Drucksache 18 / 21 282 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2019) zum Thema: Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche und der angrenzende Veranstaltungsbetrieb und Antwort vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21282 vom 08.10.2019 über Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche und der angrenzende Veranstaltungsbetrieb Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die der Senat nur teilweise in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wurden daher um die Zulieferung von Antworten gebeten, auf die nachfolgend rekurriert wird. 1. In wessen Eigentum befinden sich das Grundstück, bzw. der Gebäudekomplex, zu dem die Gebäude der Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche (Puchanstraße 12, 12555 Berlin), des KuKuK e.V. (Seelenbinderstraße 26, 12555 Berlin) sowie des Amtsgerichts Köpenick (Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin) gehören? Zu 1.: Das Grundstück und der Gebäudekomplex befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Die Verwaltung liegt bei der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). 2. Wie ist derzeit der Zugang zur Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche sowie zu den Veranstaltungsräumen des KuKuK e.V. geregelt und an welchen Straßenseiten existieren hierfür offizielle Eingänge? Zu 2.: Der Zugang zur Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche erfolgt hofseitig, über den Eingang in der Puchanstraße. Der Zugang zu den Veranstaltungsräumen des Vereins KuKuK e. V. Berlin erfolgt über einen separaten Eingang von der Seelenbinderstraße aus. Ein Teil der Hoffläche ist seitens des Vereins KuKuK e. V. Berlin eingefriedet. Der Publikumsverkehr des Vereins KuKuK e. V. Berlin erfolgt nicht über den Hof des Amtsgerichts Köpenick. Lediglich der Lieferverkehr für den Verein KuKuK e. V. Berlin erfolgt über den Eingang in der Puchanstraße. Seite 2 von 3 3. Ist es korrekt, dass es keinen direkten Zugang von der Seelenbinderstraße aus gibt, weshalb der Zugang zu dem Gelände nur über den Sicherheitseingang des Amtsgerichts möglich ist? (Falls ja, welche Pläne gibt es, weitere Zugänge zu schaffen, um den Betrieb der Gedenkstätte, des Amtsgericht und des KuKuK e.V. autonom voneinander zu ermöglichen?) Zu 3.: Die Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche kann derzeit nur über den Eingang in der Puchanstraße erreicht werden. Es gibt seitens des Bezirksamtes Treptow-Köpenick zurzeit keine Pläne, weitere Zugänge zu schaffen. 4. Gibt es im Falle der Schaffung neuer Zugänge zu dem Gelände, beispielsweise über die Seelenbinderstraße , Sicherheitsstandards, die erfüllt werden müssen, ähnlich wie beim bestehenden Eingang des Amtsgerichts, und wenn ja, welche? (Aufstellung erbeten.) Zu 4.: Der separate Zugang von der Seelenbinderstraße zu den Veranstaltungsräumen des Vereins KuKuK e. V. Berlin ist mit einer Einfriedung und einem Tor gesichert. Die Sicherheitsstandards haben sich durch die Errichtung eines neuen Zugangs nicht verändert. 5. Wer ist der Betreiber/die Betreiberin des KuKuK e.V., seit wann ist der KuKuK e.V. hier ansässig und auf welchen Zeitraum sind die aktuellen Nutzungsvereinbarungen, bzw. Mietverträge für die Räumlichkeiten des Vereins angelegt? Zu 5.: Betreiber des Vereins KuKuK e. V. Berlin ist Matthias Schlesinger. Nach Aussage der BIM stellen die vertraglichen Regelungen zwischen der BIM und ihrem Mieter Matthias Schlesinger vertrauliche Informationen zwischen den Vertragsparteien dar. Vor diesem Hintergrund kann keine weiterführende Beantwortung der Frage vorgenommen werden. 6. Ist in den Nutzungsvereinbarungen, bzw. Mietverträgen bereits eine Option auf Verlängerung der Räumlichkeiten des KuKuK e.V. festgeschrieben? Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wie ist die Nutzung der Räumlichkeiten des KuKuK e.V., insbesondere die Art dessen Veranstaltungen , vertraglich geregelt, bzw. welche Nebenabreden und Maßgaben bestehen für den Veranstaltungsbetrieb im Kontext der historischen Bedeutung der angrenzenden Gedenkstätte? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 5. 8. Muss der Betreiber/die Betreiberin etwaige Veranstaltungen zuvor anmelden oder genehmigen lassen und wenn ja, bei - beziehungsweise von - wem? Zu 8.: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Kultur und Museum, führt als Betreiber der Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche etwa einmal im Jahr eine Gedenkveranstaltung ohne vorige Anmeldung durch. Auch gedenkstättenpädagogische Angebote wie Führungen oder Workshops werden ohne Anmeldung abgehalten. Seite 3 von 3 Die Nutzung der Mieträume des Vereins KuKuK e. V. Berlin gemäß Mietzweck ist mit Abschluss des Mietvertrages genehmigt. Veränderungen des Mietzwecks bedürfen der Zustimmung des Vermieters. 9. Welche baulichen Maßnahmen hat der Betreiber/die Betreiberin des KuKuK e.V. in und an dem Gebäude und Vorplatz vorgenommen, wann wurden diese Baumaßnahmen bewilligt und welche weiteren baulichen Veränderungen sind in Planung? Zu 9.: Siehe Antwort zu 5. Berlin, den 31.10.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa