Drucksache 18 / 21 306 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 21. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Obdachlosenarbeit und Antwort vom 04. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21306 vom 21. Oktober 2019 über Obdachlosenarbeit ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer sind die Kostenträger nach §67ff SGB XII im Rahmen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit? Zu 1.: Leistungsträger im Sinne § 12 SGB I i. V. m. dem Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII) ist das Land Berlin. Danach ist das Land Berlin örtlicher und überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Die Durchführung der Aufgaben des Trägers der Sozialhilfe obliegt in der Leistungsgewährung den zwölf Bezirken. Die Bezirke nehmen ihre Aufgaben gemäß Artikel 66, 67 Verfassung von Berlin (VuB) i. V. m § 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) als unselbständige Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit wahr. Jedem Bezirk wird zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Globalsumme im Rahmen des Haushaltsgesetzes im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) je Produkt zugewiesen und plafondiert. Bei der Bemessung der Globalsummen für die Bezirkshaushaltspläne ist ein gerechter Ausgleich unter den Bezirken vorzunehmen (Artikel 86 Abs. 2 Satz 1 und 2 der VvB). 2. Wie hoch waren die Erstattungen nach §67ff SGB XII im Rahmen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit? 3. Lassen sich Erstattungen direkt auf die Betreuung von Wohn- und Obdachlosigkeit beziehen? 4. Wenn ja, wie hoch sind die direkt auf die Betreuung von Wohn- und Obdachlosigkeit bezogenen Erstattungen? 5. Wenn nein, warum sind keine Rückschlüsse möglich? 2 6. Wie hoch waren die direkten Kosten der Bezirke und des Landes (exklusive der Erstattungen von §67ff SGB XII im Rahmen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit)? 7. Lassen sich Kosten direkt auf die Betreuung von Wohn- und Obdachlosigkeit beziehen? 8. Wenn ja, wie hoch sind die direkt auf die Betreuung von Wohn- und Obdachlosigkeit bezogenen Kosten? 9. Wenn nein, warum sind keine Rückschlüsse möglich? Zu 2. bis 9.: Leistungen gemäß §§ 67 ff. SGB XII betreffen Maßnahmen zur Überwindung besonderer Lebenslagen, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Die Maßnahmen sind im Berliner Rahmenvertrag (BRV) gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales (BRV) festgelegt. Die Zuweisungen - vorläufig und nach erfolgter Basiskorrektur - sowie die Ist-Beträge sind für die Jahre 2015 bis 2018 den nachstehenden Übersichten zu entnehmen: Bezirke Zuweisung 2015 in T EUR Basiskorrektur 2015 in T EUR Zuweisung 2015 nach Basiskorrektur in T EUR Ist 2015 in T EUR Mitte 3.192 -204 2.988 2.891 Friedrichshain-Kreuzberg 1.942 317 2.260 2.475 Pankow 2.911 64 2.975 3.137 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.915 141 2.056 2.215 Spandau 1.596 -14 1.582 1.424 Steglitz-Zehlendorf 2.143 361 2.504 2.761 Tempelhof-Schöneberg 3.886 -187 3.699 3.611 Neukölln 7.243 1.571 8.814 9.545 Treptow-Köpenick 2.248 -278 1.969 2.007 Marzahn-Hellersdorf 2.387 -216 2.171 2.072 Lichtenberg 3.963 408 4.371 4.690 Reinickendorf 2.614 23 2.637 2.568 Summe 36.040 1.985 38.025 39.397 Bezirke Zuweisung 2016 in T EUR Basiskorrektur 2016 in T EUR Zuweisung 2016 nach Basiskorrektur in T EUR Ist 2016 in T EUR Mitte 3.570 -638 2.931 2.781 Friedrichshain-Kreuzberg 2.422 -21 2.402 2.621 Pankow 3.350 -124 3.226 3.254 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.162 14 2.176 2.317 Spandau 1.589 7 1.596 1.527 Steglitz-Zehlendorf 2.335 269 2.604 2.780 Tempelhof-Schöneberg 3.876 -343 3.533 3.524 Neukölln 7.373 316 7.689 7.564 Treptow-Köpenick 2.136 15 2.151 2.191 3 Marzahn-Hellersdorf 2.722 -545 2.177 2.069 Lichtenberg 4.030 808 4.837 5.445 Reinickendorf 2.674 -11 2.662 2.618 Summe 38.239 -253 37.986 38.690 Bezirke Zuweisung 2017 in T EUR Basiskorrektur 2017 in T EUR Zuweisung 2017 nach Basiskorrektur in T EUR Ist 2017 in T EUR Mitte 3.245 -624 2.621 2.348 Friedrichshain-Kreuzberg 2.636 148 2.784 3.082 Pankow 3.338 -163 3.175 3.220 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.344 -184 2.161 2.218 Spandau 1.638 267 1.905 1.820 Steglitz-Zehlendorf 2.862 40 2.902 2.923 Tempelhof-Schöneberg 4.030 -433 3.597 3.331 Neukölln 7.419 -970 6.449 5.962 Treptow-Köpenick 2.092 423 2.515 2.663 Marzahn-Hellersdorf 2.341 -94 2.247 2.115 Lichtenberg 4.065 522 4.588 4.900 Reinickendorf 2.951 -172 2.779 2.534 Summe 38.962 -1.238 37.724 37.117 Bezirke Zuweisung 2018 in T EUR Basiskorrektur 2018 in T EUR Zuweisung 2018 nach Basiskorrektur in T EUR Ist 2018 in T EUR Mitte 3.014 -580 2.434 2.172 Friedrichshain-Kreuzberg 2.654 465 3.119 3.289 Pankow 3.528 -523 3.005 2.775 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.416 -186 2.230 2.326 Spandau 1.692 617 2.309 2.396 Steglitz-Zehlendorf 2.948 -95 2.853 2.872 Tempelhof-Schöneberg 3.788 -108 3.680 3.602 Neukölln 6.502 -450 6.052 5.713 Treptow-Köpenick 2.387 348 2.735 2.965 Marzahn-Hellersdorf 2.211 -35 2.176 2.214 Lichtenberg 4.335 106 4.442 4.391 Reinickendorf 2.906 92 2.997 3.151 Summe 38.381 -350 38.032 37.866 Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen 4 10. Wie hoch sind die weiteren Kosten, die in Zusammenhang mit der Wohn- und Obdachlosigkeit stehen (bspw. ordnungsrechtliche und polizeirechtliche Unterbringung, weitere Maßnahmen, usw.)? 11. Wenn keine direkten Kosten im Rahmen der Wohn- und Obdachlosigkeit aufgeführt wurden, warum sind keine Rückschlüsse möglich? 12. Wie viele Wohn- und Obdachlose wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr unter einer der oben genannten Rechtsmaßnahmen betreut? 13. Wenn keine Zahlen vorliegen, warum nicht? 14. Wie hoch sind die Pro-Kopf-Kosten bei der Betreuung von Wohn- und Obdachlosen pro Jahresscheibe in den letzten fünf Jahren? 15. Wie viele Wohn- und Obdachlose konnten pro Jahresscheibe in den letzten fünf Jahren wieder in einer Wohnung oder eine dauerhafte Unterbringung untergebracht werden? Zu 10. bis 15.: Die Bezirksämter sind gemäß § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) i. V. m. Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des ASOG Bln verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) besteht. Diese Ordnungsaufgabe der Bezirksämter gehört gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des ASOG Bln zum Gebiet des Sozialwesens. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II) sowie der Sozialhilfe – 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuchs (SGB XII) – werden dafür Kosten für Unterkunft und Heizung nach Tagessätzen gewährt. Die Kostenübernahme erfolgt über die Realisierung sozialrechtlicher Ansprüche der untergebrachten wohnungslosen Person. Die Aufwendungen für diese Unterbringungsform für die Jahre 2016 - 2018 sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Der Wert für das Jahr 2019 gibt den Stand der der Haushaltsdaten bis einschließlich Juni 2019 wider. Die Gesamtaufwendungen umfassen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung von statusgewandelten wohnungslosen Geflüchteten in Unterkünften. Insgesamt ist eine stetig anwachsende Anzahl wohnungsloser Personen in Berlin und der daraus resultierenden Kosten zu beobachten. Jahr Kosten /Jahr in EUR 2016 98.338.094 2017 187.697.490 2018 219.567.712 2019 (Stand: 06/2019) 103.282.893 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5 Weitergehende Daten werden nicht erhoben. Berlin, den 04. November 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales