Drucksache 18 / 21 294 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 18. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Studienabbrecher im Studiengang Rechtswissenschaften und Ergebnisse juristischer Staatsprüfungen in Berlin II und Antwort vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21294 vom 18. Oktober 2019 über Studienabbrecher im Studiengang Rechtswissenschaften und Ergebnisse juristischer Staatsprüfungen in Berlin II -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Interesse einer langfristigen Vergleichbarkeit bei der Beantwortung der Anfrage schematisch bitte entsprechend der Drucksache 18/11176 verfahren. 1. Wie viele Studierende haben seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 das Studium der Rechtswissenschaften im Land Berlin aufgenommen (bitte nach dem gleichen Schema wie in der Drucksache 18/11176 aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Studierenden haben demgegenüber die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und wurden zwangsexmatrikuliert und wie viele dieser Studierenden haben das Studium aus anderen Gründen abgebrochen (bitte nach dem gleichen Schema wie in der Drucksache 18/11176 aufschlüsseln)? Zu 1. und 2.: Die Anzahl der Studierenden, die seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 zum ersten Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft zugelassen wurden und die seitdem ohne Abschluss ausgeschieden sind, sind nachfolgend nach Universitäten aufgeschlüsselt dargestellt. Bei der Interpretation der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass – sich unter den aus sonstigen Gründen exmatrikulierten Studierenden eine nicht bestimmbare Anzahl Studierender befindet, die das Studium an einer anderen Universität fortsetzen, – die Exmatrikulation nach endgültig nicht bestandener Zwischenprüfung gemäß § 15 Satz 3 Nr. 4 Var. 2 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) nur erfolgt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten die Notwendigkeit der Immatrikulation für die Erreichung eines weiteren Studienziels nachgewiesen wird, 2 – naturgemäß nicht bekannt ist, welche der in einer Kohorte zugelassenen Studierenden das Studium künftig abbrechen oder erfolgreich abschließen werden. Die angegebenen Quoten der ohne Abschluss ausgeschiedenen Studierenden sind daher insbesondere für die letzten akademischen Jahre nicht vergleichbar, da ein stets größer werdender Anteil Studierender sich noch im Studium befindet. Aus diesen Gründen kann eine Gesamtabbrecherquote nicht verlässlich dargestellt werden . Die bereits in der Antwort zur Drucksache 18/11176 angegebenen Daten zu den akademischen Jahren 2013/2014 bis 2016/2017 wurden noch einmal aktualisiert, da insoweit die Zahl der Studienabbrecher wegen des Zeitablaufs mittlerweile gestiegen ist. Soweit auch leichte Abweichungen zu der Anzahl der Zulassungen zum ersten Fachsemester für die akademischen Jahre 2013/2014 bis 2016/2017 vorliegen, beruhen diese auf nachträglichen Bereinigungen der bei den Hochschulen geführten Daten, die sich aus rückwirkenden Exmatrikulationen, Beurlaubung der Studierenden oder Teilzeitstudium ergeben. Übersicht über Zulassungen und Exmatrikulationen im Studiengang Rechtswissenschaft akademisches Jahr Uni-versität Zulassungen zum ersten Fachsemester davon seitdem ohne Abschluss ausgeschieden insgesamt davon exmatrikuliert davon Fach/ Studiengang gewechselt nach endgültig nicht bestandener Zwischenprüfung aus sonstigen Gründen Zahl % 1 2 3 4 5 6 7 8 2013/14 Freie Universität (FU) 356 167 46,9 14 124 29 Humboldt Universität (HU) 459 193 42,0 10 158 25 2014/15 FU 496 232 46,8 29 173 30 HU 462 216 46,8 10 183 23 2015/16 FU 467 205 43,9 32 154 19 HU 466 181 38,8 4 154 23 2016/17 FU 522 194 37,2 25 142 27 HU 488 166 34,0 3 137 26 2017/18 FU 437 141 32,3 10 120 11 HU 518 158 30,5 1 133 24 2018/19 FU 476 74 15,5 0 65 9 HU 444 84 18,9 0 74 10 3 3. Wie viele Studierende haben seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 die 1. juristische Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen und wie viele nicht (bitte nach dem gleichen Schema wie in der Drucksache 18/11176 aufschlüsseln)? 4. Wie stellt sich die Notenverteilung seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 bei der ersten juristischen Staatsprüfung dar? Zu 3. und 4.: Die erste juristische Prüfung besteht seit der Ausbildungsreform 2003 aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung. Sie ist bestanden , wenn beide Teilprüfungen bestanden worden sind. Hierüber wird ein Gesamtzeugnis ausgestellt. Die Verteilung der in den Gesamtzeugnissen ausgewiesenen Noten der ersten juristischen Prüfung seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 ist nachfolgend dargestellt. Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Prüfung (neues Recht) Land Berlin erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % 1 2 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 2017 696 1 0,1 57 8,2 255 36,6 318 45,7 65 9,3 2018 647 3 0,5 56 8,7 239 36,9 277 42,8 72 11,1 Die erste juristische Prüfung ist nicht bestanden, wenn entweder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung oder beide Teilprüfungen nicht bestanden sind. Das Nichtbestehen der ersten juristischen Prüfung als solches wird statistisch nicht erfasst, da die genannten Gesamtzeugnisse nur für bestandene Prüfungen beantragt und ausgestellt werden. Statistische Angaben existieren für beide Teilprüfungen. Hieraus lässt sich jedoch nicht unmittelbar eine Nichtbestehensrate ableiten, weil die Teilprüfungen zeitlich nicht aneinander gebunden sind und auch keine Reihenfolge für die Ablegung festgelegt ist. Insgesamt erfolglose Kandidatinnen oder Kandidaten können daher in der Statistik über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung oder über die staatliche Pflichtfachprüfung oder in beiden Statistiken auftauchen, ohne dass dies im Einzelnen nachvollzogen werden kann. Die Bestehens- und Nichtbestehenszahlen in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und in der staatlichen Pflichtfachprüfung seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 sind nachfolgend dargestellt. 4 Übersicht über die Ergebnisse der universitären Schwerpunktbereichsprüfung Übersicht über die Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung Land Berlin Geprüfte Kandidatinnen und Kandida -ten Von den geprüften Kandidatinnen und Kandidaten Land Berlin Geprüfte Kandidatinnen und Kandida -ten Von den geprüften Kandidatinnen und Kandidaten bestanden nicht bestanden bestanden nicht bestanden Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 2017 711 675 94,9 36 5,1 2017 895 705 78,8 190 21,2 2018 656 613 93,4 43 6,6 2018 865 673 77,8 192 22,2 5. Wie viele Rechtsreferendare haben seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 das Referendariat aufgenommen und wie viele dieser Referendare haben die zweite juristische Staatsprüfung bestanden bzw. (endgültig) nicht bestanden (bitte nach dem gleichen Schema wie in der Drucksache 18/11176 aufschlüsseln )? 6. Wie stellt sich die Notenverteilung seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 bei der zweiten juristischen Staatsprüfung dar? Zu 5. und 6.: Die Anzahl der seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 jeweils in das Referendariat eingestellten Referendarinnen und Referendare ist nachfolgend dargestellt. Erfasst werden reguläre Ersteinstellungen, Wiedereinstellungen nach Unterbrechung und Übernahmen aus anderen Bundesländern. Übersicht über die Einstellungen in das Referendariat Jahr 2017 2018 Einstellungen 579 586 Eine Aussage darüber, wie viele dieser Referendarinnen und Referendare die zweite juristische Staatsprüfung bestanden oder (endgültig) nicht bestanden haben, ist statistisch nicht möglich. Die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Kandidatinnen und Kandidaten in der zweiten juristischen Staatsprüfung wird statistisch erfasst, allerdings ist nicht feststellbar, welcher Einstellungskohorte im Referendariat diese Kandidatinnen und Kandidaten jeweils angehört haben. Der geringe Anteil von Kandidatinnen und Kandidaten , die die zweite juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestehen, lässt jedoch erkennen , dass im Jahresmittel der weit überwiegende Teil der Referendarinnen und Referendare das Referendariat erfolgreich abschließt. Die Bestehens- und Nichtbestehenszahlen und die Verteilung der Noten in der zweiten juristischen Staatsprüfung seit der Erarbeitung der Drucksache 18/11176 sind nachfolgend dargestellt. Die Angaben zu wiederholten Prüfungen enthalten sowohl Kandidatinnen und Kandidaten, die im ersten Versuch erfolglos waren, als auch solche im Notenverbesserungsversuch . 5 Übersicht über die Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung Land Berlin Geprüfte Kandidatinnen und Kandidaten Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten insge - samt davon wieder - holt geprüft davon erfolgreich davon erfolglos davon wiederholt erfolglos sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 2017 920 227 809 87,9 111 12,1 30 3,2 1 0,1 21 2,3 235 25,5 406 44,1 146 15,9 2018 804 206 700 87,1 104 12,9 30 3,7 0 0,0 22 2,7 208 25,9 358 44,5 112 13,9 Berlin, den 31. Oktober 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung