Drucksache 18 / 21 248 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Todesfälle von Schülerinnen und Schülern an den Schulen in Marzahn- Hellersdorf? und Antwort vom 28. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21248 vom 10. Oktober 2019 über Todesfälle von Schülerinnen und Schülern an den Schulen in Marzahn- Hellersdorf? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind durch einen Suizid im vergangenen und laufenden Schuljahr in Marzahn-Hellersdorf ums Leben gekommen? 3. In welchen dieser Fälle gab es vorab Meldungen zu Gewaltvorfällen oder Mobbing? 4. Wie ist mit diesen Meldungen umgegangen worden? 5. Wie häufig wurden die einzelnen Tatbestände der jeweiligen Gefährdungsgrade I, II und III in Schulen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf seit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 gemeldet? Zu 1., 3., 4. und 5.: Die Notfallpläne für Berliner Schulen enthalten Handlungsanweisungen für die Schulen zum Umgang mit Todesfällen von Schulangehörigen außerhalb der Schule bzw. Tod/Suizid in der Schule. Für den Tod/Suizid in der Schule gibt es eine Meldepflicht, für Todesfälle von Schulangehörigen außerhalb der Schule nicht. Dementsprechend lassen sich aus der Erfassung der allgemeinen Kategorie „Todesfälle“ keine belastbaren Aussagen über die Anzahl der aufgrund von Suizid außerhalb der verstorbenen Schülerinnen und Schüler in Marzahn-Hellersdorf ableiten. Fälle von Suizid in den Schulen von Marzahn-Hellersdorf sind nicht bekannt. 2 Zudem wurde das Hilfe- und Unterstützungsverfahren für Gewaltvorfälle, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen evaluiert. Aktuell erarbeitet ein Expertengremium Vorschläge zur Überarbeitung des Melde- und Unterstützungsverfahrens. Bis dahin wird weiterhin von einer zentralen Auswertung der Daten abgesehen. 2. Welche Schritte wurden an den jeweiligen Schulen unternommen, um Angehörige, Mitschüler und Lehrpersonal in dieser schwierigen Situation zu begleiten? Zu 2.: Die o.g. Notfallpläne für Berliner Schulen enthalten klare Handlungsempfehlungen für Schulleitung und Krisenteams, was in Notfallsituationen, wie bspw. bei Todesfällen von Schülerinnen und Schülern in und außerhalb von Schule, zu tun ist. Schulen können sich dabei Unterstützung durch die SIBUZ, die Schulaufsichten und die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Krisenintervention holen. Berlin, den 28. Oktober 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie