Drucksache 18 / 21 267 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 11. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2019) zum Thema: Technische Umsetzung der Online-Kfz-Zulassung und Antwort vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 267 vom 11. Oktober 2019 über Technische Umsetzung der Online-Kfz-Zulassung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bürger haben in den ersten Tagen von dem neuen Angebot der Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) Gebrauch gemacht? Zu 1.: Vom 01.10.2019 bis zum 31.10.2019 konnten insgesamt 80 über das iKfz-Portal gestellte Anträge erfolgreich verarbeitet werden. Diese gliedern sich wie folgt auf die verschiedenen Vorgangsarten auf: Antragsart Anzahl Außerbetriebsetzungen 61 Wiederzulassungen 0 Neuzulassungen 1 Umschreibungen 6 Adressänderungen 12 Gesamt 80 2. Welche technischen Voraussetzungen müssen vorliegen, um eine Online-Kfz-Zulassung vornehmen zu können? Zu 2.: Technische Voraussetzungen sind ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion zur elektronischen Identifizierung und ein Kartenlesegerät bzw. Android oder iOS – Mobiltelefon mit AusweisApp bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel. Zusätzlich zu den „analogen“ Anforderungen des jeweiligen Zulassungsvorganges ist Voraussetzung, dass die ausgestellten Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und II) und die verklebten Siegelplaketten über Druckstücknummern mit Sicherheitscodes verfügen. 3. Wie viel Prozent der Berliner verfügen über einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)? Seite 2 von 4 Zu 3.: In Berlin sind ca. 2.560.000 Personen ausweispflichtig (Deutsche über 16 Jahre). Davon verfügen ca. 82 % über einen neuen Personalausweis. Der neue Personalausweis wird seit dem 01.11.2010 mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Somit haben nach dem 31.10.2020 alle ausweispflichtigen Personen einen neuen Personalausweis und/oder einen Reisepass. Über den Anteil der elektronischen Aufenthaltstitel in Berlin liegen dem Senat keine Zahlen vor. 4. Wie viel Prozent der unter 3. aufgeführten Berliner haben die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert ? Zu 4.: Von den unter 3. aufgeführten Personen haben ca. 45 % die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vom 7. Juli 2017 alle neuen Personalausweise mit der aktivierten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestellt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern steht jedoch frei, diese jederzeit deaktivieren zu lassen. Vor der Gesetzesänderung mussten die Bürgerinnen und Bürger der Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID) bei der Ausstellung stets zustimmen . 5. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten aktuell in den Berliner Bürgerämtern, um die eID freischalten zu lassen? Zu 5.: Daten zu den Wartezeiten der Kundinnen und Kunden werden nicht erhoben. Termine für sämtliche Dienstleistungen in den Bürgerämtern werden nach festgelegten Standards täglich, wöchentlich sowie maximal für zwei Monate im Voraus im Internet freigeschaltet und stehen Kundinnen und Kunden zur Buchung zur Verfügung. 6. Wie viel Prozent der unter 4. aufgeführten Berliner verfügen schätzungsweise über ein eigenes Kartenlesegerät? Zu 6.: Kartenlesegeräte zum Auslesen von Hardware-Zertifikaten (u.a. auch zum Auslesen des Hardware-Zertifikates der eID) werden weltweit freiverkäuflich von diversen Anbietern angeboten. Wie viele Berliner Bürgerinnen und Bürger im Besitz eines eigenen Kartenlesegeräts sind oder Zugang zu einem haben, kann nicht ermittelt werden. Festzustellen ist jedoch, dass jedes mobile Endgerät mit einem freigeschalteten NFC-Chip (NFC = Near Field Communication) in der Lage ist das Hardware-Zertifikat der eID auszulesen. 7. Wie teuer ist ein Kartenlesegerät, wo kann dieses erworben werden und welche technischen Voraussetzungen sowie Softwareupdates sind hierfür erforderlich? Zu 7.: Wie unter 6. bereits dargestellt, werden Kartenlesegeräte zum Auslesen von Hardware -Zertifikaten (u.a. auch zum Auslesen des Hardware-Zertifikates der eID) weltweit freiverkäuflich von diversen Anbietern angeboten. Die Preise für Kartenlesegerä- Seite 3 von 4 te, die zum Auslesen des Hardware-Zertifikates der eID vom Bundesamt in der Informationstechnik zertifiziert und empfohlen werden (https://www.ausweisapp.bund.de/kompatible-geraete/kartenlesegeraete/), können ab ca. 33 Euro käuflich erworben werden. Die technischen Voraussetzungen sowie Softwareupdates für die Kartenlesegeräte werden durch den jeweiligen Anbieter vorgegeben . 8. Wie viel Prozent der unter 4. aufgeführten Berliner verfügen schätzungsweise über ein Android- Smartphone mit installierter "AusweisApp2"? Zu 8.: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da für eine entsprechende Erhebung keine rechtliche Zuständigkeit besteht. Gemäß dem für Android-Applikationen bestimmten Google Play-Store wurde die „AusweisApp2“ am 17.10.2019 über 500.000 Mal auf mobilen Endgeräten mit dem Betriebssystem Android installiert. 9. Wie lange ist die aktuelle, durchschnittliche Wartezeit für einen Termin bei der Kfz- Zulassungsstelle, sofern die Terminbuchung über die Online-Terminvergabe erfolgt? Zu 9.: Bürgerinnen und Bürger mussten in der 41.KW durchschnittlich 3 Arbeitstage auf einen Termin warten. 10. Wie lange ist die aktuelle, durchschnittliche Wartezeit für einen Termin bei der Kfz- Zulassungsstelle, sofern die Terminbuchung über die Service-Nummer 0303/90269-3300 erfolgt? Zu 10.: Bürgerinnen und Bürger mussten in der 41.KW durchschnittlich 2 bis 3 Arbeitstage auf einen Termin warten. 11. Mit welchen personellen und finanziellen Ressourcen wurde das i-Kfz über welchen Zeitraum hinweg umgesetzt? Zu 11.: Das Projekt iKfz des BMVI wurde bisher in drei Stufen umgesetzt. Die 1. Stufe iKfz trat am 01.01.2015 in Kraft und umfasste die internetbasierte Außerbetriebsetzung. Seit dem 01.10.2017 wurde mit der 2. Stufe iKfz die Wiederzulassung auf denselben Halter möglich und seit dem 01.10.2019 können Umschreibungen, Adressänderungen und Neuzulassungen auf natürliche Personen internetbasiert abgewickelt werden . Alle drei iKfz-Stufen wurden in Berlin fristgerecht eingeführt. Für die Einführung der neuen Verfahren stand dem LABO kein zusätzliches Personal zur Verfügung. Eine Unterstützung bei der vorbereitenden Projektarbeit erfolgte im Rahmen von Praktikumseinsätzen von Aufstiegsbeamten in den höheren Dienst und Trainees im höheren Dienst. Da alle iKfz-Stufen aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingeführt wurden, sind die Kosten für den Programmieraufwand bei den Fachverfahren durch die abgeschlossenen Wartungs- und Pflegeverträge abgedeckt. Zusätzliche Kosten sind durch die Beschaffungen von notwendiger Hardware (Handscanner für jeden Arbeitsplatz (Stückkosen 220,- €), besondere Plakettendrucker (Stückkosten 870 €), neuartige Dokumente (Zulassungsbescheinigungen mit verdecktem PIN und Barcode [Stückkosten im Vergleich zu 2014 zwischen 13 % und 32 % gestiegen]) sowie den Aufbau der Portal-Infrastruktur im ITDZ entstanden. Für den Betrieb des iKfz-Portals entstehen zudem Kosten für die regelmäßigen Penetrationstests und Auditierungen, die not- Seite 4 von 4 wendig sind um den hohen Sicherheitsanforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes gerecht zu werden (einmalig ca.100.000 €, lfd. voraussichtlich ca. 20.000 € jährlich). 12. Auf welchen Kanälen wirbt die zuständige Senatsverwaltung für die Nutzung des i-Kfz? Zu 12.: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten verlinkt direkt auf der Startseite der Behörde auf die Online-Dienstleistungen der Zulassungsbehörde. Auf den Internetseiten der Zulassungsbehörde wird ebenfalls für den neuen Service geworben sowie berlinweit im Warte-TV der Berliner Behörden. Weiterhin sind die entsprechenden Dienstleistungen in der Dienstleistungsdatenbank des Service-Portals Berlin verlinkt. 13. Welche weiteren Verwaltungsvorgänge werden in den kommenden sechs Monaten voraussichtlich digitalisiert, so dass eine persönliche Vorsprache nicht mehr notwendig ist? Zu 13.: In den kommenden sechs Monaten werden voraussichtlich die folgenden Verwaltungsvorgänge mittels des Basisdienstes Digitaler Antrag über das Service-Portal Berlin zur Verfügung gestellt: - Denkmalschutz (SenKultEU, Oberste Denkmalschutzbehörde) o Denkmalrechtliche Genehmigung o Ausstellung einer Bescheinigung für Steuerbescheinigungen und Steuervergünstigungen o Bewilligung einer Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen - Auszug aus dem Führerscheinregister (LABO, Fahrerlaubnisbehörde) - Standesamt I (LABO) o Bestellung einer Geburtsurkunde o Bestellung einer Sterbeurkunde - Standesämter o Voranzeige Geburt o Voranzeige Sterbefälle - Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften (SenUVK, BA Tempelhof-Schöneberg) - Auskunft oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (BA Marzahn- Hellersdorf) - Selbstversicherungsangelegenheiten (SenFin) - Wohngeldantrag (SenStadtWohn) - IHK Mitgliedsbescheinigung (IHK Berlin) Darüber hinaus werden im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis 2023 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Hierzu wird derzeit eine Priorisierung der zu digitalisierenden Dienstleistungen festgelegt. Berlin, den 1. November 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport