Drucksache 18 / 21 316 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Bestattungen in Berlin II und Antwort vom 30. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21316 vom 16.10.2019 über Bestattungen in Berlin II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Auf meine Anfrage 18/21014 hat der Senat nicht vollständig geantwortet, obwohl er entweder selbst über die erfragten Informationen verfügt oder jedenfalls verfügen könnte. Insbesondere muss bekannt sein, wie viele Grabstätten auf den einzelnen Friedhöfen belegt und zu einem bestimmten Stichtag noch frei sind. Auch die Behauptung, Berlin verfüge „bekanntlich“ über mehr Grabstätten als benötigt, ist keine Beantwortung: wenn dieser Umstand eine bekannte Tatsache ist, muss der Senat dafür eine Tatsachengrundlage, nämlich die erfragten Zahlen kennen und benennen können. Nur auf dieser objektiven Grundlage kann für die wachsende Stadt eine entsprechende Prognose getroffen werden. Jedenfalls für die landeseigenen Friedhöfe sollten die Fragen daher ohne Weiteres zu beantworten sein. Ich frage daher erneut: Frage 1: Wie viele Grabstätten (bitte sortiert nach Friedhöfen und Arten) auf Berliner Friedhöfen sind gegenwärtig belegt und wie viele noch frei oder werden planmäßig binnen der nächsten drei Monate frei? Antwort zu 1: Wie bereits in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/21014 mitgeteilt, liegt die Aufgabe der Friedhofsverwaltung, wozu unter anderem auch die Belegungsplanung gehört, bei den jeweiligen Friedhofsträgern und nicht bei der für das Friedhofswesen und deren Grundsatzangelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung. Eine Anfrage bei den bezirklichen Friedhofsverwaltungen hat ergeben, dass auch dort entsprechende Auswertungen nicht vorliegen und auch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermitteln wären. Um aus gesamtstädtischer Sicht den künftigen Friedhofsflächenbedarf ableiten zu können, werden durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fortlaufend statistische Daten der Berliner Friedhöfe (wie Friedhofsflächen, Widmungen/ 2 Entwidmungen) und des Bestattungsverhaltens (wie Anzahl der Einwohner/innen und der Verstorbenen, Anzahl der Beisetzungen nach Grabstättenarten) erhoben und ausgewertet. Bezüglich des Friedhofsflächenüberschusses wird auf den Friedhofsentwicklungsplan (FEP) 2006 und den Bericht zum Stand der Umsetzung des FEP 2006 vom 18. November 2014 verwiesen (siehe unter: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_begraebnisstaetten/de/friedhof sentwicklungsplan/index.shtml ). Frage 2: Inwieweit hat der Senat bei der Beantwortung der Anfrage 18/21014 und seiner Grabstättenbedarfsplanung die Grundlagenbetrachtung „Islamische Bestattungen in Berlin“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um Umwelt aus März 2012 berücksichtigt? Antwort zu 2: Die Grundlagenbetrachtung wurde bei der Beantwortung der Anfrage Nr. 18/21014 und wird bei der Friedhofsentwicklungsplanung berücksichtigt. Auf Folgendes ist dabei hinzuweisen: Eine Auswertung des vorhandenen Datenmaterials zur Bedarfsplanung für islamische Grabstätten hat sich bereits im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Grundlagenbetrachtung als schwierig erwiesen, da sich genaue Zahlen und Entwicklungen in Bezug auf die Mitglieder islamischer Religionsgemeinschaften und von Rücküberführungen in die Herkunftsländer nicht erfassen lassen. Darüber hinaus nutzt ein Teil der Muslime die bestehenden Angebote auf landeseigenen oder evangelischen Friedhöfen, auch wenn auf diesen keine gesonderten Grabfelder für Bestattungen nach islamischem Ritus ausgewiesen sind. Eine Statistik über die Glaubenszugehörigkeit der Bestatteten gibt es nicht. Die Bedarfsplanung wird fortlaufend mit den statistischen Daten zu den Beisetzungen auf den bestehenden islamischen Grabfeldern und in regelmäßigen Gesprächen mit den Friedhofsverwaltungen ausgewertet. Trotz Bevölkerungswachstums ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Friedhofsflächenbedarf in Berlin in den nächsten Jahren nicht steigen wird. Grund hierfür ist der Wandel in der Bestattungskultur mit einer stetig steigenden Nachfrage an platzsparenden Grabstättenarten (insbesondere Urnengemeinschaftsanlagen) und Beisetzungsmöglichkeiten außerhalb der Berliner Friedhöfe (z.B. Seebeisetzungen, Waldbestattungen). Frage 3: Weshalb geht der Senat entgegen der Studie zu 2) davon aus, über ausreichende Grabstätten für Berliner muslimischen Glaubens zu verfügen bzw. bis 2035 verfügen zu werden? Wo sollen konkret diese Grabstätten geschaffen werden? Antwort zu 3: Ein Gegensatz wird hier nicht gesehen. Die Grundlagenbetrachtung über „Islamische Bestattungen in Berlin“ von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde im Jahr 2012 fertig gestellt. Zu diesem Zeitpunkt gab es gesonderte islamische Grabfelder lediglich auf dem landeseigenen Friedhof Columbiadamm im Bezirk Neukölln und auf dem Landschaftsfriedhof Gatow im Bezirk Spandau, die für den damaligen Bedarf ausreichten. 3 Aufgrund steigender Beisetzungszahlen wurden in den letzten Jahren weitere, dezentrale Angebote für islamische Bestattungen auf den folgenden Friedhöfen geschaffen bzw. erweitert: · Landeseigener Friedhof Lilienthalstraße im Bezirk Neukölln · Landeseigener Landschaftsfriedhof Gatow im Bezirk Spandau –Ausbau einer Erweiterungsfläche · Landeseigener Friedhof Ruhleben im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf · Evangelischer Neuer Zwölf-Apostel-Friedhof im Bezirk Tempelhof-Schöneberg · Evangelischer Luisenkirchhof III im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf · Evangelischer St. Thomas-Friedhof im Bezirk Neukölln (für Aleviten). Darüber hinaus kann auf einem Teil dieser Friedhöfe das Angebot bei Bedarf erweitert werden. Wie bereits in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/21014 mitgeteilt, wird die Einrichtung von Grabfeldern für Bestattungen nach islamischem Ritus auch auf weiteren Friedhöfen in Berlin geprüft. Konkrete Angaben dazu können aber erst nach Abschluss der Planungen von Seiten der Friedhofsträger gemacht werden. Berlin, den 30.10.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz