Drucksache 18 / 21 238 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 08. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2019) zum Thema: Geflüchtete Minderjährige in Hostels und Pensionen und Antwort vom 25. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21238 vom 08.10.2019 über Geflüchtete Minderjährige in Hostels und Pensionen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bringt Asylbegehrende einschließlich minderjährige Personen ausschließlich in Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz (AsylG) sowie Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG unter, soweit aus Rechts- oder Sachgründung nicht der Bezug einer Wohnung und die Übernahme der Mietkosten nach den einschlägigen asylleistungsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. Eine Unterbringung in Hostels oder Pensionen erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit des LAF nicht. Für die Beantwortung der Fragen wurden alle Bezirksämter und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie um Zuarbeit gebeten. Vorbemerkung des Bezirksamtes Neukölln: Zu den erbetenen Angaben liegen keinerlei statistische Daten vor. Die folgenden Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Angaben zum möglichen Vorgehen des Jugendamtes, auch wenn allein die Minderjährigkeit eine Zuständigkeit des Jugendamtes nicht zu begründen vermag. Insbesondere ergeben sich allein aus der Minderjährigkeit keine besonderen Überwachungspflichten oder Überwachungsrechte des Jugendamtes unterhalb der Schwelle einer möglichen Kindeswohlgefährdung. 1. Wie viele minderjährige Geflüchtete sind aktuell in Berlin in Hostels oder Pensionen, also in nicht vertragsgebundenen Unterkünften, untergebracht? 2 Zu 1.: Bezirksamt Mitte Darüber können wir keine Auskunft geben, weil uns nur zum LAF Zahlen vorliegen. Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg Nur die Wohnheime bzw. Unterkünfte in der Verantwortung des LAF sind vertragsgebunden, alle anderen gewerblichen Unterkünfte (Wohnheime, Hostels, Pensionen), die Obdachlose aufnehmen, sind nicht vertragsgebunden. Unterschieden wird, ob gewerbliche Unterkünfte in der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistet sind oder außerhalb der BUL belegt werden. Es sind aktuell 232 minderjährige Geflüchtete in BUL- Unterkünften und 166 minderjährige Geflüchtete in Hostels und Pensionen außerhalb der BUL untergebracht. Bezirksamt Pankow Eine statistische Gesamterfassung wohnungsloser Personen, die in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe leben, erfolgt jährlich stichtagsbezogen zum 30.06. und 31.12.. Die Auswertung zum 30.06.2019 im Bezirk Pankow ergab, dass insgesamt 809 Minderjährige in entsprechenden (vertragsfreien und vertragsgebundenen) Unterkünften leben, für die der Bezirk Pankow leistungsrechtlich zuständig ist. In vertragsfreien Hostels und Pensionen wurden zum oben genannten Stichtag mindestens 282 Minderjährige registriert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass weitaus mehr Minderjährige in einer solchen Unterkunftsform leben. Eine genaue zahlenmäßige Erfassung der Kinder in diesen Einrichtungen ist mit der derzeitigen Statistikmaske aufgrund fehlender detaillierter Parameter nicht möglich. Bezirksamt Spandau Keine Kenntnis im Jugendamt, da hier kein Überblick über alle minderjährigen Geflüchteten in Hostels besteht. Bezirksamt Neukölln Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die Zahl der minderjährigen Geflüchteten, die mit ihren Personensorgeoder Erziehungsberechtigten in Hostels oder Pensionen leben. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Zuständigkeit des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes (RSD) des Jugendamts gemäß der Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (AV ZustJug) in weiten Teilen seiner Aufgaben nicht nach dem Wohnort (Bezirk der Pension bzw. des Hostels), sondern nach vorherigen Adressen oder dem Geburtsdatum des Haushaltsvorstands richtet. 3 Entsprechend sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RSD in diesen Fällen auch in anderen Bezirken tätig. Bezirksamt Treptow- Köpenick Minderjährige geflüchtete Personen werden im Amt für Soziales nach anderen statistischen Erhebungskriterien erfasst. Eine Angabe ist nicht möglich. Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf In der Zuständigkeit des Bezirkes sind keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Hostels oder Pensionen untergebracht. Im Zeitraum 01.01.2018 bis 17.10.2019 wurden insgesamt 562 begleitete Kinder mit dem Status „geflüchtet“ im Alter unter 18 Jahren sowohl in Wohnheimen, als auch in Hostels und Pensionen untergebracht. In Hostels und Pensionen untergebrachte geflüchtete Minderjährige unterliegen gemäß AV ZustJug Nr. 6 nicht automatisch der Zuständigkeit des Jugendamts, in dessen Bezirk sie wohnen, sondern abhängig vom Geburtsmonat des Familienvorstandes dem jeweiligen Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des für diesen Monat zuständigen Bezirks. Bezirk Lichtenberg Wie viele minderjährige Geflüchtete in Hostels und Pensionen im Bezirk Lichtenberg aktuell untergebracht sind, kann kurzfristig nicht in Erfahrung gebracht werden, da die Unterbringung über die einzelnen Bezirke in nicht vertragsgebundene Unterkünfte berlinweit erfolgt. Das Amt für Soziales Lichtenberg hat zum Stichtag 30.06.2019 insgesamt 257 minderjährige geflüchtete Personen in nicht vertragsgebundenen Einrichtungen (Berlin) untergebracht. Der Koordinator für die Unterbringung vom Amt für Soziales weist darauf hin, dass ein Großteil (ca. 90 Prozent der Unterkünfte innerhalb von Berlin) der Obdachloseneinrichtungen in Berlin nicht vertragsgebunden sind. Nur die LAF-Unterkünfte sind vertragsgebundene Einrichtungen für Obdachlose. Bisher gibt es keinen geregelten Austausch von Daten zu minderjährigen Geflüchteten in Hostels und Pensionen zwischen dem über dem Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) unterbringendem Amt für Soziales und dem Jugendamt. Es wäre perspektivisch jedoch dringend zu regeln, wie diesbezüglich eine Kooperation zwischen der Koordination Flüchtlingsarbeit im Jugendamt und der Fachstelle Soziale Wohnhilfe vom Amt für Soziale Dienste etabliert werden könnte. Bezirk Reinickendorf Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden nach Ankunft in Berlin von der Senatsverwaltung für Bildung, 4 Jugend und Familie in Obhut genommen. Im Rahmen des Clearingverfahrens wird ihre persönliche Situation geklärt. Nach Zuweisung in die Bezirke werden sie immer in der Stationären Jugendhilfe untergebracht. Von den dem Bezirk Reinickendorf Zugewiesenen wird kein Minderjähriger in Hostels oder Pensionen untergebracht. Familien mit Kindern werden in Pensionen und Hostels aufgenommen. Aktuell sind 50 minderjährige Kinder mit ihren Eltern oder einem Elternteil von der Fachstelle für Wohnungslosenhilfe und Wohnraumsicherung in Hostels oder Pensionen untergebracht. 2. Hat der Senat Kenntnis über die jeweiligen Begleitpersonen, d.h. ob es sich um die Eltern oder andere erwachsene Angehörige handelt? Zu 2.: Bezirksamt Mitte In den im Team für Geflüchtete (TfG) bekannten Fällen haben wir Kenntnis von den jeweiligen Begleitpersonen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist im Einzelfall für die Überprüfung der Begleitpersonen gemäß der Ausführungsvorschrift über die Gewährung von Jugendhilfe für nicht durch Personensorgeberechtigte begleitete minderjährige Flüchtlinge (AV UMF) zuständig. Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg In aller Regel handelt es sich bei den Begleitpersonen um die leiblichen Eltern bzw. ein Elternteil Bezirksamt Pankow Der Sozialdienst Pankow, der u. a. auch die Aufgaben der Sozialen Wohnhilfe wahrnimmt, ist mit jedem Einzelfall vertraut und hat Kenntnis über die jeweiligen Begleitpersonen. Bezirksamt Spandau Siehe Frage 1 Bezirksamt Neukölln Dazu liegen hier keine strukturierten Daten vor. Auskünfte sind nur auf Grundlage von anlassbezogenen Kontakten möglich. In den meisten durch den RSD des Jugendamts Neukölln betreuten Familien leben die Kinder und Jugendlichen bei ihren Eltern oder Elternteilen. In sehr seltenen Fällen handelt es sich um ältere Geschwister, andere Verwandte oder Freunde der Familie. Bezirksamt Treptow- Köpenick Keine Kenntnis Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Das Bezirksamt hat Kenntnis über die Fälle, die in der Zuständigkeit der bezirklichen Regionalen Sozialpädagogischen Dienste liegen. Die Fälle, die sich nach dem Geburtsmonatsprinzip richten, werden über das Kriseninterventionsteam des Jugendamts koordiniert. 5 Vereinzelt erfolgen Meldungen durch das LAF an das Landesjugendamt. Dieses vermittelt Prüfaufträge an die Jugendämter in den Bezirken. Bezirk Lichtenberg Das Amt für Soziales bringt minderjährige Personen nur unter, wenn diese einen Sorgeberechtigten im Inland haben und sie sich in einer Bedarfsgemeinschaft befinden. Daten, um welchen Personentyp es sich bei der Vormundschaft handelt, werden durch das Amt für Soziales Lichtenberg statistisch nicht erfasst. Bezirk Reinickendorf Das ist vom Jugendamt nicht nachprüfbar. Suchen diese Familien den Kontakt zum Jugendamt oder wird der Kontakt zum Jugendamt vermittelt, werden die Verwandtschaftsverhältnisse geprüft. 3. Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, in welchen die minderjährigen Geflüchteten lediglich in Begleitung von gerade erst volljährigen Angehörigen sind? Zu 3.: Bezirksamt Mitte Für die Erfassung des Alters der Begleitpersonen ohne elterliche Sorge liegen keine rechtlichen Grundlagen vor, weshalb das Alter nicht systematisch erfasst wird. Daher kann zur Frage 3 keine aussagekräftige Auskunft erteilt werden. Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg keine Bezirksamt Pankow Hierzu erfolgen keine statistischen Erhebungen. Bezirksamt Spandau Siehe Frage 1 Bezirksamt Neukölln Hierüber wird keine Statistik geführt. Nach Einschätzung des Jugendamtes handelt es sich um Einzelfälle. Bezirksamt Treptow- Köpenick Keine bekannten Fälle Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Inwieweit minderjährige Geflüchtete lediglich in Begleitung von gerade erst volljährigen Angehörigen in Hostels oder Pensionen untergebracht sind, kann in der kurzen Frist nicht ermittelt werden. Bezirk Lichtenberg Die Klärung, ob es sich um einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling und um eine begleitete oder unbegleitete Einreise handelt, obliegt der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung (dem Landesjugendamt), das eine entsprechende Dokumentation vornimmt, sofern kein Fall von Nr. 2 Abs. 5 gegeben ist. Nr. 2. (1) AV-UMF: „Für minderjährige Flüchtlinge, die nach Nr. 1 Abs. 1, b begleitet von einer erziehungsberechtigten Person eingereist sind, beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich nachweislich bei der für Jugend zuständigen 6 Senatsverwaltung (Landesjugendamt) oder bei einem Jugendamt Berlins gemeldet haben, eine Klärung nach Nr. 3 Abs. 6 durch das Landesjugendamt. In dieser wird geprüft, welche Maßnahmen zum Wohl der Minderjährigen erforderlich sind.“ (Nr. 2. (3), a) AV-UMF) Diese Daten werden durch das Amt für Soziales Lichtenberg statistisch nicht erfasst. Bezirk Reinickendorf In Reinickendorf aktuell keine, 2017 und 2018 jeweils ein Fall. 4. Wie werden gerade sehr junge Erwachsene in ihrer Verantwortung für die Minderjährigen unterstützt? Zu 4.: Bezirksamt Mitte Alle Begleitpersonen werden unabhängig von ihrem Alter bedarfsgerecht unterstützt, sofern dem TfG ein Unterstützungsbedarf bekannt ist. Alle Begleitpersonen haben grundsätzlich den gleichen Zugang zu Unterstützungsangeboten des Jugendamtes. Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg keine Bezirksamt Pankow Sind dem Jugendamt Pankow Fälle im Zuständigkeitsbereich bekannt, in denen junge volljährige Verwandte die Erziehungsberechtigung für minderjährige Geflüchtete ausüben und Unterstützungsbedarf haben, werden im Einzelfall notwendige und geeignete Maßnahmen mit der Familie geprüft und umgesetzt. Bezirksamt Spandau Siehe Frage 1 Bezirksamt Neukölln Sobald Kinder oder Jugendliche mit einer Person, die nicht personensorgeberechtigt ist, nach Berlin einreisen, wird für die Beantragung beispielsweise des Asyls oder von Hilfe zum Lebensunterhalt eine Vormundschaft nötig. Diese wird auf Antrag im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens zur Regelung der elterlichen Sorge eingesetzt. Hierbei wirkt das Jugendamt mit. Für diese Fälle wird sich der RSD des Jugendamts im Rahmen eines Hausbesuches mit seinen Angeboten und Aufgaben vorstellen und ggf. entsprechende Unterstützung anbieten. Das Familiengericht wird eine Vormundschaft einrichten. Sofern es sich hierbei um die erziehungsberechtigte Person handelt, mit der die Minderjährigen eingereist sind, haben diese als Einzelvormund einen Beratungsanspruch durch die Amtsvormundschaften (Rechtsfragen) oder durch den RSD (pädagogische Fragen). In der Praxis wird dieser Beratungsanspruch nur sehr 7 selten in Anspruch genommen. Bezirksamt Treptow- Köpenick Keine bekannten Fälle Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Im Bezirk existieren derzeit keine Angebote aufsuchender sozialer Arbeit, die sich explizit an in Hostels und Pensionen untergebrachte Minderjährige und ihre jungen, erwachsenen Angehörigen richten. Eine medizinische Koordinatorin bzw. ein medizinischer Koordinator für die Versorgung von Geflüchteten (Gesundheitsamt) sucht – sofern bekannt – Minderjährige und junge, erwachsene Angehörige an ihren Wohnorten auf und stellt sicher, dass medizinisch Hilfesuchende behandelt werden. Die sechs RSD des Bezirks sind Anlaufstelle bei Erziehungsfragen und familiären Problemen. Bezirk Lichtenberg Nicht bekannt Bezirk Reinickendorf Bei Kontaktaufnahme zum Jugendamt des Bezirksamtes Reinickendorf erfolgt die Überprüfung des Bedarfes und evtl. Information an das Familiengericht zur Bestellung eines Vormundes, Einleitung einer Leistung der Hilfe zur Erziehung. 5. Wie werden Minderjährigen in Hostels und Pensionen und ihren Angehörigen Angebote von Jugendämtern, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und sozialpädagogischer Familienhilfe bekanntund zugänglich gemacht? Zu 5.: Bezirksamt Mitte Alle Begleitpersonen werden unabhängig von ihrem Alter bedarfsgerecht unterstützt, sofern dem TfG ein Unterstützungsbedarf bekannt ist. Alle Begleitpersonen haben grundsätzlich den gleichen Zugang zu Unterstützungsangeboten des Jugendamtes. Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg Das Jugendamt geht innerhalb unseres Bezirks z. T. in die im Bezirk ansässigen Obdachlosenunterkünfte um die Unterstützungsangebote bekannt zu machen. Bezirksamt Pankow Schulpflichtige Minderjährige werden vom Schul- und Sportamt aufgefordert, sich vor Aufnahme in eine Schule im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersuchen zu lassen. In einzelnen Pensionen und Hostels wurden Familien über die „Family Guides“, ein Ehrenamtsprojekt des Jugendamtes Pankow in Zusammenarbeit mit drei freien Trägern der Jugendhilfe, erreicht und bei Bedarf über Angebote des Jugendamtes informiert und ggf. dorthin begleitet und angebunden. Bisher konnten nicht alle Hostels und Pensionen erreicht werden, da es bei 18 8 Standorten in Pankow momentan an finanziellen und personellen Ressourcen in diesem Projekt für diese weitere Aufgabe (prioritär richtet sich das Projekt an Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften im LAF- Vertragsverhältnis und im eigenen Wohnraum) fehlt. Zudem gestaltet sich der Zugang zu Hostels und Pensionen schwierig, da es an einem Sozialdienst, der einen Überblick über die Bewohnerinnen und Bewohner hat, fehlt. Bezirksamt Spandau Durch die zuständigen Senatsverwaltungen; durch den in der Einrichtung ggf. zuständigen Sozialdienst. Ggf. durch die Träger von Angeboten in den Bereichen Schulsozialarbeit, Kitas und Horte und weitere Institutionen ggf. in Kooperation mit der Flüchtlingskoordinatoren der Bezirke Bezirksamt Neukölln Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst besucht alle Familien mit Kindern unter zwei Jahren, die nach Neukölln verzogen sind und in Pensionen und Hostels untergekommen sind (Information über das Einwohnermeldeamt und zum Teil bereits über die Entbindungskliniken). Die Stadtteilmütter begleiten die Fachkräfte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes bei Besuchen in Hostels und Pensionen. Zusätzlich pflegen sie Kooperationen mit Willkommensklassen an Grundschulen im Bezirk und finden hier Zugänge zu den entsprechenden Familien. Eine regelhafte Information des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes bei Bezug einer Pension bzw. eines Hostels erfolgt nicht. Der RSD wird ggf. durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die Stadtteilmütter, Migrationsberatungsstellen, Integrationslotsen, Einzelvormünder, Schulen und Kindertageseinrichtungen, das Jobcenter, das Familiengericht und andere Institutionen, die mit den Familien im Kontakt sind, hinzugezogen. Der RSD prüft dann ggf. auch den Bedarf und die Eignung einer Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII. Der Bezirk hat zusätzliche Angebote aus Mastermitteln im Bereich der Familienförderung und der Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche bzw. Familien. Auch hierüber erfolgen ggf. Zugänge in den RSD. Bezirksamt Treptow- Köpenick Keine bekannten Fälle 9 Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Im Bezirk existieren derzeit keine proaktiv aufsuchenden Informationsangebote, die sich explizit an in Hostels und Pensionen untergebrachte Minderjährige und ihre Angehörigen richten. Daher sind die Ämter darauf angewiesen, dass Verdachtsfälle z. B. durch Kitas und Schulen gemeldet werden bzw. Beratungsstellen über die vorhandenen Angebote informieren. Durch eine mehrsprachige Broschüre „Wegweiser“, die in den bezirklichen Beratungsstellen ausliegt, informiert das Bezirksamt über die Angebote und Strukturen. Bezirk Lichtenberg Da Hostels und Pensionen von nicht vertragsgebundenen Betreibern geführt werden, ist es dem Jugendamt bisher so gut wie nicht möglich, direkten Zugang zu den dort wohnenden Minderjährigen und ihren Angehörigen zu bekommen, um sie z. B. über Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zu informieren. Bezirk Reinickendorf In Reinickendorf sind zwei freie Träger der Jugendhilfe damit beauftragt, Familien und alleinlebende Personen in Hostels und Pensionen zu beraten. Die Träger sind im Bezirk Reinickendorf in verschiedenen Netzwerken aktiv und verfügen über weitere Angebote im Rahmen der Arbeit mit Geflüchteten. Durch die aufsuchende Arbeit werden die Familien zu den bestehenden Angeboten im Bezirk und darüber hinaus beraten und bei Bedarf begleitet. Das Gesundheitsamt wird nicht routinemäßig über den Aufenthaltsort von Minderjährigen im Sinne einer strukturierten Meldung informiert. Geburten von Kindern, Einschulungsuntersuchungen oder sogenannten Zuzugsuntersuchungen sind jedoch Ereignisse, die entsprechende Informationen liefern. In diesen Fällen sucht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) die Einrichtungen auf und bietet Hilfe an. 6. Liegen dem Senat Informationen zu Auffälligkeiten beim Schulbesuch oder Hinweise zu möglicher Kindeswohlgefährdung von minderjährigen Geflüchteten vor, die in Hostels und Pensionen untergebracht sind? Zu 6.: Bezirksamt Mitte · Über Schulen, Kitas, durch sozialräumliche Akteure · durch den Koordinator für Integration und Geflüchtete des Jugendamtes Mitte 10 · durch Projekte, die das Bezirksamt Mitte mit Mitteln aus dem Masterplan Integration und Partizipation fördern (z. B. mobile Sozialarbeit in Hostels durch Evin e. V., Familienhebammen) · durch Integrationslotsinnen bzw. Integrationslotsen und Flüchtlingssprecherinnen bzw. Flüchtlingssprechern · durch Patenschaftsprojekte für geflüchtete Kinder und Jugendliche · durch „Berlin entwickelt neue Nachbarschaften“ (BENN) Mitte Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg In der Sozialen Wohnhilfe: zum Schulbesuch nein. Im Zuge der Vorsprachen und Beratungen in der Sozialen Wohnhilfe wird - bei Verdacht auf Beeinträchtigung des Kindeswohls - das bezirkliche Jugendamt informiert, um Kontaktaufnahme gebeten und der Fall anschließend kooperativ gemeinsam weiterbearbeitet. Bezirksamt Pankow Entsprechende Informationen liegen in der Regionalen Schulaufsicht Pankow der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vor. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst werden im Einzelfall hinzugezogen. Bezirksamt Spandau Derartige Informationen werden im Jugendamt ausschließlich einzelfallbezogen im Rahmen des Kinderschutzes bearbeitet. Eine statistische Erfassung für die genannten Einrichtungen erfolgt nicht. Bezirksamt Neukölln Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt. Im Jahr 2019 gab es bis dato 37 Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Familien, die in einer Pension, einem Hostel oder einer Trägerwohnung leben und dem RSD bis dato nicht bekannt waren. Hierbei kann nicht zwischen geflüchteten oder wohnungslosen Familien unterschieden werden. Auch die Zahl der Kinderschutzmeldungen in bereits bekannten und betreuten Familien des RSD kann für den genannten Personenkreis nicht statistisch erhoben werden. Bezirksamt Treptow- Köpenick Dem Schulträger liegen keine Informationen zu Kindeswohlgefährdungen von minderjährigen Geflüchteten vor, die in Hostels und Pensionen untergebracht sind. Bezirk Marzahn- Hellersdorf Den sechs RSD des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf liegen fallbezogene Informationen vor, darunter auch zu Auffälligkeiten beim Schulbesuch oder Hinweise zu 11 möglicher Kindeswohlgefährdung von minderjährigen Geflüchteten, die in Hostels und Pensionen untergebracht sind. Diesen Hinweisen wird entsprechend nachgegangen. Bezirk Lichtenberg Dem Schulamt liegen keine Auffälligkeiten zu der Zielgruppe vor, welche in irgendeiner Form erfasst wurden. Natürlich gibt es auch zu minderjährigen Geflüchteten, die in Hostels und Pensionen leben, immer wieder Schulversäumnisanzeigen, Meldungen zu gewaltvorfällen an Schulen und Kindeswohlgefährdungsmeldungen an das Jugendamt. Bezirk Reinickendorf Durch die Arbeit der mobilen Teams werden Fälle der Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gemeldet. Dort erfolgt durch das Kinderschutzteam die Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. 7. Was unternimmt der Senat konkret, wenn derartige Informationen vorliegen bzw. bekannt werden? Zu 7.: Bezirksamt Mitte Das TfG betreut auch minderjährige Kinder, die in Hostels bzw. Pensionen wohnen, bei denen eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg s. Frage 6 Bezirksamt Pankow s. Frage 6 Bezirksamt Spandau Das Jugendamt wendet die berlinweit abgestimmten Kinderschutzverfahren an. Bezirksamt Neukölln Das Jugendamt geht allen Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach. Das Vorgehen ist durch § 8 SGB VIII in Verbindung mit Arbeitsvorschriften und Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgegeben. Es umfasst u. a. Hausbesuche und Gespräche mit den Kindern, Jugendlichen, Eltern, Personensorgeberechtigten sowie ggf. weiteren Familienmitgliedern und involvierten Institutionen. Es erfolgt eine Abklärung der Meldung, ggf. das gemeinsame Erarbeiten und Umsetzen eines geeigneten Schutzkonzepts und , soweit notwendig und geeignet, das Angebot und der Einsatz von weitergehender Unterstützung (auch Hilfe zur Erziehung). Bezirksamt Treptow- Köpenick s. Frage 6 Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Bei Meldung von Auffälligkeiten beim Schulbesuch wird das Gesundheitsamt entsprechend der Zuständigkeit tätig. Es können keine allgemeinen Aussagen zu möglicher 12 Kindeswohlgefährdung von minderjährigen Geflüchteten, die in Hostels und Pensionen untergebracht sind, getroffen werden. Bezirk Lichtenberg Bei einer Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird nach dem Berlin einheitlichen Verfahren im Kinderschutz die akute Gefährdung und evtl. notwendigen sofortigen Schutzmaßnahmen am Eingangstag der Meldung abgeklärt und ggf. umgesetzt sowie weitere Schritte zum Schutz der Minderjährigen bzw. Beratungsund Unterstützungsangebote der Eltern geplant. Bezirk Reinickendorf Vermittlung von Unterstützungsangeboten, Überprüfung des Bedarfes, evtl. Einleitung einer Leistung Hilfe zur Erziehung. 8. Hält der Senat die Betreuung von minderjährigen Geflüchteten und ihren Angehörigen, die in Hostels und Pensionen untergebracht sind, für angemessen und ausreichend im Vergleich zu den Angeboten in Gemeinschaftsunterkünften? 9. Welche Maßnahmen ergreift der Senat – ggf. auch in Kooperation mit den Bezirken, um die Betreuung von minderjährigen Geflüchteten und den Kinderschutz überall zu gewährleisten, insbesondere auch in Hostels und Pensionen? Zu 8. und 9.: Soweit die Fragestellung die Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten, insbesondere Asylbegehrenden in Gemeinschaftsunterkünften, die im Auftrag des LAF betrieben werden, einbezieht, wird den Anforderungen an eine bedarfsgerechte Betreuung in diesen Einrichtungen durch entsprechende Regelungen in der Qualitäts- und Leistungsbeschreibung für vertragsgebundene Unterkünfte entsprochen, die als Anlage zum Betreibervertrag verpflichtend sind: Insbesondere obliegt danach den Betreiberinnen und Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften die Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes, die Beratung und regelmäßige Betreuung der untergebrachten Kinder, Jugendlichen und Familien, die Gewährleistung der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der Unterkunft. sowie – neben weiteren Maßnahmen – die Benennung und Schulung einer Kinderschutzbeauftragten bzw. eines Kinderschutzbeauftragten. Berlin, den 25. Oktober 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales