Drucksache 18 / 21 289 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 18. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15242 vom 5. Juni 2018 über Tierversuche in Studiengängen der Berliner Universitäten und Hochschule und Antwort vom 08. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21289 vom 18. Oktober 2019 über Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15242 vom 5. Juni 2018 über Tierversuche in Studiengängen der Berliner Universitäten und Hochschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der staatlichen Berliner Hochschulen beantworten kann. Diese wurden um Stellungnahme gebeten. 1. Nachfrage zur Antwort von Frage 1: Um welche Gründe handelt es sich im Einzelnen bei den im Fachbereich Biologie getöteten Tieren? Bitte auflisten nach Grund, nach Tierart und Anzahl der getöteten Tiere, jeweils für die Jahre 2016, 2017 und 2018. Zu 1.: Am Institut für Biologie an der Humboldt-Universität zu Berlin werden im Rahmen der Wahlpflichtlehre Tiere aus Gründen der Aus-, Fort- und Weiterbildung getötet (siehe Antwort zu 3.). Die Freie Universität Berlin teilt hierzu mit, dass an ihrem Institut für Biologie generell keine Tiere für Versuche getötet werden, sondern Tiere Verwendung finden, die bereits tot sind und nicht für den Tierversuch getötet worden sind. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 handelte es sich um Fische – keine spezifische Fischart –, welche aus dem Beifang von aus der Havel gefischten Tieren erworben worden sind. Am Institut wurden die Tierkörper zu Präparationszwecken benötigt, um das Kennenlernen der äußeren und inneren Anatomie sowie von Fischparasiten zu ermöglichen. Es wurden jährlich 15 Tierkörper verwendet. Die Meldungen nach Maßgabe der Vorgaben der Tierschutz-Versuchstierverordnung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als zuständige Behörde – hier die im Fachbereich verwendeten toten Tiere – werden eigenverantwortlich von den jeweiligen Projektleiterinnen und Projektleitern wahrgenommen. - 2 - 2. Nachfrage zur Antwort von Frage 1a: Um welche Bezugsquellen handelt es sich im Einzelnen bei den für die Humboldt-Universität (HU) verwendeten Tieren? Von welchen Bezugsquellen stammen welche Tiere? Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere auflisten. Liegen die Zahlen von der Freien Universität (FU) inzwischen vor? Bitte auflisten, von welcher Bezugsquelle welche Tiere stammen. Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere auflisten. Bitte um eine Auflistung der Zuchtbetriebe, aus der die Charité ihre Tiere bezieht. Bitte auflisten, von welchem Zuchtbetrieb welche Tiere stammen. Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere auflisten. Zu 2.: Die Humboldt-Universität zu Berlin teilt mit, dass die im Rahmen des Studiums eingesetzten Tiere aus dem genehmigten Bestand der an der Universität gehaltenen und gezüchteten Tiere stammen. Bei Bedarf werden Tiere von kommerziellen bzw. anerkannten Zuchten zugekauft. Für das Jahr 2018 wurden 262 Mäuse, 263 Ratten, 2 Fische und Krebse genutzt. Für Insekten werden Anzahl und Herkunft nicht erhoben. Die Freie Universität Berlin hat die als Anlage beigefügte Auflistung übermittelt, in welcher die für Lehr- und Ausbildungszwecke am Fachbereich Veterinärmedizin verwendeten Tiere für die Jahre 2016, 2017 und 2018 entsprechend der beim LAGeSo erfolgten amtlichen Versuchstiermeldungen verzeichnet sind. Die Bezugsquelle für Tiere landwirtschaftlicher Nutztierarten sind für Lehrzwecke durchweg landwirtschaftliche Betriebe mit einer Registrierung nach geltendem Tierseuchen- und Lebensmittelrecht. Für die Ausbildung verwendete Haus- und Heimtiere stammen entweder aus registrierten Zuchtbetrieben oder werden von Tierärzten oder Studierenden des Fachbereichs für diese Ausbildungszwecke zur Verfügung gestellt. Die für Ausbildungszwecke verwendeten Labornager sind überzählige Tiere aus registrierten Labortierzuchten. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) teilt mit, dass in 2017 folgende Tiere gemeldet worden sind: 354 Mäuse und 259 Ratten; diese stammen jeweils aus den eigenen Zuchten der Forschungseinrichtungen für Experimentelle Medizin (FEM) der Charité. 3. Nachfrage zur Antwort 1c: Welche Tötungsarten werden an welchen Tieren für die Grundlagenausbildung an der HU gelehrt? Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere für die jeweiligen Jahre 2016, 2017 und 2018 auflisten. Welche Tötungsarten werden an welchen Tieren für den Studiengang Veterinärmedizin an der FU gelehrt? Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere für die jeweiligen Jahre 2016, 2017 und 2018 auflisten. Werden diese Tötungsarten an gesunden Tieren gelehrt und durchgeführt? Welche Tötungsarten werden an welchen Tieren für die unter Frage 1 (Drucksache: 18/15242) genannten Kurse an der Charité gelehrt? Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere für die jeweiligen Jahre 2016, 2017 und 2018 auflisten. Zu 3.: An der Humboldt-Universität zu Berlin, an der Freien Universität Berlin und an der Charité werden ausschließlich die im Anhang IV der EU Richtlinie 2010/63 aufgeführten Tötungsmethoden gelehrt, die zusätzlich im jeweilig zugrundeliegenden Tierversuchsantrag durch die Behörde genehmigt worden sind. - 3 - Die Humboldt-Universität zu Berlin teilt mit, dass dies in der versuchstierkundlichen Grundlagenausbildung bei Mäusen (2015: 210, 2016: 194, 2017: 264, 2018: 262) und Ratten (2015: 194, 2016: 194, 2017: 264, 2018: 263) zur Anwendung kam. Die Zahlen der Freien Universität Berlin sind der Anlage zu entnehmen. Folgende Tierzahlen wurden in den Kursen der Charité verwendet: 390 Mäuse und 131 Ratten in 2016, 354 Mäuse und 259 Ratten in 2017, 218 Mäuse und 186 Ratten in 2018. 4. Nachfrage zur Antwort 1d: Wie viele Tiere aus der Lehre wurden in den letzten drei Jahren (2016, 2017 und 2018) an wie viele private Stellen (Tierhalter) abgegeben? Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere auflisten. Wurde Tiere auch an gewerbliche Institutionen abgegeben (z.B. Schlachtbetriebe oder Tierhändler)? Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere auflisten. Zu 4.: Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Charité teilten mit, dass diese Zahlen in dieser Form nicht erfasst werden. Grundsätzlich werden sowohl Tiere an private Stellen abgegeben, als auch wieder der Lebensmittelkette zugeführt oder fachgerecht getötet, wenn Gründe gegen eine Abgabe sprechen oder die Tötung Bestandteil des Lehrprogramms ist. 5. Nachfrage zur Antwort 2: Welchen prozentualen Anteil bei den an der Charité gelehrten Kursen, um für die Forschung bestimmte Tierversuche von Rechts wegen durchführen zu dürfen, nimmt die Lehre zur Prüfung von Ersatzmethoden ein und welchen prozentualen Anteil nimmt die Arbeit am Tier ein? Zu 5.: Entsprechend den Empfehlungen der Federation of European Laboratory Animal Science Associations (FELASA) sehen die an der Charité durchgeführten Kurse 50% Theorie und 50% Praxis vor. In beiden Kursteilen wird auf das 3R-Konzept (Replacement, Reduction, Refinement) eingegangen, in dem es auch um Ersatzmethoden geht. Die Arbeit am Tier nimmt rund 40% des praktischen Kursteils ein. Dabei werden parallel auch tierfreie Techniken , bspw. an Dummies, vermittelt. Im theoretischen Kursteil machen Ersatzmethoden ca. 9% der Gesamtthemen aus. 6. Nachfrage zur Antwort 4: Welche Erfolge sind mit der Bildung des Tierschutzausschusses 2014 an der HU zu verzeichnen? Konnten in den folgenden Jahren (2015-2018) weniger Tiere verwendet werden als in den Jahren zuvor (2010-2014). Bitte jeweils nach Anzahl und Art der Tiere auflisten. Zu 6.: Der Tierschutzausschuss trug vor allem durch seine Unterstützung der Arbeit der Tierschutzbeauftragten zu einer weiteren Verbesserung der Implementierung des 3R-Prinzips bei. Eine Aussage zu Daten von 2010 bis 2013 ist nicht mehr und von 2014 nur bedingt möglich, da hier die Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist. Bereits bestehende Lehranzeigen wurden im Rahmen ihrer genehmigten Laufzeit nach Gründung des Tierschutzausschusses je nach Kursbelegung mehr oder weniger stark genutzt. In diesem Zusammenhang kamen 2015 61 Mäuse, 22 Ratten, 3 Rennmäuse, 28 Fische, Krebse sowie 2016 36 Mäuse, 21 Ratten, 21 Rennmäuse, Krebse zum Einsatz. Ab 2017 (48 Mäuse, 10 Ratten, 2 Rennmäuse, Krebse) wurden in stärkerem Maße alternative Methoden bzw. sinnesphysiologisch weniger entwickelte Tiere genutzt. 2018 kamen 2 Fische sowie Krebse zum Einsatz. Die Tierzahl in FELASA-Kursen, die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationskurse darstellen und nicht mit dem Biologiestudium verbunden sind, blieb dagegen - 4 - relativ unverändert, da eine hohe Nachfrage nach dieser Ausbildung besteht. Die Zahlen dazu wurden bereits in der Antwort zu Frage 3 dargestellt. Berlin, den 8. November 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Seite 1 von 12 Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21289 Zahlen der Freien Universität Berlin 2016 Zahl der verwendeten Tiere Erneut verwendet Schaffung neuer genetischer LinieVerwendung Tierart Andere Tierart Geburtsort Genetischer Status Verwendungszweck Schweregrad T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 4 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 15 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 1 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A15] Ziegen (Capra aegagrus hircus) 7 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 7 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 6 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A8] Kaninchen (Oryctolagus cuniculus) 5 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A28] Haushühner (Gallus gal- 14 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher [SV3] Mittel Seite 2 von 12 lus domesticus ) Fähigkeiten T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A29] Andere Vögel (andere Aves) Tauben 50 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV3] Mittel T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 16 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 13 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 115 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 7 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 13 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 12 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A13] Pferde , Esel und Kreuzungen (Equidae) 5 Ja [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 [A10] Hunde (Canis fami- 3 Ja (GS1) Genetisch nicht Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung [SV2] Gering (höchstens) Seite 3 von 12 TierSchG liaris) verändert oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A13] Pferde , Esel und Kreuzungen (Equidae) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 1 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A13] Pferde , Esel und Kreuzungen (Equidae) 3 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV1] Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 8 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV1] Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 3 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV1] Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A8] Kaninchen (Oryctolagus cuniculus) 10 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV1] Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 1 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 [A1] Mäuse 21 Nein [O1] In der EU in (GS1) Gene- Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. [SV2] Gering Seite 4 von 12 Absatz 2 TierSchG (Mus musculus ) einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere tisch nicht verändert Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A2] Ratten (Rattus norvegicus ) 21 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) Seite 5 von 12 2017 Zahl der verwendeten Tiere Erneut verwendet Schaffung neuer genetischer LinieVerwendung Tierart AndereTierart Geburtsort Genetischer Status Verwendungszweck Schweregrad T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 3 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 17 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 1 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A15] Ziegen (Capra aegagrus hircus) 6 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 9 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 6 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A8] Kaninchen (Oryctolagus cuniculus) 5 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 5 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A28] Haushühner (Gallus gallus domesticus ) 14 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV3] Mittel Seite 6 von 12 T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A29] Andere Vögel (andere Aves) Tauben 40 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV3] Mittel T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 15 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 5 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 12 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 157 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 9 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 6 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 14 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 5 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 [A13] Pferde , Esel und 5 Ja [O2] In der EU, jedoch nicht in (GS1) Genetisch nicht Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung [SV2] Gering (höchstens) Seite 7 von 12 TierSchG Kreuzungen (Equidae) einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere verändert oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A13] Pferde , Esel und Kreuzungen (Equidae) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert [N] Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 1 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A8] Kaninchen (Oryctolagus cuniculus) 10 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV1] Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A1] Mäuse (Mus musculus ) 24 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A2] Ratten (Rattus norvegicus ) 24 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 1 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 [A10] Hunde 1 Nein [O1] In der EU in (GS1) Gene- Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. [SV2] Gering Seite 8 von 12 Absatz 2 TierSchG (Canis familiaris ) einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere tisch nicht verändert Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 4 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) Seite 9 von 12 2018 Zahl der verwendeten Tiere Erneut verwendet Schaffung neuer genetischer LinieVerwendung Tierart Andere Tierart Geburtsort Genetischer Status Verwendungszweck Schweregrad T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 7 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 18 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 1 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A15] Ziegen (Capra aegagrus hircus) 3 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 4 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 4 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A8] Kaninchen (Oryctolagus cuniculus) 4 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 3 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A28] Haushühner (Gallus gallus domesticus ) 12 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV3] Mittel Seite 10 von 12 T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A28] Haushühner (Gallus gallus domesticus ) 13 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV3] Mittel T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A29] Andere Vögel (andere Aves) Tauben 38 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV3] Mittel T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A29] Andere Vögel (andere Aves) Tauben 7 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV3] Mittel T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A29] Andere Vögel (andere Aves) Tauben 7 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV3] Mittel T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 10 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 1 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 10 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A27] Andere Säugetiere (andere Mammalia) 3 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 73 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 [A14] Schweine 1 Nein [O1] In der EU in einem registrier- (GS1) Genetisch nicht Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung [SV2] Gering (höchstens) Seite 11 von 12 TierSchG (Sus scrofa domesticus) ten Zuchtbetrieb geborene Tiere verändert oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A14] Schweine (Sus scrofa domesticus) 3 Ja [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 3 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 1 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 18 Nein [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A13] Pferde , Esel und Kreuzungen (Equidae) 5 Ja [O2] In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A13] Pferde , Esel und Kreuzungen (Equidae) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A16] Schafe (Ovis aries) 3 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A8] Kaninchen (Oryctolagus cuniculus) 10 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV1] Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A10] Hunde (Canis familiaris ) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) Seite 12 von 12 T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A17] Rinder (Bos primigenius ) 2 Ja (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A1] Mäuse (Mus musculus ) 32 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens) T1: nach § 7 Absatz 2 TierSchG [A2] Ratten (Rattus norvegicus ) 24 Nein [O1] In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere (GS1) Genetisch nicht verändert Nein [PE42] Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten [SV2] Gering (höchstens)