Drucksache 18 / 21 256 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 11. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Baumschulenstraße und Brücke über den Britzer Verbindungskanal und Antwort vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21256 vom 11. Oktober 2019 über Baumschulenstraße und Brücke über den Britzer Verbindungskanal Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick (BA Tr-Kö) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Zu welchem Zweck / mit welcher Begründung wurden entlang der oben genannten Straße beidseitig in engen Abständen Poller aufgestellt? Antwort zu 1: Das BA Tr-Kö teilt hierzu mit: „Die Poller sollen ein Parken von Kraftfahrzeugen auf dem unbefestigten Seitenstreifen verhindern, da dieser ausschließlich als Versickerungsfläche für Regenwasser dient. In der Vergangenheit wurde beidseitig auf dem Seitenstreifen geparkt und somit der Untergrund verfestigt. Im Zuge der Fahrbahnerneuerung wurde dieser wieder als Versickerungsfläche für Regenwasser ertüchtigt.“ Frage 2: Existiert für diese Maßnahme ein BVV-Beschluss? Wenn ja, welcher ist das? Antwort zu 2: Das BA Tr-Kö teilt hierzu mit: „Nein.“ 2 Frage 3: Wurde an der qualitativen Ausstattung der beidseitig befindlichen Geh- bzw. Radwege ebenfalls im Zuge der Bauarbeiten eine Änderung vorgenommen? Antwort zu 3: Das BA Tr-Kö teilt hierzu mit: „Nein.“ Frage 4: Sind beide neben der Straße befindlichen Wege ausschließlich Gehwege oder Geh- und Radwege, oder reine Radwege? Antwort zu 4: Das BA Tr-Kö teilt hierzu mit: „Die beiden neben der Straße befindlichen Wege sind ausschließlich Gehwege.“ Frage 5: Gibt es für Radfahrer dort eine Pflicht zur Nutzung dieser Wege, oder ist es Radfahrern frei gestellt diese Wege oder alternativ die Straße zu nutzen? Antwort zu 5: Das BA Tr-Kö teilt hierzu mit: „Radfahrende dürfen nur auf der Straße fahren. Ausnahme macht hier die StVO § 2, Absatz 5 - Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist.“ Frage 6: Durch das Aufstellen der Poller ist es nun nicht mehr möglich im Falle eines Staus mit einem Fahrzeug seitlich die Fahrbahn der Straße zu verlassen, um im Notfall Rettungs- und Einsatzfahrzeugen die Weiterfahrt zu ermöglichen. Wie soll im Notfall und bei einem der an dieser Stelle häufig aufkommenden Ampelrückstaus Rettungs- und Einsatzfahrzeugen nun eine Rettungsgasse geschaffen werden? Antwort zu 6: Das BA Tr-Kö teilt hierzu mit: „Die Bildung einer Rettungsgasse ist bei einer Fahrspur je Fahrtrichtung aufgrund der Örtlichkeit nicht immer möglich. Die Rettungs- und Einsatzfahrzeuge fahren dann mit dem 3 abfließenden Verkehr mit bzw. benutzen die Fahrspur des Gegenverkehrs.“ Berlin, den 24.10.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz