Drucksache 18 / 21 284 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2019) zum Thema: Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr: Dienstwohnungen Status Quo und Antwort vom 30. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21284 vom 11. Oktober 2019 über Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr: Dienstwohnungen Status Quo ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wodurch begründet sich der Rückgang der Anzahl der Berliner Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen die dem Fachvermögen der Verwaltungen sowie dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin unterstehen und wie wird sich dieses Kontingent in den nächsten fünf Jahren entwickeln? (Aufstellung erbeten.) Zu 1.: Seit 2006 sind keine Dienstwohnungen mehr im Eigentum der Berliner Feuerwehr und der Polizei Berlin. Mit dem Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) wurden sämtliche vorhandenen Mietverträge (auch für Wohnungen) an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) abgegeben. In den 1990er Jahren wurden die sich in den Dienstgebäuden der Berliner Feuerwehr befindlichen Wohnungsbestände geregelten Wohnungsmietverhältnissen zugeführt. In den von der Polizei Berlin genutzten Liegenschaften gibt es bereits seit 1990 keine Dienst- bzw. Werkdienstwohnungen mehr. 2. Wie wird der Bedarf an Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen für Angehörige der Berliner Sicherheitsbehörden, speziell der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr sowie deren Anwärter in Ausbildung ermittelt beziehungsweise festgelegt? 3. Wodurch begründet es sich, dass derzeit keine Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen durch Angehörige der Berliner Sicherheitsbehörden in Anspruch genommen werden? 4. Wie viele Bewerbungen auf Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen gab es in den vergangenen fünf Jahren seitens Angehöriger der Berliner Sicherheitsbehörden, und falls keine Bewerbungen vorlagen, wie begründet sich dies? (Aufstellung erbeten.) 5. Wird den Angehörigen der Berliner Sicherheitsbehörden aktiv vermittelt, dass diese sich auf Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen bewerben können oder erfolgt eine nähere Information hierzu nur auf Nachfrage? (Wenn ja, durch wen erfolgt diese Information?) 6. Wie gestaltet sich der Prozess der Bewerbung auf eine Dienstwohnung beziehungsweise Werkdienstwohnung und wer – inklusive der Anwärter – kann sich hierauf bewerben? 7. Gibt es, abgesehen von bestehenden Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen, weitere Konzepte zur kostengünstigen wohnlichen Unterbringung von Auszubildenden bei Polizei und Feuerwehr sowie für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr? Seite 2 von 3 8. Verfügt die Berliner Feuerwehr und Rettungsakademie (BFRA) über Wohnraum für ihre Auszubildenden und gibt es Pläne, im näheren Umfeld der BFRA weitere Wohnungen zur Verfügung zu stellen? 9. Verfügt die Berliner Polizeiakademie über Wohnraum für ihre Auszubildenden und gibt es Pläne, im näheren Umfeld der Polizeiakademie weitere Wohnungen zur Verfügung zu stellen? 10. Mit welchen Wohnungsbaugenossenschaften kooperiert das Land Berlin hinsichtlich der Einrichtung und Anmietung weiterer Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen und welches Konzept besteht diesbezüglich für die kommenden fünf Jahre? (Falls keine Kooperationen bestehen, was spricht dagegen?) Zu 2. bis 10.: Da der Berliner Feuerwehr und der Polizei Berlin keine Dienstwohnungen mehr zur Verfügung stehen, erfolgten auch keine Bedarfsabfragen. Unabhängig davon ist in den letzten Jahren deutlich geworden, dass es einen Bedarf an sozialverträglichen Wohnraum, insbesondere für Auszubildende beider Behörden sowie Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren gibt. Vor diesem Hintergrund ist es eines der Ziele des Projektes der Senatsverwaltung für Inneres und Sport „Mehr Blau und Rot für Berlin“, studentischen Wohnraum bereitzustellen. In dem Zusammenhang werden derzeit etwaige Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften geprüft. Dies trifft auch für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren zu. Konkret wird derzeit in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH die Einrichtung eines studentischen Wohnheims in der Radelandstraße 21 in Berlin-Spandau projektiert. 11. Sehen Modularbauten der Feuerwehr die Einrichtung von Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen vor, beziehungsweise bestehen Pläne, bestimmte Modularbautentypen um solche Wohnungen zu erweitern? (Wenn nein, was spricht dagegen?) Zu 11.: Die Modulbauten der Feuerwehr sehen diese Nutzung nicht vor. Es handelt sich um schlichte, günstige und reproduzierbare Typenbauten, welche die Anforderungen an eine Feuerwache erfüllen. Seitens des Senats gibt es aktuell keine Pläne, Modulbauten um Dienstwohnungen und Werkdienstwohnungen zu erweitern. 12. In welchen Berliner Bezirken sind die Anfahrtszeiten der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu ihren Wachen als kritisch zu bewerten? (Aufstellung erbeten.) Zu 12.: Die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr bedingt eine gewisse räumliche Wohn- oder Arbeitsortnähe zum Standort der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. Diese Einflussfaktoren, aber auch Verkehr oder Wetter wirken auf die Dauer der Anfahrtszeiten zur jeweiligen Wache ein, weshalb für bestimmte Konstellationen Zeitzuschläge festgelegt werden. Diese Konstellationen sind ständigen Veränderungen unterworfen . Aufgrund dessen ist eine Aufstellung der Anfahrtszeiten der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr statistisch nicht erfasst. 13. Welche Individuallösungen für die Freiwillige Feuerwehr in Berlin sind derzeit geplant um in Gebieten mit Mitgliedermangel bzw. Gebieten mit Mangel an entsprechendem Wohnraum den Zuzug für neue Mitglieder zu begünstigen? Seite 3 von 3 Zu 13.: Wie auch der Antwort zu Frage 10 zu entnehmen ist, werden von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport etwaige Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften geprüft. 14. Stellt die Aussicht auf eine Dienstwohnung oder Werkdienstwohnung in Berlin oder im näheren Berliner Umland einen Anreiz für potenzielle Bewerber bei Polizei und Feuerwehr dar und wie wird dieser Umstand genutzt, um Bewerberinnen und Bewerber für die Berliner Sicherheitsbehörden zu gewinnen? Zu 14.: Zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber im Großraum Berlin ist eine in Aussichtstellung von sozialverträglichem Wohnraum ein nicht unerheblicher Anreiz. Daher treibt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die dargestellten Aktivitäten u. a. über die Projektgruppe „Mehr Blau und Rot für Berlin“ voran. Berlin, den 30. Oktober 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport