Drucksache 18 / 21 287 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 17. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2019) zum Thema: Straßensperren mit Pollern in Friedrichshain-Kreuzberg und Antwort vom 05. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21287 vom 17. Oktober 2019 über Straßensperren mit Pollern in Friedrichshain-Kreuzberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden die Straßensperren mit Pollern in Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain, namentlich die Diagonalsperre in der Schreinerstraße Ecke Voigtstraße, die Sperre in der Samariterstraße Ecke Bänschstraße und die Sperre in der Pettenkoferstraße Ecke Bänschstraße mit Genehmigung der VLB errichtet? Wenn ja, wann wurde dies genehmigt und für welchen Zeitraum? Wenn nein, auf welcher Grundlage erfolgten dann diese Sperrungen? Antwort zu 1: Die genannten Straßen befinden sich sämtlich im Nebenstraßennetz. Nach Maßgabe der Nummer 22b Absatz 3 des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) ist für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im untergeordneten Straßennetz die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks zuständig. Nach Maßgabe der Nummer 35 Absatz 3 des ZustKatOrd obliegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB) die Wahrnehmung der Aufgaben als Straßenverkehrsbehörde im untergeordneten Straßennetz bei Maßnahmen mit Auswirkungen auf das übergeordnete Netz. Der Bezirk teilt mit, dass der Fachbereich Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes Friedrichshain-Kreuzberg die dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung für die Diagonalsperren am 30. Juli 2019 eigenverantwortlich erteilt hat. Frage 2: Welche verkehrstechnischen Untersuchungen lagen den Straßensperrungen zu Grunde? Wurde berücksichtigt, dass durch diese Sperren Umwege von Müllabfuhr, PKW und Lieferverkehr und sogar Rettungsfahrzeuge erzeugt werden, die zu erhöhter Belastung durch Lärm und Abgase führen, und wie wurde dies gerechtfertigt? 2 Antwort zu 2: Hierzu teilt der Bezirk mit, dass das Ziel der Sperrungen eine deutliche Reduzierung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch die Wohnstraßen ist. Dieser hatte in den letzten Jahren zugenommen, wie zuvor durchgeführte Verkehrszählungen ergeben hatten. Die Zählungen hatten zum Ergebnis, dass in der Pettenkoferstraße jedes zweite und in der Samariterstraße jedes dritte Auto in den Verkehrsspitzen dem Durchgangsverkehr zuzurechnen war. Insbesondere die Pettenkoferstraße mit ihrer engen Fahrbahn, vielen Kindern auf dem Weg zur Schule und der bestehenden Vorfahrtsregelung war hiervon betroffen. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) sowie die Berliner Feuerwehr wurden über die Einrichtung der Sperren durch Poller rechtzeitig informiert. Frage 3: Trifft es zu, dass im Vorfeld die Bürger nur mangelhaft über diese Maßnahmen informiert wurden? Antwort zu 3: Der Bezirk verneint dies. Er teilt hierzu mit, dass mit einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 12. Juli 2017 das Bezirksamt beauftragt wurde, ein Konzept zur Verkehrsberuhigung im Samariterkiez zu erstellen, um die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, zu erhöhen. Hierbei wurden explizit die Samariterstraße und die Pettenkoferstraße angeführt. Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat das Bezirksamt gemeinsam mit der Initiative „Verkehrsberuhigter Samariterkiez“ an einem Verkehrskonzept zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs gearbeitet. Es fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Konzept statt: So wurden im Januar 2018 durch die Post 5000 Infokarten in jeden Briefkasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verteilt. Diese Infokarten waren verbunden mit einer Einladung zu einer öffentlichen Veranstaltung am 15. Januar 2018, in der durch das Bezirksamt umfangreich über die Maßnahmen informiert wurde. Frage 4: Wurden Alternativen zu diesen Sperrungen geprüft, beispielsweise die verkehrsrechtliche Anordnung einer Beschränkung auf den Anliegerverkehr ohne Sperrung, um den Durchgangsverkehr außen vor zu halten und damit für weniger und nicht mehr Verkehr zu sorgen? Antwort zu 4: Das jetzt umgesetzte Verkehrskonzept wird vom zuständigen Bezirksamt als das geeignetste angesehen, um einen Durchgangsverkehr zu vermeiden. Nach den Erfahrungen des Bezirksamtes treten die gewünschten Verkehrsentlastungen immer erst nach einer gewissen Gewöhnungsphase aller betroffenen Verkehrsteilnehmenden an die neue Verkehrssituation ein. Nach dieser Übergangsphase wird das Bezirksamt überprüfen, inwieweit sich die Quell- und Zielverkehre und die Durchgangsverkehre im Kiez verändert haben. Er beabsichtigt, gegebenenfalls mit weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen nachsteuern. Das Bezirksamt geht durch die Verringerung des Durchgangsverkehrs von einer insgesamt abnehmenden Verkehrsbelastung aus. 3 Frage 5: Wann ist geplant, die Sperre wieder zu entfernen, und wie wird sichergestellt, dass die Sperren spätestens zum Ende der Genehmigung wieder entfernt werden? Antwort zu 5: Das Bezirksamt beabsichtigt, die angeordneten Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer verkehrlichen Auswirkungen nach einem Jahr zu evaluieren. Frage 6: Wie werden die Auswirkungen der Sperren gemessen? Findet ein Monitoring statt? Antwort zu 6: Hierzu teilt der Bezirk mit, dass die Evaluation der verkehrsberuhigenden Maßnahmen durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als Straßenbaulastträger und als zuständige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde erfolgt. Das Personal des SGA unternimmt regelmäßige Begehungen in den Straßen des bezirklichen Nebennetzes und dokumentiert dabei auch Veränderungen an den Verkehrsflüssen, welche sich durch Anordnungen und bauliche Maßnahmen ergeben. Weiterhin dokumentiert das Straßen- und Grünflächenamt die in schriftlicher und mündlicher Form vorgebrachten Äußerungen zu den Anordnungsmaßnahmen in den Kategorien Kritik, Lob und Anmerkungen. Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Maßnahme, wie in Beantwortung der Frage 2 erwähnt, durch eine vorherige Verkehrsmengenzählung flankiert. Demnach nutzten bis zu 50 % der Autofahrenden die Nebenstraßen für den Durchgangsverkehr. Diese Verkehrsmengenzählung wird im Herbst 2020 wiederholt und in einer Vergleichsbetrachtung ausgewertet. Frage 7: Wie hoch sind die Kosten für diese 3 Sperrungen und wer trägt diese? Antwort zu 7: Der Bezirk teilt hierzu mit, dass die Kosten zirka 23.000,- Euro betragen. Getragen werden die Maßnahmen aus dem Haushaltstitel des SGA Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Straßen. Frage 8: Wie stellt der Senat sicher, dass die Auswirkungen bezirkliche Sperrmaßahme im untergeordnete Straßennetz auf das überörtliche Verkehrsgeschehen auch bei zeitlich befristetet Maßnahmen stets geprüft und mit den kleinräumlichen Auswirkungen abgewogen werden, so dass für den Gesamtverkehrsfluss nachteilige Auswirkungen vermieden werden? 4 Antwort zu 8: Dies wird durch die Regelungen des ZustKatOrd in Beantwortung der Frage 1 sichergestellt. Auf Grundlage der dargelegten Regelungen hat der Bezirk bei Maßnahmen, welche von ihm initiiert werden und welche sich auf das übergeordnete Straßennetz auswirken, eine Beteiligung der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) im Vorhinein sicherzustellen und entsprechende Abstimmungen zur Zuständigkeit durchzuführen. Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz