Drucksache 18 / 21 321 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 21. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2019) zum Thema: Einwohnerzahl und Zuzug nach Berlin und Antwort vom 28. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21321 vom 21.10.2019 über Einwohnerzahl und Zuzug nach Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die offizielle Einwohnerzahl Berlins? (Zum Stichtag 30.09.2019) Frage 2: Wie viele Menschen sind insgesamt zwischen dem 01.01.2019 – 30.09.2019 ins Land Berlin zugezogen? Frage 3: Wie viele Menschen sind insgesamt zwischen dem 01.01.2019 – 30.09.2019 aus dem Land Berlin weggezogen? Antwort zu 1 bis 3: Es gibt zwei unterschiedliche Datenquellen für die Bevölkerungszahl Berlins – die Bevölkerungsfortschreibung und das Einwohnermelderegister. Den beiden Datenquellen liegt eine unterschiedliche Methodik zugrunde, wodurch sich die Angaben beider Quellen unterscheiden. Für kommunale Zwecke sind die Daten des Einwohnermelderegisters maßgeblich. Das Einwohnermelderegister weist als stichtagsbezogene Datenquelle zweimal im Jahr, jeweils zum 30.06. und zum 31.12., ein Datum zur Einwohnerzahl aus. Der aktuell verfügbare Datenbestand ist der 30.06.2019. Das Einwohnerregister umfasst ebenfalls Daten zum Zu- oder Wegzug nach oder von Berlin. Diese Bewegungsdaten werden aktuell nur einmal pro Jahr veröffentlicht. Die Daten des Jahres 2019 werden voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2020 veröffentlicht. Die Einwohnerzahl Berlins belief sich am 30.06.2019 auf 3.754.418 Personen. Am 31.12.2018 waren 3.748.148 Menschen im Einwohnermelderegister Berlins mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet. Frage 4: Wie bewertet der Senat diese Entwicklungen insgesamt? 2 Antwort zu 4: Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, setzt sich der Wachstumstrend der letzten Jahre fort, jedoch hat sich das Wachstum im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018 fast halbiert. Diese allgemeine Entwicklung des Rückgangs der Wachstumsdynamik wird verstärkt durch Bemühungen zur Qualitätsverbesserung des Melderegisters. Im Zuge der Ertüchtigung des Einwohnermelderegisters hat sich die Zahl der Abmeldungen von Amts wegen durch die Meldebehörden im ersten Halbjahr gegenüber den Vorjahren fast verdoppelt (vgl. Pressemitteilung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg vom 28.08.2019). Abmeldungen von Amts wegen gelten als Fortzüge und wirken sich negativ auf den Wanderungssaldo und damit auf das Bestandswachstum aus. Frage 5: Welche a) Chancen und b) Risiken sowie Herausforderungen misst der Senat einer weiteren Zunahme der Gesamtbevölkerung bei? Frage 6: Welche Notwendigkeiten sieht der Senat im Hinblick auf eine weitere Zunahme der Gesamtbevölkerung a) im Wohnungsbau, b) beim Ausbau der Verkerhrsinfrastruktur, c) der Kita- und Schullandschaft, d) der Ausweitung der Verwaltungskapazitäten sowie e) im Pflege- und Gesundheitssektor. Frage 7 Welche Maßnahmen unternimmt der Senat zu den angeführten Notwendigkeiten a) bis e) aktuell? Antwort zu 5 bis 7: Das Wachstum Berlins wird positiv bewertet. Die damit verbundenen Herausforderungen werden durch vielfältige Aktivitäten angegangen. U.a. mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021, zu den Stadtentwicklungsplänen Wohnen 2030, Wirtschaft 2030 und Zentren 2030 sowie dem Nahverkehrsplan und den laufenden Arbeiten am Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr sowie weiteren Fachplanungen für die soziale Infrastruktur trägt der Senat den Aufgaben der Daseinsvorsorge in der wachsenden Stadt umfassend Rechnung. Berlin, den 28.10.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen