Drucksache 18 / 21 297 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler und Niklas Schrader (LINKE) vom 18. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Rechtfertigen 9 Besetzer*innen und 1 Hund Großeinsatz der Berliner Polizei? und Antwort vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Regina Kittler (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21297 vom 18. Oktober 2019 über Rechtfertigen 9 Besetzer*innen und 1 Hund Großeinsatz der Berliner Polizei? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn (DB) AG um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte und dem Senat übermittelte Stellungnahme ist nachfolgend wiedergegeben. 1. Welche Nutzung oder zukünftige Beplanung ist dem Senat für das 22.000 m² große Areal An der Alten Börse 1 in Marzahn bekannt? Zu 1.: Nach Auskunft der DB AG befindet sich die Fläche im Verkaufsprozess. Weitere Informationen in Bezug auf die künftige Nutzung liegen dem Senat nicht vor. 2. Wurde die Durchführung von Baumaßnahmen der Deutschen Bahn im hinteren Teil des Areals durch die 6 Wohnwagen der Besetzer*innen und die durch sie in Anspruch genommene Fläche von etwa 600 m² behindert? Zu 2.: Die DB AG teilte dazu mit: „Nein, nicht wesentlich“ 3. Welche Gründe hat die Deutsche Bahn angeführt, dass sich der Senat von Berlin dazu gezwungen sah, die sich dort aufhaltenden 9 Erwachsenen und einen Hund zu räumen? Zu 3.: In Folge der unbefugten Benutzung der Fläche Zur Alten Börse 1 durch mehrere Personen stellte die DB AG als Eigentümerin am 25. September 2019 Strafanzeige und Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Die DB AG forderte die Personen mehrfach schriftlich mit entsprechender Fristsetzung auf, das Gelände zu verlassen. Diesen Aufforderungen kamen die Seite 2 von 3 Personen nicht nach. Mit Schreiben vom 26. September 2019 ersuchte die DB AG die Polizei Berlin um unverzügliche Unterstützung der Durchsetzung ihres Hausrechts. 4. Welche akute Gefährdungssituation hat der Senat von Berlin identifiziert, die den Großeinsatz am Montag, d. 14.10.2020, zwingend machten? Zu 4.: Der Polizei Berlin lag ein Räumungsersuchen der DB AG in der Eigenschaft als Grundstückseigentümerin vor, in dem eine unverzügliche polizeiliche Unterstützung für die Durchsetzung des Hausrechtes begehrt wurde. Durch angebrachte Transparente am Außenzaun des Geländes und über die sozialen Medien bekannte sich die „Wagengruppe DieselA“ zur Besetzung der Fläche im Rahmen der sog. „Wagentage“. Erklärter Zweck der unbefugten Nutzung seien der Erhalt von Wagenplätzen und das Schaffen alternativer Lebensformen. Zudem wurde die Hauptzufahrt des Geländes durch Personen, die Vermummungsgegenstände trugen, versperrt und kontrolliert. 5. Haben sich die 9 Besetzer*innen der Räumung widersetzt? Zu 5.: Am Haupttor zum Gelände Zur Alten Börse 1 befanden sich teilweise vermummte Personen und versuchten, den Zugang für die Einsatzkräfte der Polizei Berlin zum Gelände zu erschweren. Dies wurde durch körperliche Gewalt in Form von Schieben und Drücken durch die eingesetzten Polizeidienstkräfte unterbunden. Bei anschließenden Identifizierungsmaßnahmen wurde durch eine weibliche Person Widerstand geleistet. Weiterhin wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 111 OWiG eingeleitet. Zwei anwesende Personen verweigerten jegliche Angabe von Personalien. 6. Welche Informationen lagen der Berliner Polizei seitens der Deutschen Bahn bzw. durch eigene Ermittlungen vor, die ausschlaggebend für die Planung des Einsatzes waren, was Umfang, Hundertschaften und Gerät betrifft, und mit welcher Bedrohungslage hat die Deutsche Bahn operiert und den Einsatz gefordert? Zu 6.: Der Polizei Berlin wurden Veröffentlichungen in diesem Themenzusammenhang bekannt, deren Inhalte für die durchgeführte Beurteilung der Lage berücksichtigt wurden. Durch Einsatzkräfte der zuständigen Direktion 6 konnten im Vorfeld bis zu dreißig Personen auf dem Gelände festgestellt werden. Weiterhin sollten die Personen am Tag der Räumung durch Klimaaktivisten unterstützt werden. Bei der Kräfteplanung wurden eventuelle spontane Versammlungslagen mit einbezogen. 7. Was hat der Senat unternommen, um vor dem Einsatz eine Datenlage zu der realen Bedrohungslage zu erhalten? Seite 3 von 3 Zu 7.: Grundsätzlich führt die Polizei Berlin bei Bekanntwerden möglicher Gefährdungsmomente im Vorfeld polizeilicher Einsätze eine Lagebeurteilung durch. Auf Grundlage dieser Lagebeurteilung werden dementsprechend unterschiedliche polizeiliche Maßnahmen vorbereitet. Zur Beurteilung werden alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse berücksichtigt. 8. Schätzt der Senat im Nachhinein die ermittelte Bedrohungslage als überzeichnet ein? Zu 8.: Nein. 9. Wie viele Einsatzkräfte sind an dem Einsatz beteiligt gewesen und welche Kosten sind durch den Einsatz von Hubschrauber, Räumgerät und Beschäftigten des Landes Berlin entstanden? Zu 9.: An dem Einsatz waren insgesamt 266 Einsatzkräfte der Polizei Berlin beteiligt. Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. 10. Wer trägt diese Kosten? Zu 10.: Die Kosten trägt das Land Berlin. 11. Sieht der Senat eine Möglichkeit, den Bewohner*innen der Wohnwagen einen Stellplatz anzubieten und wenn ja, wird er ihnen einen Vorschlag dazu unterbreiten? Zu 11.: Nein. Berlin, den 01. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport