Drucksache 18 / 21 296 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Anne Helm (LINKE) vom 18. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Filmaufnahmen im Bezirksvergleich (II) und Antwort vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) und Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21296 vom 18. Oktober 2019 über Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Filmaufnahmen im Bezirksvergleich (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wird in der Antwort wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Interesse einer langfristigen Vergleichbarkeit bei der Beantwortung der Anfrage schematisch bitte entsprechend der Drucksache 18/12480 verfahren. Frage 1: Wie viele Anträge zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlands im Zusammenhang mit Filmaufnahmen (Tarifstelle 1.5.3 Anlage 2 Sondernutzungsgebührenverordnung) wurden in den Jahren seit 2017 (einschl. 2017) in den Bezirken jeweils gestellt? Antwort zu 1: Bezirk 2017 2018 2019 Charlottenburg-Wilmersdorf 244 174 256 Friedrichshain-Kreuzberg 285 370 180 Marzahn-Hellersdorf 10 11 6 Neukölln 10 57 90 Pankow 161 135 76 Reinickendorf 20 30 21 Spandau 40 32 16 Steglitz-Zehlendorf 223 195 137 Tempelhof-Schöneberg 424 212 168 Treptow-Köpenick 85 75 62 2 Frage 2: Wie viele der gestellten Anträge wurden jeweils pro Jahr (2017 und 2018) in den Bezirken genehmigt? Antwort zu 2: Bezirk 2017 2018 2019 Charlottenburg-Wilmersdorf 244 168 249 Friedrichshain-Kreuzberg 263 344 161 Marzahn-Hellersdorf 10 11 6 Neukölln 1 23 53 Pankow 156 134 75 Reinickendorf 20 30 21 Spandau 40 32 16 Steglitz-Zehlendorf 223 195 137 Tempelhof-Schöneberg 397 178 133 Treptow-Köpenick 84 74 61 Frage 3: Wie viele Drehtage und Gebühreneinnahmen beinhaltete dies jeweils (bitte aufschlüsseln nach Bezirken)? Antwort zu 3: Bezirk 2017 2018 2019 Drehtage Gebühren in Euro Drehtage Gebühren in Euro Drehtage Gebühren in Euro Charlottenburg- Wilmersdorf Keine Angaben möglich Friedrichshain- Kreuzberg 426 36.686,00 612 59.820,00 291 27.845,00 Marzahn- Hellersdorf 15 1.598,40 27 2.415,00 12 1.140,00 Neukölln 2 61,36 52 736,32 108 2.127,20 Pankow 107 17.343,95 289 30.820,00 191 21.180,00 Reinickendorf 54 3.510,00 84 5.460,00 64 4.160,00 Spandau 62 5.315,84 94 9.079,64 46 4.925,00 Steglitz- Zehlendorf 564 36.660,00 In der vorgegebenen Frist ist diese Datenzusammenstellung nicht möglich. Tempelhof- Schöneberg 597 36.725,00 419 42.315,00 354 37.700,00 Treptow- Köpenick 151 14.485,52 225 20.390,00 182 18.865,00 3 Frage 4: Wie hoch waren die Einnahmen, die das Land Berlin für die Genehmigung von Dreharbeiten im entsprechenden Zeitraum erhielt (bitte ebenfalls nach Jahren und Bezirken, in denen die Arbeiten stattfanden, aufschlüsseln)? Antwort zu 4: Die Einnahmen, die von den Bezirksämtern erzielt wurden, sind in der Tabelle der Antwort zu Frage 3 aufgeführt. Für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen im Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf öffentlichen Straßen wurden von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) zusätzlich Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Höhe von 2017: 384.834,60 Euro 2018: 351.894,70 Euro vereinnahmt. Dazu kommen circa 5.000,00 Euro jährlich für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von Verbotstatbeständen der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Zusammenhang mit Filmdreharbeiten Frage 5: Um welche Produktionen handelte es sich dabei jeweils (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Antwort zu 5: Eine Auflistung sämtlicher Film- und Fernsehproduktionen im öffentlichen Straßenland ist wegen des großen Umfangs grundsätzlich nicht möglich. Die Bandbreite der Produktionen geht von Werbeproduktionen für alle möglichen Waren beziehungsweise Fahrzeuge über Serienproduktionen wie unter anderem „Gute Zeiten Schlechte Zeiten“ (GZSZ), „ Der Kriminalist“, „Dark“, „Auf Streife Berlin“, „Tatort“, „Kommissarin Heller“, „Babylon 3. Staffel“ und „Ein starkes Team“ bis hin zur Produktion von Fernsehfilmen wie „Der namenlose Tag“, „Das Nebelhaus“, „Das Pubertier“, „Die Känguru-Chroniken“, „Herr und Frau Bulle“, und „Golden Twenties“, „Aenne Burda“ und „Die Diplomatin“ oder aufwändige Kinoproduktionen wie „Der Fall Collini“, „Silver Cloud“, „Bad Banks 2“, „The Wall“, „Hanni und Nanni“, „Werk ohne Autor“, „Steig. Nicht. Aus!“, „100 Dinge“, „Mute“ und viele mehr, ganz oder teilweise in Berlin produziert. Daneben werden Videoclips produziert und Dokumentationen erstellt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass als Produktionsnamen häufig Arbeitstitel angeführt werden, die nicht dem Filmtitel oder Werbeprodukt entsprechen. Schwerpunkt in den letzten zwei Jahren sind eindeutig die mehrteiligen Film- und Fernsehproduktionen beziehungsweise Staffelproduktionen. So wurden mehrere aufwändige ganze Staffeln für Internetplattformen wie „Netflix“ und „Amazon Prime“ und 4 Ähnliches mehr auch in Berlin gedreht. Zu benennen wären hier zum Beispiel die drei Staffeln „Babylon Berlin“ (Berlin im 1920-iger Jahre Ambiente), „You are Wanted“, „Berlin Station“, „Counterpart“ (Actionserie), „4 Blocks“ sowie „Dogs of Berlin“ und „Die Heiland“. Berlin, den 01.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz