Drucksache 18 / 21 270 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 15. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2019) zum Thema: Behindertenquoten und Antwort vom 29. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21270 vom 15. Oktober 2019 über Behindertenquoten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Es handelt sich dabei um Daten aus der jährlichen Statistik „Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX)“, welche für die Jahre 2003 ff. von der Bundesagentur für Arbeit im Internet - https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung /Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/Beschaeftigung-schwerbehinderter -Menschen-Nav.html - veröffentlicht werden. 1. Wie viele Betriebe in Berlin sind gemäß § 160 SGB IX zur Beschäftigung von mindestens 5% schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Beschäftigte verpflichtet? Zu 1.: 2017 waren insgesamt 6.794 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 154 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze (Beschäftigungspflichtquote) schwerbehinderte bzw. diese gleichgestellten Menschen zu beschäftigen (darunter: 320 öffentliche Arbeitgeber und 6.474 private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Berlin). 2 2. Wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Quote einhalten? Zu 2.: 2017 haben ca. 33 Prozent der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Ausgleichsabgabe entrichten müssen, so dass in diesen Fällen davon auszugehen ist, dass die individuelle Beschäftigungspflicht nach § 154 SGB IX erfüllt wurde. 3. Wie hoch ist die absolute Anzahl der nicht besetzten Arbeitsplätze? Zu 3.: Die Anzahl der Pflichtarbeitsplätze ergibt sich aus der Anzahl der jahresdurchschnittlich monatlich zu beschäftigenden schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen, oder der sonstigen anrechnungsfähigen Personen, die mindestens erreicht sein sollte, damit keine Ausgleichsabgabe fällig wird. 2017 gab es 57.683 Pflichtarbeitsplätze; 14.142 dieser Plätze waren unbesetzt. 4. Wie haben sich zu 1 bis 3 die Zahlen im Laufe der letzten fünf Jahren entwickelt? Zu 4.: Jahr Anzahl beschäftigungspflichtiger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Berlin Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die keine Ausgleichsabgabe entrichten Anteil (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die keine Ausgleichsabgabe entrichten) in Prozent Anzahl der nichtbesetzten Pflichtarbeitsplätze 2013 5.727 1.970 34,40 11.428 2014 5.910 2.024 34,25 11.827 2015 6.122 2.055 33,57 12.446 2016 6.353 2.138 33,65 13.286 2017 6.794 2.254 33,18 14.142 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik „Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX)“ 5. Bei wie vielen Betrieben erfolgt eine Anrechnung von Leistungen der WfbM mit der Ausgleichsabgabe? Zu 5.: Im Erhebungsjahr 2018 haben 813 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von der Möglichkeit nach § 223 SGB IX Gebrauch gemacht, Arbeitsleistungen der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anzurechnen. 6. Wie viele fehlende Stellenbesetzungen werden derart kompensiert? Zu 6.: Dazu liegen dem Senat keine validen Daten vor. 3 7. Wie haben sich die Werte zu 5 und 6 im Laufe der letzten fünf Jahre entwickelt? Zu 7.: Zu Frage 5 haben sich die Werte von 2014 bis 2018 wie folgt entwickelt. Erhebungsjahr Zahl der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Anrechnung von Aufträgen an WfbM 2014 787 2015 782 2016 821 2017 780 2018 813 8. Wie viele Betriebe zahlen eine Ausgleichsabgabe? Bitte gestaffelt nach den Stufen a) Unter 2% b) Unter 3% und c) Unter 5%. Zu 8.: Für das Jahr 2017 sehen die Daten für alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (einschließlich öffentliche) wie folgt aus: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber insgesamt 6.794 Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ohne Ausgleichsabgabe 2.254 Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Ist-Quote unter 2 % 888 Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Ist-Quote 2 bis unter 3 % 859 Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Ist-Quote 3 bis unter 5 % 2.793 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik „Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX)“ Die hier genannten Zahlen sind nicht zwingend identisch mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die tatsächlich Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt gezahlt haben. 9. Wie viele fehlende Plätze werden derart kompensiert? Bitte nach den drei Staffelstufen differenzieren. Zu 9.: Dazu liegen dem Senat keine validen Daten vor. 10. Welche Summen werden dabei insgesamt geleistet? Bitte differenziert nach den drei Staffelgruppen. Zu 10.: Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe betrugen im Kalenderjahr 2018 insgesamt 38.234.309,24 €. Über die Differenzierung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe je nach Stufe gemäß § 160 Abs. 2 Satz 1 SGB IX liegen dem Senat keine validen Daten vor. 4 11. Wie haben sich die Werte zu 8, 9 und 10 im Laufe der letzten fünf Jahre entwickelt? Zu 11.: Zu Frage 8 die Werte von 2013 bis 2017: 2013 2014 2015 2016 2017 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber insgesamt 5.727 5.910 6.122 6.353 6.794 Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ohne Ausgleichsabgabe 1.970 2.024 2.055 2.138 2.254 Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Ist-Quote 3 bis unter 5 % 2.356 2.388 2.471 2.557 2.793 Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Ist-Quote 2 bis unter 3 % 685 762 818 804 859 Anzahl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Ist-Quote unter 2 % 716 736 778 854 888 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik „Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX)“ Zu Frage 9 siehe oben Antwort zu 9. Zu Frage 10, die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe haben sich in den vergangenen 5 Jahren wie folgt entwickelt: 2018 – 38.234.309,24 € 2017 – 34.908.783,65 € 2016 – 30.340.076,48 € 2015 – 28.650.250,64 € 2014 – 27.103.447,46 € Demnach stiegen die Einnahmen von 2014 bis 2018 um 41 %. 12. Wie viele Änderungen gab es in den letzten fünf Jahren zwischen den Gruppen; d.h. welche Nichterfüller erreichen die Quote später wieder und wie viele Betriebe mit 5% rutschen im Folgejahr unter die Grenze? Zu 12.: Dazu liegen dem Senat keine validen Daten vor. 13. Welche Konzepte hat der Senat, um die Arbeit des Integrationsamtes von der Zahlung der Ausgleichsabgabe zu entkoppeln oder fiele im Falle, dass alle Betriebe die Quote einhalten und damit keine Ausgleichsabgabe leisten, jede Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Beschäftigten durch das Integrationsamt weg? 5 Zu 13.: Der Senat hat unter Bezugnahme auf die bundesgesetzlichen Regelungen im SGB IX zu den Aufgaben des Integrationsamtes und insbesondere zur Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe keine Veranlassung, Konzepte im angefragten Sinne zu erarbeiten. Leistungen - insbesondere an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen - erbringt das Integrationsamt ausschließlich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre – z. B. zur Entwicklung der Einnahmen an Ausgleichsabgabe - ist nicht davon auszugehen, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber schwerbehinderten Menschen nachkommen und somit die Höhe der Ausgleichsabgabe gegen Null tendiert. Berlin, den 29. Oktober 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales