt hat, gefolgt. 15. Welchen Einfluss hat die Neuausschreibung beAs auf die Nutzung des Systems? Was ist der aktuelle Ausschreibungsstand? Zu 15.: Wie aus einschlägigen Pressemitteilungen ersichtlich ist, hat die Bietergemeinschaft Westernacher / Rockenstein den Zuschlag für Weiterentwicklung, Betrieb und Support des beA erhalten. Es ist aus Justizsicht nicht erkennbar, dass diese Entscheidung der BRAK sich verschlechternd auf den ERV auswirken könnte. 16. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Zu 16.: Nein. Berlin, den 24. Oktober 2019 In Vertretung Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Nr. Standorte Free Wifi Berlin/WLAN Access Points insgesamt Sitzungssäle insgesamt versorgte Sitzungssäle nicht versorgte Sitzungssäle Anwaltszimmer/ Wartebereiche/ Bibliotheken u.ä. WLAN-Status 1 Kammergericht 17 14 12 2 5 online 2 LG Berlin - Tegeler Weg 17-21 19 28 27 1 3 online 3 LG Berlin + AG Mitte - Littenstraße 12-17 13 39 33 6 7 online 4 LG Berlin + AG Tiergarten - Turmstraße 91 27 65 49 16 0 online 5 AG Charlottenburg - Amtsgerichtsplatz 21 13 13 0 12 online 6 AG Charlottenburg - Hardenbergstraße 31 0 0 0 0 0 Ausbaustufe 3 7 AG Köpenick 0 6 0 6 0 Ausbaustufe 3 8 AG Lichtenberg 0 7 7 0 k.A. online 8 AG Neukölln 4 7 4 3 0 online 9 AG Pankow/Weißensee - Kissingenstraße 5-6 11 10 10 0 1 online 10 AG Pankow/Weißensee - Parkstraße 71 7 3 3 0 5 online 11 AG Schöneberg - Grunewaldstraße 66-67 16 12 12 0 4 online 12 AG Schöneberg - Ringstraße 9 0 2 0 0 0 Ausbaustufe 3 13 AG Spandau 14 5 5 0 9 online 14 AG Tempelhof-Kreuzberg - Hallesches Ufer 62 15 20 20 0 5 online 15 AG Tempelhof-Kreuzberg - Möckernstraße 130 11 8 8 0 3 online 16 AG Tiergarten - Kirchstraße 6 0 27 0 1 0 offline 17 AG Tiergarten - Tempelhofer Damm 12 1 2 1 1 0 online 18 AG Wedding - Brunnenplatz 1 19 11 11 0 8 online 19 AG Wedding - Schönstedtstraße 5 0 0 0 0 0 Ausbaustufe 3 20 SG Berlin 18 14 13 1 7 online/Nacharbeiten 21 OVG 9 5 5 0 4 online 22 VG 0 13 0 0 0 offline 23 LAG + ArbG 17 28 28 0 5 online Summe 239 339 261 37 78 Stand 26.06.2019