Drucksache 18 / 21 259 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Sanierungsplan Asbest 2030 I, hier DEGEWO und Antwort vom 30. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/ Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21259 vom 10.10.2019 über Titel: Sanierungsplan Asbest 2030 I, hier degewo Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht nur aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo AG um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von der degewo AG in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Seit wann wird die Asbestbelastung im Wohnungsbestand der DEGEWO statistisch erfasst? Antwort zu 1: Seit Anfang 2013 werden grundsätzlich bei Mieter- und Mieterinnenwechsel vorhandene asbesthaltige Beläge ausgebaut und, sofern vorhanden, asbesthaltiger Kleber unter dem Belag entfernt und die Asbestbelastung im System erfasst. Frage 2: Wie entwickelt sich der Bestand asbestbelasteter Wohnungen seit Beginn der Erfassung bis 2019. Bitte für die jeweiligen Jahre angeben: a) Wohnungen mit nachgewiesener Asbestbelastung. b) Wohnungen mit Verdacht auf Asbestbelastung. Davon jeweils Wohnungen mit akutem Sanierungsbedarf und Wohnungen wo der Sanierungsbedarf nicht als akut einschätzt wird. c) Wohnungen mit abgeschlossener Asbestsanierung. 2 Antwort zu 2: Die degewo verzeichnet, dass sich die Anzahl der Wohnungen, die unter Asbestverdacht zu stellen sind (weil sie der Altersklasse 1960-1993 (West) entsprechen), in den zurückliegenden Jahren durch Bestandsankäufe erhöht hat. Die Fragen a) – c) können von der degewo nicht mit Zeitreihen untersetzt werden, weil die Daten nicht in der Form erhoben werden. Die degewo kann in Zeitreihen nur abbilden, wann festgestellt wurde, dass in einer Wohnung keine oder teilweise Flexfliesen verbaut sind. Die Feststellung kann getroffen werden, wenn nach einer Beprobung auf asbesthaltige Fasern ein negatives Ergebnis vorliegt oder bei positivem Ergebnis ein Ausbau von Fliesen und Kleber durchgeführt wurde. Ferner kann die degewo die Zahl von 5.286 Wohnungen nennen, in denen asbesthaltige Fliesen festgestellt wurden, aber auch 4.145 Mieteinheiten, in denen keine Asbestfasern im Bodenbelag einschließlich Kleber nachgewiesen werden konnten. Aktuell stehen noch 15.978 Mieteinheiten unter Verdacht. Frage 3: Wann wurden die ersten Wohnungen der DEGEWO aufgrund von Asbestbelastung saniert? Antwort zu 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4: Bekommen Beschäftige bei der DEGEWO eine Schulung zur Asbestproblematik? Welche fachlichen Voraussetzungen müssen Mitarbeiter_innen der DEGEWO haben, um mit dem Thema Asbest im Wohnungsbestand betraut zu werden? Antwort zu 4: Die degewo nimmt insbesondere die Schadstoffthematik Asbest sehr ernst. Das jahrelange, diesbezüglich zielgerichtete Handeln der degewo berücksichtigt die regelmäßige Schulung des technischen Fachpersonals, die fachgerechte Aufnahme der Thematik in die Instandhaltungsrahmenverträge und die gezielte Auswahl von Firmen und Büros mit entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen. Darüber hinaus beschäftigt die degewo seit 2016 eine speziell ausgebildete Schadstoffmanagerin, die alle anspruchsvollen Schadstoffthemen begleitet und regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teilnimmt. Das technische Fachpersonal der degewo arbeitet auf der Grundlage von Handlungsleitfäden und einem Schadstoffprozess. Außerdem werden sie regelmäßig durch die Schadstoffmanagerin der degewo und externe Schadstoffbüros auch zum Umgang mit Asbest geschult. Für die Beprobung von Bauteilen auf Schadstoffe und die Verfolgung und strikte Einhaltung der Entsorgungskette, insbesondere von asbesthaltigen Bauteilen, wurden von der degewo fachspezifische Planer über Rahmenverträge gebunden. Frage 5: Liegt dem Senat der langfristige Sanierungsplan der DEGEWO für die schrittweise Asbestsanierung der Wohnungsbestände bis 2030 vor, den der Senat mit der Wohnungsbaugesellschaft im Rahmen der "Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften" vertraglich vereinbart hat? (Zitat: Die städtischen Wohnungen mit Asbestbelastungen werden im Rahmen der Strategie „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ schrittweise saniert. Dazu stellt jede städtische Wohnungsbaugesellschaft einen langfristigen Sanierungsplan auf.) 3 Wenn der Sanierungsplan vorliegt: Antwort zu 5: Entsprechend der intern aufgestellten Sanierungsstrategie untersucht die degewo die Boden- und Wandbeläge einschließlich Kleber bei Meldung von Schäden durch die jeweilige Mietpartei, vor Neuvermietung/ Mieterwechsel und vor umfassenden Instandsetzungen und Modernisierungen. Die Ergebnisse der Beprobungen und der Sanierungsstand in den Wohnungen werden in einem Baustoffregister der degewo hinterlegt. Die degewo hat für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Schadstoffen erforderlich sind, ein jährliches Budget geplant. Frage 6: Wie bewertet der Senat den Sanierungsplan der DEGEWO bzgl. einer vollständigen Asbestsanierung der Wohnungen der DEGEWO bis 2030? Antwort zu 6: Die degewo setzt sich verantwortungsbewusst für eine vollständige Asbestsanierung ihrer Bestände ein und verfolgt hierbei eine transparente Sanierungsstrategie (siehe Antwort zu Frage 5). Frage 7: Mit wie vielen sanierungsbedürftigen Wohnungen rechnet der Sanierungsplan? Frage 8: Wird im Sanierungsplan zwischen Wohnungen mit nachgewiesenem Asbest und solchen mit Verdacht auf Asbest, sowie zwischen Wohnungen mit akutem und Wohnungen ohne akuten Sanierungsbedarf unterschieden? Frage 9: Wie untergliedern sich die in der Antwort zur Schr. Anfrage 17617 vom 6.2.2019 mit 16668 Stück sehr konkret bezifferten asbestbelasteten Wohnungen entsprechend den Kategorien nach Frage 8? Antwort zu 7, 8 und 9: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 10: Welche Kosten schätzt der Senat für die vollständige Umsetzung des Sanierungsplanes der DEGEWO? (Zum Vergleich, die GEWOBAG hat in Ihren Planungen vor einigen Jahren mit 100 Mio. Euro kalkuliert) Antwort zu 10: Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor. Frage 11: Wo kann der Sanierungsplan durch Abgeordnete und durch Mieter der DEGEWO eingesehen werden? Antwort zu 11: Mieterinnen und Mieter werden vor entsprechenden Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig durch die degewo informiert. 4 Falls kein Sanierungsplan vorliegt: Frage 12: Aus welchem Grund wurde bisher kein Sanierungsplan zur schrittweisen Asbestsanierung der Wohnungsbestände bis 2030 durch die DEGEWO aufgestellt? Wie bewertet der Senat dieses Manko? Antwort zu 12: Siehe Antwort zu Frage 5. Berlin, den 30.10.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen