Drucksache 18 / 21 286 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 17. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2019) zum Thema: Bebauungsplan XV-55a-1-2, Baufeld WA2, Hermann-Dorner-Allee und Antwort vom 28. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21286 vom 17.Oktober 2019 über den Bebauungsplan XV-55a-1-2 Baufeld WA2, Hermann -Dorner-Allee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von der HOWOGE in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Aus welchem Grund ist das gesamte Areal, das künftig durch die HOWOGE mit 615 Wohnungen bebaut werden soll, bereits jetzt allseitig mit einem Bauzaun umschlossen, obwohl dort lt. DS 18/21090 zunächst 155 unter die Baumschutzverordnung fallende Bäume gefällt werden müssen und zwei von drei Bauanträge noch nicht eingereicht wurden? Antwort zu 1: Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE ist Eigentümerin des gesamten Grundstücks. Der Zaun wurde zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht der Eigentümerin und zur Vorbereitung der Baumaßnahmen gesetzt. Die HOWOGE hat bereits zwei Bauanträge eingereicht. Ein weiterer wird noch in diesem Jahr folgen. Frage 2: Aus welchem Grund wird diese Umzäunung zudem von einem Security-Unternehmen überwacht? Antwort zu 2: Der von der HOWOGE mit der Vorbereitung und der Ausführung der Baumaßnahmen beauftragte Generalübernehmer lässt den Bauzaun in regelmäßigen Abständen auf Zustand und Funktionalität überprüfen. 2 Frage 3: Was kostet die Umzäunung für den gesamten Zeitraum bis zu ihrer Entfernung und was kostet der Einsatz des Security-Unternehmens? Antwort zu 3: Die Kosten für den Bauzaun sind Bestandteil des Vertrages zwischen der HOWOGE und dem Generalübernehmer und werden nicht veröffentlicht. Frage 4: Wann wird dort mit der Fällung der Bäume begonnen? Antwort zu 4: Die Fällung von Bäumen kann erfolgen, wenn die Waldumwandlung vollzogen worden ist und eine Fällgenehmigung für die unter Baumschutz stehenden Bäume vorliegt. Berlin, den 30.10.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen