Drucksache 18 / 21 242 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin und Antwort vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21242 vom 10. Oktober 2019 über In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sieht das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz aus, dessen erste Ergebnisse zum Jahreswechsel 2018/2019 erwartet wurden? Antwort zu 1: Da das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Ergebnisse genannt werden. Frage 2: Wie sehen die Planungen zum Umbau des AD Funkturm aus? Antwort zu 2: Die Komplexität der Gesamtanlage des AD Funkturms (Anfang der 60er Jahre erbaut) in Kombination mit umfangreichen Bahnanlagen und einer Gestaltungsform unter Berücksichtigung der AVUS-Nordkurve ist für ein Autobahndreieck untypisch und entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere der schlechte Zustand der baulichen Anlagen (im Besonderen diverse Brückenbauwerke) sowie die erforderliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dreiecks erfordern grundlegende Maßnahmen. Um diesen außerordentlich belasteten, für das Land Berlin überaus wichtigen Verkehrsknoten dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist daher eine Erneuerung mit einhergehender Umgestaltung des Dreiecks dringend erforderlich. Im Zuge der Variantensuche wurde für das Autobahndreieck die Ausgestaltung als aufgeweitetes Dreieck mit drei Bauwerken herausgearbeitet. Die A 115 (AVUS) soll in Mittellage über den derzeitigen Rasthof geführt werden. 2 Die Planung zum Umbau des Autobahndreicks Funkturm sieht aktuell eine neue Anschlusstselle an der A 115 Höhe Messedamm / Ecke Jafféstraße vor. Durch diese neue Anschlusstelle wird die Verkehrssicherheit im Autobahndreieck insbesondere auf der A 100 wesentlich verbessert. Die auf der A 100 im Bestand vorhandenen Stadtstraßenanbindungen zur Messe und zum ICC werden auf die geringer belastetete A 115 verlagert. Die im Bestand vorhandenen unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse mit der Anschlussstelle Messedamm innerhalb des Autobahndreiecks und der dichten Abfolge von Rampen mit ungewöhnlich kurzen Ein- und Ausfädelungsspuren sowie der dichten Anschlussstellenfolge auf der A 100 werden aufgelöst. Frage 3: Wie sehen die Planungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen aus? Antwort zu 3: Das wesentliche Merkmal der Verkehrsführung während der Bauzeit soll die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Stadtautobahn sein. Dies kann auf der A 115 durch den Bau der neuen Trasse außerhalb der Bestandautobahn gewährleistet werden. Auf der A 100 wird dafür eine Verkehrsführung neben der Bestandstrasse erforderlich sein. Die Anschlüsse Messe / ICC müssen auf Grund dessen zeitweise geschlossen werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die nördlichen Anschlussstellen Kaiserdamm und Spandauer Damm geführt werden. Frage 4: Inwieweit ist die Siedlung Eichkamp direkt oder indirekt von den Planungen betroffen bzw. inwieweit ist eine Trassenführung im Bereich des S-Bahnhofs Eichkamp / Messe-Süd vorgesehen? Antwort zu 4: Die Siedlung Eichkamp liegt neben der neuen Anschlussstelle Messedamm. Privatgrundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Der erforderliche aktive und passive Lärmschutz wird vorgesehen. Städtebaulich wird sich das direkte Umfeld am Knotenpunkt Messedamm / Jafféstraße / Eichkampstraße und die Anbindung der Waldschulallee durch die neue Anschlussstelle Messedamm verändern. Für die Anschlussstelle wird das südliche Ende (etwa 6.000 m²) der Grünanlage an der Eichkampstraße in Anspruch genommen. Die Verlängerung des Messedamms zur Autobahnanschlussstelle wird über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Messe Süd geführt. Die Bahnsteigzugangstreppe wird an die neue Straßenführung angepasst. Frage 5: Wie wurden die Anwohner in die Planungen einbezogen bzw. inwieweit wurde dem Wunsch der Anwohner bzw. Anwohnerinnen und deren Siedlerverein für ein Beteiligungsgespräch mit dem Senat von Berlin entsprochen? Inwieweit wird vom Berliner Senat sichergestellt, dass auf der Informationsveranstaltung der DEGES ein politisch Verantwortlicher und kompetenter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Berliner Senats als Ansprechpartner für die Anwesenden vor Ort sein wird? 3 Antwort zu 5: Die Vertreterinnen und Vertreter der Eichkampsiedlung wurden im März 2019 von der DEGES über die Planungen frühzeitig informiert. Weitere Formate zur Information und Beteiligung sind zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Information und Beteiligung vorgesehen. An der Informationsveranstaltung am 31.10.2019 werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz teilnehmen. Frage 6: Inwieweit ist die von den Anwohnern und deren Vertretern als am wenigsten schädlich angesehene Planungsvariante favorisierte Tunnellösung realisierbar? Antwort zu 6: Der Autobahnanschluss des verlängerten Messedamms an die Autobahn ist als Unterführung unter der Autobahn realisierbar. Frage 7: Inwieweit ist das Gelände ‚Zwischen den Gleisen‘ auch von der Halenseestraße oder über den nördlich gelegenen Parkplatz aus anfahrbar? Antwort zu 7: Das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Grunewald ist von der Halenseestraße nicht öffentlich erschlossen. Vom nördlich gelegenen Parkplatz ist das Gelände „Zwischen den Gleisen“ nicht anfahrbar. Für eine Anbindung des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald über den Bereich Rasthof AVUS wäre in jedem Fall ein Brückenbauwerk über die Gleisanlagen der S-Bahn und Fernbahn erforderlich. Frage 8: Mit welchen Lärmemissionen wäre bei einer Realisierung einer Brückenlösung zu rechnen und welche gesetzlichen Vorgaben für die Anlieger gibt es dazu? Inwieweit wird es eine Lösung geben, mit der „Straßen mit Wohnbebauung so weit wie möglich gemieden werden sollen“? Antwort zu 8: Die exakten Lärmemissionsberechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den ersten überschlägigen Berechnungen der Vorplanung sind im Vergleich zur Unterführung bei einer Brückenlösung (Überführung des verlängerten Messdamms über die Autobahn) leicht höhere Immissionen im nödlichen Bereich der Eichkampsiedlung zu erwarten, die jedoch mit geeigenten Lärmschutzmaßnahmen kompensierbar sind. Der gesetzliche Anspruch für die Anwohnerinnen und Anwohner richtet sich nach dem 4 Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der Bundesimmisionsschutzverordnung (16. BImSchV). Straßen mit Wohnbebauung, hier die Waldschulallee und die Eichkampstraße, werden nur bzgl. ihres Anschlusses an den Messedamm verändert. Berlin, den 24.10.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz