Drucksache 18 / 21 279 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2019) zum Thema: Umsetzung des Mensabauprogramms und Antwort vom 04. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21279 vom 10. Oktober 2019 über Umsetzung des Mensabauprogramms ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu wann wird das geplante Mensabauprogramm eingeführt, welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt und wie hoch ist die finanzielle Ausstattung des Programms? Zu 1.: Für das Mensabauprogramm sind im Senatsbeschluss zum Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/21 insgesamt 24 Millionen Euro vorgesehen. Die Haushaltsmittel sind für die durch den Anstieg der Inanspruchnahme des Mittagessens in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 erforderlich gewordenen Maßnahmen vorgesehen. 2. Nach welchen Kriterien werden Mittel aus dem Mensabauprogramm vergeben? Zu 2.: In den „Regionalwerkstätten Mittagessen“, welche in allen Bezirken stattgefunden haben, wurden die Mensabaubedarfe gemeinsam mit den Bezirken sowie der regionalen Schulaufsicht festgestellt und priorisiert. Die Genehmigung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Finanzen wird auf der Grundlage der fachlichen Einschätzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfolgen. Die fachliche Einschätzung basiert auf schulspezifischen Erkenntnissen aus den „Regionalwerkstätten Mittagessen“ II und III. 2 3. An welchen Schulen in welchen jeweiligen Bezirken sind entsprechend der Ergebnisse der „Regionalwerkstätten Mittagessen III“ welche konkreten baulichen Veränderungen notwendig, um das kostenfreie Schulmittagessen sicherzustellen und wie hoch sind die jeweiligen Kosten der notwendigen Maßnahmen? Zu 3.: In den Regionalwerkstätten Mittagessen III wurden mit dem Schulamt und der regionalen Schulaufsicht zunächst einmal die grundsätzlichen Maßnahmen verabredet. Diese werden nunmehr mit allen Bereichen in den Bezirken abgestimmt. Erst dann können die Anträge auf Finanzierung einer Maßnahme, einschließlich der Kostenschätzung, durch die Schulämter vorbereitet werden. 4. Welche dieser notwendigen baulichen Maßnahmen zur Sicherstellung des kostenfreien Schulmittagessens werden in welchem Zeitraum mit Mitteln des geplanten Mensabauprogramms durchgeführt? Zu 4.: Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausschließlich von groben Planungen der Maßnahmen ausgegangen werden. Erst nach dem Beschluss des Haushalts für die Jahre 2020 und 2021 ist die Finanzierung des Mensabauprogramms sichergestellt. Die Planungen können auch erst ab diesem Zeitpunkt konkretisiert sowie Anträge gestellt werden. Berlin, den 04. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie