Drucksache 18 / 21 278 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) vom 26. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2019) zum Thema: Stop Stalking und Antwort vom 30. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21278 vom 26. September 2019 über Stop Stalking ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben nimmt die Beratungsstelle „Stop Stalking“ in Berlin wahr? Zu 1.: Die Beratungsstelle „Stop-Stalking“ des Trägers Krisen- und Beratungsdienst e.V.(KUB e.V.) nimmt in Berlin folgende Aufgaben wahr: Einzelberatungen (persönlich, telefonisch, per E-Mail) für die unter 3. beschriebenen Zielgruppen; Prävention und Intervention; Netzwerkarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit (Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Phänomen Stalking, Aufklärung, Schulungen und Informationsveranstaltungen u. a. für Polizei, Justiz, Jugendämter und Beratungsstellen). 2. Wie finanziert sich die Beratungsstelle „Stop Stalking“? Zu 2.: „Stop-Stalking“ finanziert sich durch Zuwendungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. 3. Welche Klienten versorgt die Beratungsstelle „Stop Stalking“? Zu 3.: „Stop Stalking“ versorgt Stalking-Opfer, Stalking-Täter, Angehörige und Personen aus dem Bekanntenkreis von Stalking-Opfern und Stalking-Tätern sowie Fachkräfte, die mit dem Phänomen Stalking im beruflichen Alltag konfrontiert sind. 4. Ist dem Senat die Verwaltungsvorschrift aus Bremen bekannt, dass bei der Erstattung einer Anzeige zum Stalking ein Kriseninterventionsteam eingeschaltet wird, dass sowohl eine Gefährderansprache hält, als auch eine Therapie bzw. Beratung anbietet? Zu 4.: Die Bremer Vorgehensweise ist dem Senat bekannt. 2 5. Aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ist es in Berlin nicht möglich, die Daten von angezeigten Stalkern an eine Beratungsstelle wie „Stop Stalking“ weiterzugeben, damit diese Beratungsangebote anbieten können? Zu 5.: Eine Weitergabe der Daten von angezeigten Stalkern an eine Beratungsstelle ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da einerseits datenschutzrechtliche Gründe einer Weitergabe entgegenstehen und andererseits in der Strafprozessordnung abschließend geregelt ist, wem unter welchen Voraussetzungen Akteneinsicht und/oder Auskünfte aus strafrechtlichen Ermittlungs- und Strafakten gegeben werden dürfen. Zudem gilt auch bei angezeigten Stalkern bis zur deren rechtskräftiger Verurteilung die Unschuldsvermutung. 6. Gedenkt der Senat, diese Praxis in Zukunft zu verändern und Beratungsmöglichkeiten bzw. Therapien für Stalker proaktiv anzubieten? Zu 6.: Eine Änderung der Praxis ist – wie zu Frage 5. dargelegt – aus Rechtsgründen nicht möglich, so dass bereits aus diesem Grund derzeit das proaktive Anbieten von Beratungsmöglichkeiten und Therapien zukünftig nicht beabsichtigt ist. Eine freiwillige Teilnahme an entsprechenden Therapieangeboten ist hingegen weiterhin möglich. Berlin, den 30. Oktober 2019 In Vertretung Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung