Drucksache 18 / 21 243 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Wird es auch im Jahr 2019 einen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg geben oder droht der Verlust einer weiteren langjährigen Traditionsveranstaltung zur Adventszeit in Westend? und Antwort vom 25. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21243 vom 10.10.2019 über Wird es auch im Jahr 2019 einen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg geben oder droht der Verlust einer weiteren langjährigen Traditionsveranstaltung zur Adventszeit in Westend? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg -Wilmersdorf und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden von den jeweiligen Stellen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. 1. Inwieweit ist sichergestellt, dass es auch im Jahr 2019 den traditionellen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg geben wird bzw. wie sieht der aktuelle Sachstand aus? Zu 1.: Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg im Jahr 2019 stattfinden wird. Zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) und dem Betreiber des Weihnachtsmarktes besteht ein Vertrag über die Durchführung des Weihnachtsmarktes . Der vorliegende Antrag des Veranstalters zur Erteilung der Grünanlagengenehmigung konnte seitens des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf abschließend noch nicht beschieden werden, da bis dato kein genehmigungsfähiges Sicherheitskonzept vorliegt. Der Veranstalter hat beim Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - gerichtet auf die Erteilung der Grünanlagengenehmigung - gestellt. Die gerichtliche Entscheidung hierzu steht noch aus. 2. In Anbetracht der positiven Beurteilung des betreffenden Weihnachtsmarktes in Hinblick auf Besucherzahlen , auf das gewerbliche Umfeld des Marktes und der Bedeutung für die Berliner Tourismusförderung frage ich den Berliner Senat, wie der Senat sich für eine weitere Durchführung des Marktes einsetzt? 2 Zu 2.: Der Senat begrüßt die Durchführung des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg. Der Weihnachtsmarkt wird als besondere touristische Attraktion weit über die Grenzen Berlins wahrgenommen. Aufgrund seiner Popularität und wegen seiner dezentralen Lage ist der Weihnachtsmarkt auch im Sinne des Tourismuskonzeptes positiv zu bewerten. 3. Wie sehen die Besucherzahlen für das Schloss Charlottenburg im Dezember der letzten drei Jahre im Vergleich zu den Jahren vor der Durchführung des Weihnachtsmarktes bzw. im Vergleich zu anderen Schlössern der Stiftung im Dezember aus und wie wird die Bedeutung des Weihnachtsmarktes in Hinblick auf eine Belebung des Schloss Charlottenburgs in einem Dezember eingeschätzt? Zu 3.: Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg wird seit 2007 jährlich durchgeführt und entwickelte sich innerhalb der vergangenen Jahre zu einem festen Format im Berliner Stadtbild mit einer positiven Besucherresonanz. Die Zahlen der Besucherinnen und Besucher auf den öffentlichen Weihnachtsmärkten werden statistisch vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nicht erfasst. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) hat uns folgende Besucherzahlen übermittelt: 2018: Altes Schloss: 14.718, neuer Flügel: 6.217 2017: Altes Schloss: 13.586, neuer Flügel: 8.045 2016: Altes Schloss: 0 (wegen Sanierung geschlossen), neuer Flügel: 19.458 Die Besucherzahlen seien im Dezember signifikant höher als in den anderen Wintermonaten , so dass die SPSG eine belebende Wirkung des Weihnachtsmarktes vermutet. Ein Vergleich mit anderen Schlössern der Stiftung sei wegen der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse für Rückschlüsse auf die Auswirkungen des Weihnachtsmarktes nicht geeignet. 4. Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass eine Vielzahl der Kleinunternehmer, die einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt betreibt, nahezu ausschließlich für den Weihnachtsmarkt produziert und deshalb bei einer Absage des Marktes vor einer Insolvenz steht? Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass eine Vielzahl der Kleinunternehmer, die einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt betreiben, bei einer Absage des Marktes vor der Insolvenz stehen würde. 5. Inwieweit treffen Informationen zu, dass trotz der juristischen Erfolge des Betreibers ein Vermittlungsangebot von den Berliner Behörden abgelehnt wurde, da ‚keinerlei finanzielle Mittel der betreffenden Behörde‘ zur Verfügung stehen und inwieweit haben sich die betreffenden Behörden des Landes Berlin für zusätzliche Mittel zur Lösung des Problems eingesetzt bzw. inwieweit wurde die Senatsverwaltung für Finanzen dazu kontaktiert? Zu 5.: Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit kommerziellen Veranstaltungen sind vom Betreiber mit den zuständigen Behörden der Berliner Verwaltung abzustimmen. Die Kosten sind vom Betreiber zu tragen, es handelt sich nicht um eine Senatsaufgabe . 3 Die Senatsverwaltung für Finanzen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie dazu nicht kontaktiert wurde. Berlin, den 25. Oktober 2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe