Drucksache 18 / 21 314 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Mietspiegel 2018 III und Antwort vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21314 vom 16.10.2019 über Mietspiegel 2018 III Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Wohnungen/Wohnhäuser (bitte Aufstellung) welcher jeweiligen Größe in qm haben die einzelnen Senatsverwaltungen und wie viele die einzelnen Bezirke von Dritten für jeweils welche Zwecke angemietet? Vorsorglich wird ausdrücklich darum gebeten, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg explizit um Auskunft zu bitten, um Büroversehen wie in der Vergangenheit, die zu einer mehrfachen Nichtbeantwortung von parlamentarischen Anfragen geführt haben, zu vermeiden. Frage 2: Wann sind die einzelnen Objekte zu 6) jeweils angemietet (Datum) worden? Welcher Mietzins wird jeweils monatlich gezahlt? Antwort zu 1 und 2: Die Abfrage bei allen Bezirken und Senatsverwaltungen hat Folgendes ergeben: A) Bezirke Alle Bezirke haben geantwortet. Zehn Bezirke haben mitgeteilt, dass sie keine Wohnungen/Wohnhäuser von Dritten angemietet haben. Die zwei Bezirke mit Anmietungen werden nachfolgend benannt: Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat nachfolgende Angaben gemacht: Die in der Tabelle benannten 16 Häuser (insgesamt rd. 54.330 qm) sind als Seniorenwohnhäuser gebaut und angemietet. Es handelt sich überwiegend um 1-Zimmer- Apartments, ergänzt durch wenige 1,5 bis 2-Zimmer Ehepaar-Wohnungen. Der Bezirk ist 2 lediglich verpflichtet, vermietbare Leerstandsmieten und ggf. Mietausfallwagnis zu finanzieren. Zusätzlich können Mietforderungen bei Mietrückständen entstehen. Diese Forderungen werden dann durch den Bezirk bei den betroffenen Mieterinnen und Mietern betrieben. In der Regel wird die Miete an die jeweils betreibende Wohnungsbaugesellschaft von den Mieterinnen und Mietern direkt gezahlt. Die Angaben zum Zeitpunkt der Anmietung und des jeweiligen Mietzinses sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen; die Miethöhen variieren, je nach Größe und individuellem Heizkostenanteil: Der Bezirk Spandau hat nachfolgende Angaben gemacht: Angemietet wurde eine Lehrwohnung (Standort: Gartenfelder Str. 56, 13599 Berlin) der Schule am Gartenfeld für Geistigbehinderte. Die Wohnfläche beträgt 91,32 m², die Wohnung wird genutzt als Unterrichtsangebot zur Vorbereitung von Abgangsstufenschülern/innen auf den nachschulischen Bereich. Mietbeginn war 2011, die Miethöhe beträgt derzeit 886 Euro inkl. Nebenkosten. B) Senatsverwaltungen Alle Senatsverwaltungen haben geantwortet. Von den zwei nachfolgend benannten Verwaltungen liegen Rückmeldungen zu Anmietungen vor. 3 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Anmietung einzelner Wohnungen: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S-18/21107 verwiesen. Auf die Veröffentlichung vollständiger Adressen von Unterkünften für Geflüchtete wird aus Sicherheitsgründen verzichtet. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wird vor jeder Anmietung einer Unterkunft für Geflüchtete um Zustimmung zum Mietvertrag gebeten. In den vertraulichen Vorlagen sind auch die Mietkonditionen enthalten. Auf Grundlage von Art. 42 Abs. 2 Verfassung von Anzahl einzelner Wohnungen Größe in qm Mietzins / Monat in EUR angemietet am Anmietung für welche Zwecke 1 Wohnung 157,98 967,63 € 16.04.1999 Anmietung für die Einrichtung einer Außenstelle der Jugendbewährungshilfe zur Durchführung von Beratungsterminen für Jugendliche und Heranwachsende. 1 Wohnung 150,74 1.050,00 € 31.08.1992 Anmietung für die Einrichtung einer Außenstelle der Jugendbewährungshilfe zur Durchführung von Beratungsterminen für Jugendliche und Heranwachsende. 1 Wohnung 31,68 284,20 € 31.08.1992 Anmietung für die Einrichtung einer Außenstelle der Jugendbewährungshilfe zur Durchführung von Beratungsterminen für Jugendliche und Heranwachsende. 1 Wohnung 41,51 231,15 € 20.08.1997 Anmietung für die Einrichtung einer Außenstelle der Jugendbewährungshilfe zur Durchführung von Beratungsterminen für Jugendliche und Heranwachsende. 4 Berlin können die Mietverträge beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten eingesehen werden. Die übrigen Verwaltungen haben mitgeteilt, dass sie keine Wohnungen/Wohnhäuser von Dritten angemietet haben. Berlin, den 31.10.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen