Drucksache 18 / 21 252 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 09. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2019) zum Thema: Ungenehmigte Urlaubsfreuden – wann zieht der Regierende Bürgermeister Konsequenzen? und Antwort vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 2 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/21252 vom 9. Oktober 2019 über Ungenehmigte Urlaubsfreuden – wann zieht der Regierende Bürgermeister Konsequenzen? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die für den 8. Oktober 2019 geplante Sitzung des Senats aufgrund der festgestellten Beschlussunfähigkeit des Gremiums nicht stattfinden konnte und wenn ja, aus welchen Gründen war die Beschlussfähigkeit nicht gegeben? Die Sitzung des Senats hat stattgefunden, jedoch war der Senat gemäß § 14 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Senats von Berlin (GO Sen) beschlussunfähig, da in der Sitzung weniger als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend war. 2. Welche Tagesordnung war für die Senatssitzung vorgesehen und welche unmittelbaren Folgen haben sich aus der Beschlussunfähigkeit des Gremiums ergeben? Die Tagesordnung des Senats umfasste insgesamt neun Tagesordnungspunkte. Die in der Sitzung nicht behandelten Tagesordnungspunkte wurden vollständig auf die Tagesordnung der Senatssitzung am 15. Oktober 2019 übertragen. 3. Kommt es häufiger vor, dass der Senat aufgrund von Beschlussunfähigkeit nicht tagt und wenn ja, wie häufig in den vergangenen zwanzig Jahren und was waren dafür jeweils die Gründe? Nein. 4. Zu welchem Zeitpunkt stand fest, dass Senatorin Ramona Pop nicht an der Sitzung des Senats am 8. Oktober 2019 teilnehmen kann, wie wurde das an die übrigen Mitglieder des Gremiums und insbesondere an den Regierenden Bürgermeister kommuniziert? 3 Die Geschäftsstelle des Senats wurde am Morgen des 8. Oktober 2019 darüber in Kenntnis gesetzt, dass Frau Senatorin Pop nicht an der Sitzung wird teilnehmen können. Die anwesenden Senatsmitglieder wurden zu Sitzungsbeginn über die Abwesenheit der Senatorin informiert; der Regierende Bürgermeister erfuhr ebenfalls am Morgen von der Abwesenheit . 5. Was waren die Gründe für das Fernbleiben von Senatorin Ramona Pop, was waren die Gründe für das Fernbleiben der übrigen fehlenden Senatoren? Frau Senatorin Pop hat nach eigenen Angaben den Nachtbus verpasst, der sie zum Flughafen bringen sollte. Die übrigen nicht anwesenden Senatsmitglieder waren auf Dienstreise bzw. im Urlaub. 6. Welches geschäftsordnungsmäßige Verfahren ist einzuhalten bei der Vereinbarung von Urlaubszeiten der Senatsmitglieder und wie wird dadurch sichergestellt, dass der Senat nicht wie am 8. Oktober 2019 geschehen aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit von Senatsmitgliedern beschlussunfähig ist? Es besteht grundsätzlich kein Zusammenhang zwischen Urlaubszeiten von Senatsmitgliedern und Beschluss(un)fähigkeit des Senats. So kann die Beschlussunfähigkeit auch aufgrund von Erkrankungen zustande kommen. Die GO Sen sieht in § 9 Abs 4 vor, dass Urlaub der Senatsmitglieder mit dem Regierenden Bürgermeister/der Regierenden Bürgermeisterin zu vereinbaren ist. Vor Antritt jedes Urlaubs ist der Regierende Bürgermeister /die Regierende Bürgermeisterin unter gleichzeitiger Unterrichtung über die Regelung der Vertretung zu verständigen. 7. Über welche Sanktionsmöglichkeit verfügt der Regierende Bürgermeister zur Disziplinierung von Senatsmitgliedern , die die Geschäftsordnung des Senats missachten? Es gibt keine disziplinarischen Sanktionsmöglichkeiten. 8. Wann und auf welche Weise hat Senatorin Ramona Pop ihren für Oktober 2019 geplanten Auslandsurlaub dem Regierenden Bürgermeister zur Kenntnis gegeben, wurde die Urlaubsplanung von ihm bestätigt und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Frau Senatorin Pop hat am 08. August 2019 per Telefax beim Regierenden Bürgermeister Urlaub für den Zeitraum vom 4. bis einschließlich 13. Oktober 2019 beantragt. Am 22. August 2019 wurde das Büro von Bürgermeisterin Pop per Telefax darüber informiert, dass der Urlaub durch den Regierenden Bürgermeister nicht genehmigt wurde. Grund hierfür war die absehbare Beschlussunfähigkeit des Senats. 9. Wann hat Senatorin Ramona Pop entschieden, ohne Kenntnis des Regierenden Bürgermeisters und somit unter Missachtung der Geschäftsordnung des Senats einen Auslandsurlaub im Oktober 2019 anzutreten ? Frau Senatorin Pop hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihr im Sommer gestellter Urlaubsantrag für Oktober 2019 nicht einvernehmlich beschieden wurde. Ihre Vertretungsregelung für die Tage ihrer Abwesenheit waren getroffen, jedoch die Vertretungsregelung für den Regierenden Bürgermeister nicht abschließend geklärt. Frau Senatorin Pop hatte übersehen, für den verkürzten Urlaub ein Einvernehmen herzustellen. Das war ein formaler Fehler, den sie sehr bedauert. 10. Wann und für welchen Zeitraum hat Senatorin Ramona Pop diesen Urlaub gebucht und wie hat sie im Rahmen der Buchung nachweisbar sichergestellt, dass wenigstens ihre Teilnahme an der Senatssitzung am 8. Oktober 2019 gesichert ist? 4 Frau Senatorin Pop beantragte am 08. August 2019 Erholungsurlaub für den Zeitraum 04.- 13. Oktober 2019. Der von Frau Senatorin Pop nach der Entscheidung des Regierenden Bürgermeisters am 23. September 2019 gebuchte Rückflug wäre am 08. Oktober 2019 über 90 Minuten vor Beginn der Senatssitzung in Berlin gelandet. Den Flughafenshuttlebus zum Abflughafen buchte Frau Senatorin Pop am 2. Oktober 2019. 11. Gab es in der Amtszeit dieses Senats schon andere Fälle geschäftsordnungswidriger Abwesenheiten von Senatsmitgliedern und wenn ja, welche und wen betrafen sie? Nein. 12. Welche Maßnahmen hat der Regierende Bürgermeistern in früheren Fällen geschäftsordnungswidriger Abwesenheiten von Senatsmitgliedern ergriffen, um die Einhaltung der Geschäftsordnung für die Zukunft sicherzustellen? Vgl. Antwort zu Frage 11. 13. Welche Konsequenzen zieht der Regierende Bürgermeister aus der durch die geschäftsordnungswidrige Urlaubsabwesenheit von Senatorin Ramona Pop verursachten Beschlussunfähigkeit des Senats am 8. Oktober 2019? Vgl. Antwort auf Frage 2, dort der 2. Satz. 14. Ist davon auszugehen, dass Mitglieder des Senats sich auch zukünftig über die Geschäftsordnung des Gremiums hinwegsetzen werden und wenn nein, warum nicht? Da es sich um eine rein spekulative Frage handelt, kann der Senat hierauf nicht antworten . 15. Ist dem Senat bewusst, dass ein absprachewidriger, ungenehmigter Urlaub in jedem normalen Arbeitsverhältnis in letzter Konsequenz die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hätte? Da sich Frau Senatorin Pop in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Land Berlin befindet, sind Vergleiche mit einem zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis nach den §§ 611a ff. BGB nicht zielführend. 16. Warum hält der Regierende Bürgermeister an Senatorin Ramona Pop fest? Frau Senatorin Pop hat zu dem Vorgang ausführlich Stellung genommen und versichert, dass sich so eine Situation nicht wiederholen wird. Berlin, den 31. Oktober 2019 Der Regierende Bürgermeister von Berlin In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei