Drucksache 18 / 21 258 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 09. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Stand von Maßnahmen zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern in Berlin und Antwort vom 23. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 /21 258 vom 9. Oktober 2019 über Stand von Maßnahmen zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann werden die berlinspezifischen Pflanzlisten (Punkt 5.1.4 der genannten Broschüre) veröffentlicht? Antwort zu 1: Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), Institut für Ökologie, werden derzeit die Pflanzlisten erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass im Frühjahr 2020 die Listen fertiggestellt sind und veröffentlicht werden können. Frage 2: Inwieweit und auf welchem Wege wird sichergestellt, dass diese Pflanzlisten bei Neupflanzungen in den Berliner Grünanlagen verwendet und umgesetzt werden? Antwort zu 2: Die Pflanzlisten haben Empfehlungscharakter. Es wird geprüft, wie diese Empfehlungen in das „Handbuch Gute Pflege“ (HGP) integriert werden können. Das Handbuch beschreibt Qualitätsanforderungen für Pflegestandards in der Grün- und Freiflächenpflege unter Berücksichtigung von Erholungs- und Naturschutzbelangen. Mehr Informationen dazu: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/pflege_unterhaltung/de/hgp/index.shtml Frage 3: Wie ist der Stand der Überarbeitung des Lichtkonzepts (Punkt 5.1.12 der genannten Broschüre)? 2 Frage 4: Welche Maßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte ökologische Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung bereits erfolgt (bitte wenn möglich nach Bezirk, Datum, Maßnahme auflisten)? Welche Maßnahmen sind in Planung? Antwort zu Frage 3 und 4: Eine Evaluierung und Überarbeitung des Lichtkonzeptes ist zweckmäßig, um neue technische Entwicklungen und Forschungsergebnisse einfließen zu lassen. Hierzu gehört ausdrücklich auch eine ökologische Modernisierung der Beleuchtung mit einem Schwerpunkt auf Grünflächen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen können diesbezügliche Maßnahmen umgesetzt werden. Frage 5: Zu welchen Förderprogramm des Bundes (z.B. Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz) hat der Senat eine Kofinanzierung (Punkt 5.1.13 der genannten Broschüre) bereitgestellt? Zu welchen Förderprogrammen ist eine solche Kofinanzierung geplant? Antwort zu 5: Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen zur Teilnahme an Bundesprogrammen. Dementsprechend ist zurzeit keine Kofinanzierung in den Haushalt eingestellt. Berlin, den 23.10.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz