Drucksache 18 / 21 246 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Mobilfunkanlagen auf Schulen und Kitas in Marzahn und Hellersdorf? und Antwort vom 28. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21246 vom 10. Oktober 2019 über Mobilfunkanlagen auf Schulen und Kitas in Marzahn und Hellersdorf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Senats: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden öffentlichen Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht oder nur teilweise in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen für die Fragen 1 bis 4 und 7 übermittelt: 1. Auf welchen Schulen und Kitas im Bezirk Marzahn und Hellersdorf befinden sich Mobilfunkanlagen von Mobilfunkanbietern (bitte je Schule/Kita mit Nennung von Anbieter und Laufzeit auflisten)? Zu 1.: Für die bezirkseigenen Kitas liegen keine Verträge für Mobilfunkanlagen vor. Für die Schulen besteht der nachstehende Vertrag: Mahlsdorfer Grundschule (10G30) (Am Feldrain 47, 12623 Berlin), Vodafone GmbH, 01.04.2000 erstmals kündbar zum 31.12.2020. 2 2. Wann erfolgten Strahlenschutzmessungen an diesen Anlagen und mit welchen Ergebnissen (bitte ebenfalls je Schule/Kita auflisten)? Zu 2.: Es liegt eine Bescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 31.08.2000 vor (Anlage), die die Einhaltung der gültigen Personenschutzgrenzwerte bescheinigt. 3. Welche Einnahmen erzielt der Bezirk durch diese Vertragsverhältnisse? Zu 3.: 3.067,75 € pro Jahr. 4. Wie werden die GEVs in mögliche Vertragsausgestaltungen und -verlängerungen einbezogen? Zu 4.: Der Vertrag wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt bis zum 30.11.2019 mit einer Frist zum 31.12.2020 seitens des Bezirksamtes gekündigt. Eine diesbezügliche Verständigung der beteiligten Bereiche des Bezirksamtes erfolgte im Jahr 2016. Der Einbezug der GEV ist somit nicht notwendig. 5. In welchen Ländern Europas und in welchen Bundesländern ist das Aufstellen von Sendemasten an Kitas und Schulen verboten worden? 6. Welche Auffassung vertritt der Senat und die Schulaufsicht zu den anstehenden Vertragsverlängerungen im Zuge des 5G-Netz-Ausbaus? Zu 5 und 6.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen die angefragten Daten sowie Informationen nicht vor. 7. Welche Nachweise der Einhaltung der 2001 getroffenen Selbstverpflichtung der Netzbetreiber bzgl. der Standortvermeidung von Schulen und Kitas wurden vor Abschluss bzw. Verlängerung von Verträgen für Standorte an Schulen und Kitas in Marzahn-Hellersdorf angefordert? 3 Zu 7.: Der einzige im Bezirk Marzahn-Hellersdorf diesbezüglich abgeschlossene Vertrag erfolgte vor dem Jahr 2001 (siehe Frage 1). Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages wird nicht erfolgen (siehe Frage 4). Berlin, den 28. Oktober 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage zur Beantwortung Drs.-Nr. 18-21246