Drucksache 18 / 21 268 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 14. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2019) zum Thema: „House of One“ und die „Qatar Foundation“ und Antwort vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21268 vom 14. Oktober 2019 über „House of One“ und die „Quatar Foundation“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Ein Zeitungsbericht über Projekte des "House of One" enthält u.a. die folgenden beiden Aussagen: "Die Wände des „House of One“ sollen einen Meter dick sein, wegen des Straßenlärms und als Sicherheitsvorkehrung gegen mögliche Anschläge." "Die beiden für das "House of One" tätigen Arabischlehrer werden im Rahmen der übrigen Bildungsarbeit über Zuwendungen der „Qatar Foundation International“ finanziert." [Malte Lehming: Kirchenmoscheesynagoge in Berlin. Friedenssymbol „House of One“ sorgt für Zwist. In: Tagesspiegel vom 26.05.2019] Die Nichtregierungsorganisation "Qatar Charity" war 2016 in 16 europäischen Ländern sowie Australien und Kanada an insgesamt 140 islamischen Einrichtungen finanziell beteiligt, von denen sich 20 noch im Bau befanden und 41 bereits geöffnet waren. [Chesnot, Christian & Georges Malbrunot: Qatar papers - Comment l'émirat finance l'islam de France et d'Europe. Paris 2019. Seite 18] Die "Qatar Foundation International" fördert in Deutschland Projekte in Berlin, München, Mannheim und Lüneburg. In München sind dies der Sozialverein "WirWerk", in Mannheim die arabische "Aiyal- Schule" und in Lüneburg die "Al Shabah School". In Berlin unterstützt sie nach eigenen Angaben die "Deutsch-Arabische Freundschaftsgesellschaft" DAFG, das Integrationsprojekt "Give something back to Berlin", die "ITW School" und den Verein "Be an Angel", der Flüchtlinge bei der Integration unterstützt. Ich frage den Senat: 1.) Die Schriftliche Anfrage zum Thema „House of One“ und Öffentliche Sicherheit [Drucksache 18/18633] beantwortet der Senat dahingehend, ein Sicherheitskonzept der Stiftung „House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin“ läge dem Senat bislang nicht vor. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Planer des „House of One“ selber Anschläge in Betracht ziehen? Wann wird mit einem Sicherheitskonzept zu rechnen sein? Zu 1.: Der Senat kann nicht beurteilen, welche Gefährdungsszenarien die Stiftung „House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin“ selbst in Betracht zieht. Die polizeilichen Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Einrichtungen richten Seite 2 von 2 sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbewertung durch das Landeskriminalamt Berlin und werden für jedes Objekt, so auch für das „House of One“, im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung festgelegt. Wann mit einem Sicherheitskonzept der Stiftung „House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin“ zu rechnen ist, kann durch den Senat nicht beantwortet werden. Das Landeskriminalamt Berlin wird lediglich beratend tätig. Der Architekt und die Planer des „House of One“ haben die Beratungsleistung des Landeskriminalamtes Berlin in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz bereits mehrfach in Anspruch genommen, um bei der planerischen Entwicklung des Gebäudes bauliche Maßnahmen berücksichtigen zu können, die der zu erwartenden Gefährdungslage der Einrichtung angemessen sind. Dazu gehörten sicherungstechnische Empfehlungen zur Gestaltung des Eingangsbereiches sowie des Außenplatzes, zum Explosionsschutz und zur Durchschuss- und Einbruchshemmung. 2.) Wie hoch sind die Zuwendungen aus Katar an das "House of One" a) zur Beschäftigung der dortigen Arabischlehrer b) an das "House of One" insgesamt? Zu 2. a) und 2. b).: Die Förderung des Bildungsbereichs der Stiftung „House of One - Bet- und Lehrhaus Berlin“ durch die Qatar Foundation International (QFI) erfolgte im Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 und umfasste etwas mehr als 200.000 €. Es handelte sich dabei um die Ermöglichung eines Ausbaus der pädagogischen Arbeit der Stiftung, unter Einbeziehung des Segments eines Arabisch-Kurses. Der vertraglichen Regelung folgend hatte die QFI keinerlei Einfluss auf die inhaltliche Umsetzung der Förderung und die personelle Auswahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach dem Ablauf des Förderzeitraums, in dem Bildungsmaterialien erarbeitet und Bildungsprojekte auf den Weg gebracht werden konnten, ist von Seiten der Stiftung „House of One - Bet- und Lehrhaus Berlin“ eine weiterführende Förderung der pädagogischen Arbeit durch die QFI derzeit nicht geplant. 3.) An welchen Berliner Schulen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen engagiert sich Katar finanziell in jeweils welcher Höhe? Zu 3.: Die QFI ist mehrfach an die Fachgruppe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herangetreten, um das staatliche Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts Arabisch zu unterstützen. Seitens der Senatsverwaltung wurde eine Kooperation allerdings nicht in Erwägung gezogen. Zu einem darüber hinaus gehenden weiteren Engagement Katars im schulischen Bereich in Berlin liegen dem Senat keine Informationen vor. Berlin, den 01. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport