Drucksache 18 / 21 244 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Nach 25 Jahren sorgt der Innensenator für das Aus des Weihnachtszirkusses am Olympiastadion? Droht ein Aus für eine beliebte langjährige Tradition in Westend? und Antwort vom 23. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herr Abgeordneter Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 244 vom 10.10.2019 Nach 25 Jahren sorgt der Innensenator für das Aus des Weihnachtszirkusses am Olympiastadion? Droht ein Aus für eine beliebte langjährige Tradition in Westend? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum ist der Innensenator gegen den Weihnachtszirkus am Olympiastadion, obwohl der Circus seit über 25 Jahren dort gastiert und von über 600 000 Bürgern und Bürgerinnen besucht wurde? Inwieweit treffen Informationen zu, dass ausschließlich Gründe, die im Binnenverhältnis der Koalitionsparteien begründet sind, zur negativen Einstellung führen? Zu 1.: Der Senat bekennt sich in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 zur Gewährleistung des Tierschutzes. Deshalb findet in Berlin die Vergabe öffentlicher Flächen an Zirkusse nur statt, wenn die artgerechte Tierhaltung sichergestellt wird. Nach Einschätzung des Senats ist die Haltung von Großwildtieren in Zirkussen grundsätzlich nicht artgerecht. 2. Inwieweit treffen Informationen zu, dass der Pachtvertrag mit dem Pächter des betreffenden Parkplatzes geändert wurde, um ein weiteres Gastspiel des Zirkusses zu verhindern? Inwieweit erfolgte eine Information an das Berliner Abgeordnetenhaus? Zu 2.: Es ist nicht zutreffend, dass der Pachtvertrag mit dem Pächter des Parkplatzes geändert wurde, um ein weiteres Gastspiel des Zirkus zu verhindern. Vielmehr hat der Senat im Herbst 2018 beschlossen, dass die Parkplätze PO 1 und PO 7 am Olympiastadion ab 2019 umgewidmet und nur noch als Parkplatz genutzt werden sollen. Um dieser ausschließlichen Parkplatznutzung Ausdruck zu verleihen, wurde der Pachtvertrag mit dem Pächter entsprechend geändert. Der Senat hat in der Fragestunde in der 32. Sitzung vom 18. Oktober 2018 bereits eine Änderung des Pachtvertrages angekündigt. Seite 2 von 3 3. Inwieweit treffen Informationen zu, dass dem Pächter des Parkplatzes vom Senat vermittelt wurde, dass die Änderung des Pachtvertrags hingenommen werden sollte, um eine Verlängerung des Pachtvertrags sicherzustellen? Zu 3.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass solche Äußerungen gegenüber dem Pächter zur Verlängerung des Pachtvertrages gefallen sein sollen. 4. Inwieweit treffen Informationen zu, dass eine Teilfläche des betreffenden Parkplatzes gezielt für die Aufstellung von Fahrzeugen vermietet wurde, um eine Nutzung durch den Weihnachtscircus zu verhindern? Zu 4.: Der Parkplatz ist verpachtet. Eine Weitervermietung erfolgt durch den Pächter. Es steht dem Pächter frei, die (Teil-)Fläche als PKW- und Anhängerstellplätze an Dritte zu vermieten. 5. Wie sieht die Stellungnahme des Amtstierarztes des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf über die Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes durch den Zirkus aus? Zu 5.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf finden tierschutzrechtliche Kontrollen im Rahmen der Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz und der amtstierärztlichen Überprüfungen am Gastspielort statt. Bezüglich der im Gastspielzeitraum 2018/2019 durchgeführten tierschutzrechtlichen Kontrollen sowie ihrer Kontrollergebnisse wird auf die Stellungnahme zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17541 verwiesen. 6. Wie steht der Senat von Berlin zu den Inhalten der Drucksache 0969/5 aus der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf bzw. inwieweit kann der Senat von Berlin die Aussagen des zuständigen Amtes gegenüber der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf bestätigen, dass es keinerlei Beanstandungen zur Tierhaltung des Weihnachtszirkusses gibt? Zu 6.: Siehe Beantwortung zu Frage 1. 7. Inwieweit steht der Innensenator zu seinen Aussagen, dass die Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen in Berlin den Reiz der Stadt ausmachen, und wie sind seine Äußerungen in Hinblick auf den ‚Kreuzzug‘ gegen den Weihnachtszirkus zu verstehen? Zu 7.: Der Senat unterstützt unterschiedlichste Veranstaltungen in Berlin. Dazu zählen insbesondere Sportveranstaltungen, die als Beispiel für ein respektvolles und gewaltfreies Miteinander gelten und mit denen die Integrationskraft des Berliner Sports gefördert werden kann. Der Senat berücksichtigt bei der Akquisition und Förderung von Sportveranstaltungen den Faktor Stadtrendite, um die positiven Effekte der Veranstaltung für die Stadt und die Sportentwicklung in der Stadt stärker in den Vordergrund zu stellen. Zirkusveranstaltungen werden ebenso wie Sportveranstaltungen weiterhin zur Berliner Veranstaltungsvielfalt beitragen. Der Senat kümmert sich jedoch auch vermehrt um den Tierschutz und eine artgerechte Tierhaltung. Daher wird die Haltung von Wildtieren in Zirkussen kritisch gesehen und die Bereitstellung öffentlicher Flächen für Zirkusse, die Wildtiere halten, eingeschränkt. Seite 3 von 3 8. Wie steht der Senat zur Gewerbefreiheit von ‚fahrenden Personen‘ allgemein und für Artisten und Zirkusbetreiber insbesondere sowie zur beruflichen Existenz von über 40 Artisten und deren Familien? Zu 8.: Der Senat bekennt sich ausdrücklich zur Gewerbefreiheit jeder Person, sofern das Gewerbe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgeübt wird. Aussagen zur beruflichen Existenz der Betroffenen kann der Senat auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht treffen. Berlin, den 23. Oktober 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport