Drucksache 18 / 21 304 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 18. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken (III) und Antwort vom 05. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21304 vom 18. Oktober 2019 über Umsetzung des Mobilitätsgesetzes - Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken (III) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: In welchen Bezirksämtern stehen die Stellen für die Förderung des Radverkehrs, die durch das Mobilitätsgesetz vorgegeben sind, vollständig der Radverkehrsplanung zur Verfügung? Antwort zu 1: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Eine Stelle steht vollständig dem Radverkehr zur Verfügung. Weitere Stellen befassen sich teilweise mit Radverkehrsaufgaben. Eine weitere Stelle, die sich hauptsächlich mit Radverkehrsaufgaben befassen soll, musste gerade neu ausgeschrieben werden.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw. dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“ 2 Friedrichshain-Kreuzberg: „Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind die Stellen für die Förderung des Radverkehrs vollständig besetzt. Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der Radverkehrsanlagen zur Verfügung.“ Pankow: „Im Bezirksamt Pankow sind seit dem 01.09.2018 zwei hauptamtlich beschäftigte Radverkehrsplaner (Vollzeitäquivalente) tätig.“ Spandau: „Im Bezirk Spandau sind die zwei geforderten Radverkehrsstellen vollständig mit einem Radverkehrsplaner und einer Radverkehrsbauleiterin besetzt. Durch Elternzeit ist die Stelle der Radverkehrsbauleiterin derzeit nicht besetzt und wird befristet ausgeschrieben.“ Reinickendorf: „Der Bezirk Reinickendorf hat zum 1. November 2019 einen Ingenieur mit dem Schwerpunkt Radverkehrsanlagen eingestellt. Damit ist die erste der beiden zur Verfügung gestellten Stellen besetzt.“ Marzahn-Hellersdorf: „Eine Stelle steht der Radverkehrsplanung vollständig zur Verfügung.“ Mitte: „Im Bezirksamt Mitte – Straßen- und Grünflächenamt - sind 2 Stellen für Angelegenheiten des Radverkehrs (nach MobG) vorgesehen. Eine der beiden Stellen ist für Radverkehrsplanung vorgesehen. Eine weitere Stelle befindet sich in der Straßenunterhaltung und wird derzeit neu besetzt. Des Weiteren ist eine Stelle für den bezirklichen FahrRat vorgesehen, die zeitnah neu besetzt wird.“ Charlottenburg – Wilmersdorf: „Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden. Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen besetzt. In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im Rahmen der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen. Die Stellen werden aktuell als Bezirksingenieurstellen mit dem Schwerpunkt Radverkehr ausgeschrieben.“ Neukölln: „In Neukölln werden die zwei Radverkehrsingenieure ausschließlich mit Projekten der Planung und Realisierung von Radinfrastrukturprojekten eingesetzt.“ Tempelhof-Schöneberg: „Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen die Stellen, soweit sie besetzt werden konnten, vollständig für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Darüber hinaus werden durch Inhaberinnen und Inhaber weiterer Ingenieursstellen Leistungen für die Förderung des Radverkehrs erbracht.“ 3 Lichtenberg: „Im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Lichtenberg stehen seit Anfang 2019 zwei Stellen zur Verfügung.“ Frage 2: Sollten die Stellen nicht allein der Radverkehrsplanung zur Verfügung stehen: Für welche Aufgaben verwenden die Bezirksämter dann diese Stellen? Antwort zu 2: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Die Personalsituation des Bezirks verlangt, dass sich die Stellen, die für den Radverkehr vorgesehen sind, zurzeit auch noch um Aufgaben im Fußverkehr und in Leitungfunktionen kümmern müssen.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw. dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“ Friedrichshain-Kreuzberg: „Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der Radverkehrsanlagen zur Verfügung. Ausnahmen sind Planung und Umsetzung nachhaltiger Konzepte im Sinne des Mobilitätsgesetzes.“ Pankow: „Im Bezirksamt Pankow sind die Radverkehrsplaner in der Gruppe "Planung, Entwurf, Projektsteuerung" des Straßen- und Grünflächenamtes tätig. Die Radverkehrsplaner sind zuständig für konzeptionelle Angelegenheiten (Routennetze/Prioritäten) sowie die Planung, Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen aus dem Radverkehrsprogramm. Die Überwachung der Bauausführung erfolgt durch die Kolleginnen und Kollegen aus der SGA-Gruppe "Neubau".“ Spandau: „Im Rahmen freier Kapazitäten werden auch andere Planungs- und Bauleitungsaufgaben übernommen.“ Reinickendorf: „Aufgrund der anstehenden und aufgestauten Arbeiten im Bereich des Radverkehrs wird die ab November besetzte Stelle damit ausgelastet sein.“ Marzahn-Hellersdorf: „Entfällt, da die Stelle nur für die Radverkehrsplanung zur Verfügung steht.“ 4 Mitte: „Die Stelle, die für Radverkehrsplanung im Straßen- und Grünflächenamt (Straßenunterhaltung) angesiedelt ist, befasst sich zukünftig auch mit Aufgaben der Straßenunterhaltung und -ausstattung sowie Markierungsarbeiten.“ Charlottenburg – Wilmersdorf: „Siehe Antwort zu 1.“ Neukölln: „Siehe Antwort zu 1.“ Tempelhof-Schöneberg: „Siehe Antwort zu Frage 1.“ Lichtenberg: „Aufgrund der aktuellen Personalsituation im SGA Lichtenberg werden von den Radplanern z.T. auch andere Aufgaben wahrgenommen, schwerpunktmäßig im Bereich Straßenplanung.“ Frage 3: Wie weit sind die Prüfungen seitens der Bezirksaufsicht bzgl. der Beschwerde des ADFC über das Bezirksamt Reinickendorf, das bisher keinen FahrRat entsprechend § 37 (8) Berliner Mobilitätsgesetz eingerichtet hat? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass ein Verstoß des Bezirkes Reinickendorf gegen § 37 (8) nicht eindeutig festzustellen ist. Die Einrichtung eines Mobilitätsbeirates, statt eines FahrRates, kann eine atypische Ausnahme im Sinne der Soll-Vorschrift § 37 Abs 8 S. 3 MobG BE darstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aufgaben eines FahrRates vom Mobilitätsbeirat wahrgenommen werden. Dazu gehören vor allem die Beratung größerer Radverkehrsmaßnahmen und die Einbindung der für die Belange des Radverkehrs zuständigen Interessengruppen. Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz