Drucksache 18 / 21 241 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 08. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2019) zum Thema: Potentiale der Wasserwege im Land Berlin und Antwort vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21 241 vom 08. Oktober 2019 über Potentiale der Wasserwege im Land Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Potentiale der Berliner Wasserwege zur Nutzung für die Belieferung der Innenstadt? Antwort zu 1: Berlin ist historisch entlang der Wasserstraßen entstanden. Der Bereich der Inneren Stadt ist insbesondere durch die Spree-Oder-Wasserstraße (Bundeswasserstraße) erschlossen. Eine umfangreiche Darstellung der regionalen Wasserstraßen stellt das Wasserstraßenund Schifffahrtsamt Berlin öffentlich zugänglich bereit (http://www.wsaberlin .wsv.de/wasserstrassen/bundeswasserstrassen/index.html). Die Berliner Wasserstraßen sind ein unentbehrlicher Verkehrsträger, insbesondere für die Beförderung von Massengütern, den Containertransport und Projektladungen. Gerade den Bundeswasserstraßen kommt hierbei eine erhebliche verkehrliche Bedeutung zu. Insgesamt besitzt die Infrastruktur erhebliches Potenzial für eine intensivere Nutzung im Kontext der Ver- und Entsorgung, auch durch den wirtschaftlichen Einsatz kleineren Schiffsraums bzw. kleinerer Schiffseinheiten. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat derzeit zur Qualifizierung und Ausweitung der Berliner Wasserwege zur Nutzung für die Belieferung der Innenstadt? Frage 6: Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Berliner Wasserwege im Hinblick auf eine potentielle Ausweitung von Binnenschifffahrtsaktivitäten? 2 Antwort zu 2 und 6: Die Beantwortung der Fragen 2 und 6 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Qualifizierung und Ausweitung der Berliner Wasserwege im Bereich der Bundeswasserstraßen obliegt dem Bund als Eigentümer. Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden, in diesem Fall die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Der WSV obliegen der Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie der dazugehörigen Anlagen (unter anderem Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke, Brücken etc.), weiterhin auch der bedarfsgerechte Ausbau der entsprechenden Infrastruktur. Berliner Interessen und Ansprüche werden gegenüber dem Bund als Eigentümer und den zuständigen nachgeordneten Behörden artikuliert, beispielsweise im Rahmen der Klassifikation der Bundeswasserstraßen oder im Planfeststellungsverfahren zum Projekt Deutsche Einheit 17 (VDE 17). Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat derzeit Entwicklung eines Transportsystems, dass Güter von dezentralen Knotenpunkten („Hubs“) mit landgestützten Transportmitteln im Stadtgebiet verteilt werden können? Frage 4: Welche Vereinbarungen mit entsprechenden Bundesbehörden wurden dafür bereits getroffen? Antwort zu 3 und 4: Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam. Entlang der Wasserstraßen gibt es derzeit keine konkreten Planungen über den Bestand an öffentlichen Binnenhäfen und Umschlagstellen hinaus. Der derzeitige Bestand gerade der öffentlichen Binnenhäfen stellt aber deutliche Potenziale einer intensiveren Nutzung bereit, auch im Sinne eine Hub-Funktion. Diese Standorte gesamtstädtischer Bedeutung werden daher planerisch gesichert und (in Abstimmung mit dem Betreiber) ertüchtigt. Hierfür sind keine weitergehenden Vereinbarungen mit Behörden des Bundes notwendig. Frage 5: Welche wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten zur der Anbindung der Berliner Wasserstraßen an das internationale Wasserwegenetz sieht der Senat? Antwort zu 5: Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur allgemein ist ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region und deren Vernetzung mit anderen Wirtschaftsräumen in Deutschland und Europa. Dies betrifft auch die Wasserstraßen, die durch ihren Netzcharakter besondere Anforderungen an durchgängige Verkehrsverbindungen gleicher Qualität stellt. Aus diesem Grund ist die Realisierung des VDE 17 bedeutsam, um die Hauptstadtregion gleichwertig an das westliche Wasserstraßennetz anzuschließen. 3 Über den Anschluss an die Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) verfügt Berlin darüber hinaus über einen niedrigwasserunabhängigen Anschluss an den Ostseehafen Szczecin- Świnoujście (Stettin/Polen). Die Wasserstraße verknüpft damit die gesamte Region sowohl in östlicher als auch in westlicher Richtung und ermöglicht die weitere wirtschaftliche und verkehrliche Entwicklung Berlins. Frage 7: Wie bewertet der Senat die Kapazitäten der Berliner Binnenhäfen im Hinblick auf eine potentielle Ausweitung von Binnenschifffahrtsaktivitäten? Antwort zu 7: Mit den drei öffentlichen Hafenstandorten der BEHALA (Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH) verfügt das Land Berlin über leistungsstarke Umschlaganlagen für den Binnenschiffsverkehr. An allen Standorten sind freie Kapazitäten verfügbar. Sowohl der Westhafen als auch die Standorte in Spandau und in Neukölln werden in den nächsten Jahren ausgebaut und modernisiert. Frage 8: Welche konkreten Wasserstraßen im Land Berlin eignen sich derzeit bereits für die Erprobung autonom fahrender Schiffe? Antwort zu 8: In den Projekten „Autonom SOW“ sowie im Projekt „A - SWARM“ (Autonome elektrische Schifffahrt auf WAsseRstrassen in Metropolenregionen) wurde als Testgebiet gemeinsam mit dem Bund als Zuwendungsgeber die Spree-Oder-Wasserstraße festgelegt. Der Demonstratoreinsatz im Projekt „A - SWARM“ wird im Bereich der Mierendorff-Insel (Westhafenkanal/Charlottenburger Verbindungskanal/Spree/Berlin Spandauer Schifffahrtskanal) erfolgen. Frage 9: Wie bewertet der Senat das derzeit durchgeführte Projekt „A-Swarm“ (Autonome elektrische Schifffahrt auf Wasserstraßen in Metropolenregionen) unter Beteiligung der landeseigenen Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (Behala)? Antwort zu 9: Das Land Berlin war über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von Beginn an in die inhaltliche Abstimmung zum Projekt eingebunden und unterstützt das Projekt auch weiterhin. 4 Frage 10: Welche Kooperationen mit dem Bund verfolgt das Land Berlin in Zusammenhang mit der Nutzung und Entwicklung der Wasserwege? Antwort zu 10: Im Bereich der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) bestehen über die regulären ministeriellen Aufgaben und die Abstimmungen zwischen Häfen, Schifffahrt und den zuständigen Bundesbehörden keine Kooperationen. Frage 11: Welche Kooperationen mit dem Land Brandenburg verfolgt das Land Berlin in Zusammenhang mit der Nutzung und Entwicklung der Wasserwege? Antwort zu 11: Die Länder Berlin und Brandenburg stehen zu Entwicklungen der regionalen Binnenwasserstraßen und zu Entwicklungspotenzialen (wie beispielsweise im Falle des Projekts „A - SWARM“) im regelmäßigen Austausch. Berlin, den 22.10.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz