Drucksache 18 / 21 262 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2019) zum Thema: Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide und Antwort vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21262 vom 7. Oktober 2019 über Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchem Tag im Herbst 2019 - wie in der Beantwortung der Anfrage 18/18166 angekündigt - soll der Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide der Öffentlichkeit übergeben werden oder gibt es eine weitere Verzögerung bei der Instandsetzung des Tunnel? Frage 2: Welche Baumaßnahmen wurden seit der Beantwortung der Anfrage 18/18166 tatsächlich durchgeführt und wie viel Geld wurde für diese Arbeiten ausgegeben? Frage 3: Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für die Wiederinbetriebnahme des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide? Weichen diese von der Schätzung aus März 2019 ab und wenn ja, warum? Antwort zu 1-3: Die Arbeiten zur Demontage der beschädigten Tunneldeckenverkleidung sowie die Beseitigung und Entsorgung weiterer Brandrückstände sind abgeschlossen. Ferner wurden die verrußten Granitflächen der Fußböden und Wände in einem aufwändigen Verfahren gereinigt. Für die vorgenannten Bauleistungen einschließlich der notwendigen Reparaturen an den vorhandenen Absperreinrichtungen sind im Zeitraum März bis Oktober 2019 insgesamt 55.900 € an die beauftragten Unternehmen gezahlt worden. Nach vollständiger Freilegung der Tunneldecke wurde außerdem festgestellt, dass sich dort bisher unbekannte Einbauten befunden haben. Aufgrund der festgestellten zusätzlichen erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung ist davon auszugehen, dass der geschätzte Kostenrahmen um 10-15 % überschritten wird. Nach aktueller Einschätzung verschiebt sich auch hierdurch die Verkehrsfreigabe auf Frühjahr 2 2020. Diese Angabe erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Bauunternehmer mit den Bauleistungen zur Herstellung der Tunneldeckenverkleidung vertraglich gebunden werden kann. Frage 4: Wurde die alternative Nutzung des Tunnels durch die GB infraVelo GmbH im Rahmen einer Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken untersucht? Wenn ja, was ergab diese Prüfung? Wenn nein, warum wurde diese Prüfung nicht vor der Sanierung des Tunnels durchgeführt und wann wird diese Prüfung endlich erfolgen? Antwort zu 4: Die GB infraVelo GmbH hat die alternative Nutzung des Tunnels im Rahmen der Standortund Potentialanalyse nicht untersucht. Zu Beginn der Untersuchung wurde auf Nachfrage der GB infraVelo GmbH durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick mitgeteilt, dass der Tunnel auch weiterhin als Fußgängertunnel genutzt werden wird und demnach nicht für eine Fahrradabstellanlage zur Verfügung steht. Berlin, den 24.10.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz