Drucksache 18 / 21 260 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Asbest in Wedding II (Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2, Graunstr. 7-8) und Antwort vom 30. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21260 vom 10.10.2019 über Asbest in Wedding II (Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1 - 2, Graunstr. 7 - 8) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo AG um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von der degewo AG in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Gehört der DEGEWO nicht das Haus Wolliner Str.27? Falls nein, welcher landeseigenen Gesellschaft dann? Antwort zu 1: Das Haus in der Wolliner Str. 27 gehört nicht zum Bestand der degewo. Es gehört der berlinovo. Frage 2: Waren Mitarbeiter der DEGEWO bei der Übernahme der Wohnungen der Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr.1-2 und Graunstr.7-8 nach der Baufertigstellung anwesend? Frage 3: Falls 2. Ja, war den Mitarbeitern der DEGEWO bekannt, dass in den Wohnungen der Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 Floor-Flex-Platten verlegt wurden? Antwort zu 2 und 3: Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. 2 Frage 4: Bestreitet die DEGEWO, dass in den 151 Wohnungen der Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 Asbestbauteile (insbesondere asbesthaltige Floor-Flex-Platten) bei der Erstausstattung eingesetzt wurden? Antwort zu 4: Die genannten Wohnungen stehen unter Asbestverdacht. Frage 5: Wie viele der 151 Wohnungen der Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 wurden bereits asbestsaniert? Wie viele wurden bisher nicht asbestsaniert? Antwort zu 5: Die Wohnhäuser der Hausnummern Graunstr. 7-8 befinden sich im Eigentum der degewo und umfassen 45 Wohneinheiten. Die Wohnhäuser der Hausnummern Graunstr. 1-2 sowie Wolliner Str. 29-33 gehören ebenfalls der degewo und umfassen insgesamt 106 Wohneinheiten. Von den 45 Mieteinheiten des degewo-Bestandes wurden 16 Wohnungen komplett saniert und zwei weitere Wohnungen teilsaniert. Die restlichen 27 Objekte stehen noch unter Asbestverdacht. Von den 106 Mieteinheiten der degewo-Fonds wurden 28 Wohnungen komplett saniert und zwei Wohnungen teilsaniert. Bei 5 Wohnungen liegen Erkenntnisse über asbesthaltige Fliesen vor und 72 Mieteinheiten stehen noch unter Verdacht. Frage 6: Wie viele asbestbelastete Wohnungen der Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 waren in der von der DEGEWO in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17617 vom 6.2.2019 mit 16668 Stück sehr konkret bezifferten Anzahl asbestbelasteter Wohnungen des Konzerns enthalten? Antwort zu 6: In der zur Beantwortung der Anfrage 17617 genannten bezifferten Anzahl zum 31.12.2018 waren 101 Mieteinheiten aus dem degewo-Bestand enthalten, die unter Asbestverdacht standen. Bei zwei Wohnungen konnte in 2019 der Verdacht ausgeräumt und der Fußbodenbelag inklusiver Kleber ausgebaut werden. Frage 7: Wurden bei der Fassadensanierung der Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 im Jahre 2016 asbesthaltige Faserzementplatten im Außenbereich entfernt? Frage 8: Wenn 7. Ja, wurden die Mieter_innen im vorhinein darüber informiert? Antwort zu 7 und 8: Bei den Gebäuden wurden im Wesentlichen im Rahmen der Großinstandsetzungsmaßnahmen die Klinkerfugen saniert. Frage 9: Sind asbesthaltige Faserzementrohre im Innenbereich der Gebäude vorhanden? Wenn ja, wo? 3 Antwort zu 9: Es befinden sich Abwasserleitungen aus asbesthaltigem Faserzementrohr im Keller und in den Schächten der Wohnungen. Frage 10: Welche Regelungen bei Schadstoffsanierung gibt es, die mietereigenen Einbauten (Küchen, Böden etc.) betreffend? Werden solche Einbauten regelmäßig entfernt und erhalten die Mieter Ausgleichszahlungen? Von wann sind diese Regelungen? Wurden sie in letzter Zeit angepasst? Antwort zu 10: Die degewo trägt sowohl die Kosten für die Beseitigung des mietereigenen Bodenbelages im Zuge einer Asbestsanierung als auch für die Neuanschaffung. Diese Regelungen werden an die laufende Gesetzgebung angepasst. Berlin, den 30.10.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen