Drucksache 18 / 21 319 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Zweckentfremdungen V: Rathenauplatz 1 (II) und Antwort vom 06. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21319 vom 16.10.2019 über Zweckentfremdungen V - Rathenauplatz 1 II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Auf meine Anfrage 18/21018 hat der Senat nicht inhaltlich geantwortet, obwohl die erfragten Informationen dem Senat zur Verfügung stehen oder jedenfalls problemlos beschaffbar wären und an dem Objekt sogar ein Schild „Nicht zu vermieten! Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz“ angebracht ist. Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat von Berlin nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, da die Umsetzung und Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots in Berlin den Bezirken obliegt. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat der Senat von Berlin den zuständigen Bezirk um Stellungnahme gebeten. Die insoweit übermittelten Angaben auf die Fragen dieser Schriftlichen Anfrage bilden die Grundlage für die folgenden Antworten. Frage 1: In wessen Eigentum – ggf. nichtöffentlich beantworten – steht das Objekt (Ladenlokal) Rathenauplatz 1 in 10711 Berlin? Wer verwaltet dieses? Antwort zu 1: Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfernstraßenverwaltung). Es wird verwaltet durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. V – Tiefbau. Frage 2: Seit wann steht das Objekt leer? Welche Nutzfläche hat es? Antwort zu 2: Es steht seit 01.06.2012 leer. Die Nutzfläche beträgt 206 m². 2 Frage 3: Steht das Objekt zur Vermietung? Falls nein, weshalb nicht? Antwort zu 3: Das Objekt steht nicht zur Vermietung zur Verfügung. Die fachlich zuständige Abteilung benötigt selbst ständig Zugang zum Objekt zwecks erforderlicher Bauwerksprüfung des Brückenbauwerks und notwendigen Zugang zu den Betriebsräumen. Darüber hinaus benötigt Vattenfall einen ständigen Zugang zu einer im Objekt befindlichen 10kV-Anlage. Frage 4: Steht das Objekt zum Verkauf? Falls nein, weshalb nicht? Antwort zu 4: Aus den unter Antwort zu Frage 3 aufgeführten Gründen steht das Objekt nicht zum Verkauf. Frage 5: Welche Einkünfte hat der Eigentümer – davon ausgehend, dass es sich um eine Verwaltung oder Landesbeteiligung handelt – in den Jahren 2005 bis 2019 jeweils jährlich aus Vermietung bzw. Verpachtung des Objekts erzielt? Antwort zu 5: Es handelt sich um keine Berliner Verwaltung oder Landesbeteiligung, daher kann zu den Einkünften keine Auskunft erteilt werden. Berlin, den 06.11.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen