Drucksache 18 / 21 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2019) zum Thema: Sabotagerisiko Stromversorgung Berlin und Antwort vom 25. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21276 vom 10. Oktober 2019 über Sabotagerisiko Stromversorgung Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Angesichts des Auftretens immer radikalerer Klimagruppierungen wie beispielsweise „extinction rebellion“ ist für die Bürger Berlins eine zunehmende Beeinträchtigung ihrer Infrastruktur, die direkt oder indirekt mit Energieumsatz (umgangssprachlich „Energieverbrauch“) im Zusammenhang steht, zu erwarten. Die Blockaden von wichtigen Verkehrsstraßen in Berlin müssen nicht die letzte und einzige Maßnahme von Gruppierungen sein, die die Verringerung des Energieumsatzes der Berliner zu erzwingen versuchen. Denkbar wäre, dass Stromleitungen entweder physisch oder durch sogenanntes „Hacking“ sabotiert werden. 1. Was geschähe, wenn die 380 kV Hochspannungsleitung gleichzeitig im Westen bei Hakenfelde/Schönwalde und im Osten bei Eiche/Marzahn unterbrochen werden würde? Welche Bereiche von Berlin würden dann noch mit Strom versorgt werden können? Zu 1.: Zu den Auswirkungen konkreter Störungsszenarien nimmt der Senat aus Sicherheitsgründen keine Stellung. Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind nach § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. In diesem Rahmen werden auch Maßnahmen gegen physische Eingriffe und zur Verhinderung von Cyberangriffen getroffen. Darüber hinaus treffen die Netzbetreiber technische und organisatorische Vorkehrungen, um auf Störungen reagieren und die Versorgung bei Ausfällen so schnell wie möglich wieder herstellen zu können. Um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten , geben die §§ 13 und 14 Energiewirtschaftsgesetz den Übertragungsund Verteilernetzbetreibern gesetzliche Instrumente an die Hand, um im Falle von Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Energiever- 2 sorgungssystems Maßnahmen zur Netzstabilisierung und zur Wiederherstellung der Versorgung einzuleiten. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Wiederversorgung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Übertragungsnetzbetreibern , Verteilnetzbetreibern und Betreibern von Erzeugungsanlagen. 2. Liegen dem Senat Informationen über die Anfälligkeit des Berliner Stromnetzes für physische Sabotage vor? a. Falls Nein: Gedenkt der Senat, sich diese Informationen zu beschaffen? b. Falls diese Anfälligkeit gegeben sein sollte: Wie soll das Sabotage-Risiko verringert werden? Zu. 2.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe steht in ihrer Funktion als Energieaufsichtsbehörde in regelmäßigem Austausch mit Netzbeztreibern zu Fragen der Sicherheit der Netze. Der Berliner Verteilnetzbetreiber hat in seiner Infrastruktur Rückfallebenen zur Kompensation von Ausfällen von Leitungen und Trafostationen geschaffen. 3. Hat der Senat für den Fall großflächiger Stromausfälle einen Plan zum Erhalt der öffentlichen Ordnung a) ausgearbeitet und b) mit den involvierten Stellen geübt? Falls ja, a) wie lautet dieser Plan und b) wie oft wurde das Szenario großflächiger Stromausfälle geübt? Zu 3.: Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat dazu Folgendes mitgeteilt : a) Derartige Pläne bestehen bei der Polizei Berlin seit mehreren Jahren. Im Wesentlichen enthalten sie verschiedene Maßnahmen, die abhängig sind von Zeitpunkt, voraussichtlicher Dauer, betroffenem Gebiet und Ursache der Versorgungsunterbrechung. Vorgesehen sind bei der Polizei Berlin etwa: - Verkehrspolizeiliche Maßnahmen - Präsenzmaßnahmen - Unterstützung anderer Behörden - Warnen und Informieren der Bevölkerung in Abstimmung mit weiteren zuständigen Katastrophenschutzbehörden Berlins. Weitere Maßnahmen können situationsbezogen eingeleitet werden. Auch die Berliner Feuerwehr ist auf Stromausfälle vorbereitet und berücksichtigt dieses Szenario bei der Einsatzplanung sowie technischen Ausstattung der Feuerwachen. So verfügen beispielsweise bereits heute einige Liegenschaften der Berliner Feuerwehr über eine eigene Notstromversorgung oder die Möglichkeit, mit einer mobilen Notstromversorgung der Feuerwehr eingespeist zu werden. Ein weiterer Baustein zur Krisenbewältigung bei Stromausfällen stellt das Konzept der sogenannten Katastrophenschutz-Leuchttürme dar. Das Konzept ist das Ergebnis eines Forschungsprojekts aus der Reihe „Forschung für die zivile Sicherheit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und wurde von diesem gefördert. 3 Ziel ist es, im Fall eines großflächigen Stromausfalls ein flächendeckendes autarkes System von Anlaufstellen für die Bevölkerung zu schaffen. Ein Konsortium bestehend unter anderem aus der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Feuerwehr, des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, der Beuth- Hochschule und der Hochschule für Wirtschaft und Recht forschte aus sozialwissenschaftlicher, juristischer, historischer, technischer und organisatorischer Sicht über die Bedürfnisse der Bevölkerung, die rechtlichen Belange sowie die Unterstützungsmöglichkeiten für Bevölkerung und Einsatzkräfte. Für die Umsetzung dieses Konzeptes wurden für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. EUR eingeplant. b) Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. Mögliches Szenario sind dabei auch Stromausfälle. Die gewonnenen Erkenntnisse aus beispielsweise Stabsrahmenübungen, Evakuierungsübungen oder Terrorübungen sind teilweise auch auf die Krisenbewältigung eines flächendeckenden bzw. großflächigen Stromausfalls übertragbar. Das Szenario eines großflächigen Stromausfalls war/ist Gegenstand folgender Übungen, an denen sich u.a. die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr beteiligten bzw. voraussichtlich beteiligen werden: - zwei Übungen im Forschungsprojekt AlphaKomm (Laufzeit: August 2014 bis Juli 2017, nähere Informationen unter: https://www.tuberlin .de/ztg/menue/projekte_und_kompetenzen/projekte_abgeschlossen/alphako mm_ausfallsichere_lagebildinformation_zur_phasenadaequaten_kommunikation_i m_krisenfall/ sowie https://www.berliner-feuerwehr.de/forschung/alphakomm/ - Planbesprechung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 18. Juni 2019 - „Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung“ (LÜKEX) im Jahr 2021 - „Katastrophenschutzübung Stromausfall“ der Senatsverwaltungen und einiger Bezirke 2004 Berlin, den 25.10.2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s .......................................................... 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