Drucksache 18 / 21 315 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Rigaer Straße 94 – was tun, wenn´s brennt? II und Antwort vom 06. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21315 vom 16. Oktober 2019 über Rigaer Straße 94 – was tun, wenn`s brennt? II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/20768 hat der Senat nicht vollständig geantwortet, sondern die Fragen 3, 5 - 8) zusammengefasst, ohne auf die Einzelfragen zu antworten und zur Frage zu 2) keine nachvollziehbare Begründung angeführt, weshalb die erbetenen Informationen nicht vorliegen sollten oder nicht mit einem vertretbaren Aufwand verschaffbar wären. Auch hat den Unterzeichner entgegen der Norm des § 33 Abs. 1 GGO I weder eine Eingangsbestätigung zur Akteneinsicht aus Frage 6 noch eine diesbezügliche Entscheidung oder der erforderliche Zwischenbescheid unter Nennung der Gründe der Verzögerung erreicht. Anmerkung zur Vorbemerkung: Der Antrag auf Akteneinsicht aus Frage 6 der Schriftliche Anfrage Drs.18/20768 ist eingegangen und wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantwortet. In Erfüllung einer etwaigen Konfrontationsobliegenheit frage ich den Senat daher erneut: 1) Wie viele Maßnahmen nach § 21 Abs. 2 Nr. 1, § 34 Abs. 2 Nr. 2 und § 35 Abs. 2 Nr. 2 ASOG wurden in den Jahren 2015 bis 2018 und wie viele bisher in 2019 im kriminalitätsbelasteten Ort „Rigaer Straße“ durchgeführt? Zu 1.: Die in der Vorbemerkung erwähnte Schriftliche Anfrage Drs.18/20768 betrifft das Thema „Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf (II)“ des Abgeordneten Kristian Ronneburg. Der Senat geht davon aus, dass sich hiesige Anfrage auf die Schriftliche Anfrage Drs. 18/20786 bezieht. Seite 2 von 2 Der Antwort lagen unter anderem eine Stellungnahme der Polizei Berlin und eine Tabelle mit den seit 2016 erfolgten Identitätsfeststellungen am kriminalitätsbelasteten Ort Rigaer Straße zugrunde. Die für die Jahre 2016 und 2017 genannten Zahlen waren aufgrund eines Programmierfehlers falsch. Nach Korrektur der Gesamtaufstellung stellen sich die Zahlen nunmehr wie folgt dar: Identitätsfeststellungen kbO Rigaer Straße Jahr 2016 2017 2018 2019 (bis einschließlich 20. Oktober) Summe 2254 1667 621 467 Durchsuchungen von Personen oder Sachen werden nicht erfasst. 2) Wie viele der Maßnahmen zu 1) führten zur Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens? Wegen welcher Tatbestände? Zu 2.: Maßnahmen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Berlin sollen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren und Straftaten verhüten. Eine differenzierte Zuordnung aufeinanderfolgender Maßnahmen, hier konkret die Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren in Folge zuvor getroffener Maßnahmen nach § 21 Abs. 2 Nr. 1, § 34 Abs. 2 Nr. 2 und § 35 Abs. 2 Nr. 2 ASOG, wird nicht statistisch recherchierbar erfasst. Für die seit 2016 bis heute am kbO Rigaer Straße getroffenen 5009 Identitätsfeststellungen wäre daher eine Einzelauswertung über das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) bzw. der Papiervorgänge zu jeder einzelnen Person erforderlich. Die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Folge von Identitätsfeststellungen im Sinne der Fragestellung ist gleichfalls nicht automatisiert recherchierbar. 3) Welche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften betreffend das Objekt Rigaer Straße 94 verantwortlich? Zu 3.: Für die Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften ist die Bauaufsicht des Bezirks (Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht) zuständig. Berlin, den 06. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport