Drucksache 18 / 21 325 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 21. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2019) zum Thema: Schülerbeförderung wegen Raummangel und verzögerten Schulneu- und -ergänzungsbauten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (I) und Antwort vom 05. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21325 vom 21.Oktober 2019 über Schülerbeförderung wegen Raummangel und verzögerten Schulneu- und ergänzungsbauten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (I) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Senats: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden öffentlichen Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht oder nur teilweise in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen übermittelt: 1. An welchen Schulen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf werden welche Klassen an welchen Tagen zu anderen Schulen befördert, um dort den Unterricht zu ermöglichen (bitte nach Schule, Jahrgang, Klassenanzahl und -stärken und Entfernung zur anderen Schule auflisten)? 2 Zu 1.: Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule am Schleipfuhl, Nossener Str. 85, 12627 Berlin zum Ausweichstand in die Marcana-Schule, Flämingstr. 16, 12683 Berlin Es werden die Schülerinnen und Schüler der ersten und dritten Klassen (insgesamt 6 Klassen) befördert. Die Entfernung zum Ausweichstandort beträgt 7,4 km je Tour. Wochentag Personen gesamt Anzahl Schüler/Lehrer Montag 147 142/5 Dienstag 146 142/4 Mittwoch 146 142/4 Donnerstag 145 143/3 Freitag 145 142/3 Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus der Kolibri Grundschule, Schönewalder Str. 9 , 12627 Berlin zum Ausweichstand MUR-Gebäude, Dankratweg 19, 12683 Berlin Es werden die Schülerinnen und Schüler der zweiten Klassen (insgesamt 6 Klassen ) befördert. Die Entfernung zum Ausweichstandort beträgt 8,4 km je Tour. Wochentag Personen gesamt Anzahl Schüler/Lehrer Montag 165 150/15 Dienstag 165 150/15 Mittwoch 165 150/15 Donnerstag 165 150/15 Freitag 165 150/15 2. An welchen Schulen kam es seit Beginn des Schuljahres 2019 zu Verspätungen der Busfahrten a) bei der Schule zum Abholen der Kinder und/bzw. b) bei der Ankunft an der Schule, an der der Unterricht stattfindet (bitte je Einzelfall auflisten)? Zu 2.: a) Grundschule am Schleipfuhl Folgende Verspätungen bei Abholung an der Schule wurden dem Schulträger gemeldet : 12.08.2019à 2 Minuten, 13.08.2019à Minuten n. b., Dispositionsfehler, dadurch musste ein Bus zweimal fahren, 14.08.2019à 2 Minuten, 15.08.2019à 15 Minuten, 26.09.2019à 10 Minuten aufgrund der Verkehrssituation und 27 Minuten bei der Rückfahrt, da ein Vertretungsfahrer eingesetzt werden musste 3 b) Es ist davon auszugehen, dass es an den in a) genannten Tagen auch zu einer Verspätung bei der Ankunft am Ausweichstandort gekommen ist. Es kann auch zu verkehrsbedingten Verspätungen bei der Ankunft am Ausweichstandort kommen, diese werden dem Schulträger nicht mitgeteilt. 3. Wie viele Unterrichtsstunden sind aufgrund der Verspätungen ausgefallen bzw. mussten später beginnen? Zu 3.: Kolibri-Grundschule: Klasse 1 insgesamt 8 Stunden Klasse 3 insgesamt 8 Stunden Schleipfuhl-Grundschule: alle Klassen insgesamt 18 Stunden 4. An welchen Schulen erfolgt der Schülertransport für den Sportunterricht (bitte ebenfalls nach Schule , den Schuljahrgängen inkl. Klassenanzahl und -stärke und Entfernung zur zu fahrenden Schule /Sporthalle auflisten)? Zu 4.: Es werden folgende Schulen zum Sportunterricht befördert: Schule Turnhalle Personen/ Tag Jahrgänge Entfernung Franz-Carl- Achard Schule Elsenstr. 7, 12623 Berlin 162 gesamte Grundstufe 3,4 km je Tour Grundschule an der Wuhle Peter-Huchel- Str. 33, 12619 Berlin 112 gesamte Grundstufe 1,4 km je Tour Ulmen Grundschule Mark-Twain- Str. 27, 12627 Berlin ca. 100 gesamte Grundstufe 7,4 km je Tour 5. An welchen Schulen ist der Schülertransport für den Sportunterricht in den Wintermonaten über die in Frage 4 genannten Schulen hinaus geplant (bitte ebenfalls nach Schule, Schuljahrgängen, Klassenanzahl und -stärke und Entfernung zur zu fahrenden Schule bzw. Sporthalle auflisten)? Zu 5.: An keiner weiteren als die zu Frage 4 genannten Schulen wird die Schülerbeförderung in den Wintermonaten erfolgen. 6. Für welche der Klassen reduziert sich der Sportunterricht dadurch von 3 auf 2 Unterrichtsstunden Sport je Woche? 7. Welche weiteren Unterrichtsreduzierungen haben sich für den Sportunterricht ergeben (bitte je Schule und Klasse auflisten)? Zu 6. und 7.: Keine 4 8. Wie viel Unterricht ist durch verspätetes Abholen oder Ankommen an den Schulen ausgefallen (bitte je Klasse, die transportiert werden musste, auflisten)? Zu 8.: Kolibri-Grundschule: Klasse 2a bis 2f je 3 Stunden Schleipfuhl-Grundschule: Klasse 1a bis 1m insgesamt 8 Stunden 9. Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um diese Schülertransporte nicht mehr notwendig zu machen (bitte je Schule und Jahrgang und Maßnahmen und Zeitplan auflisten)? Zu 9.: Darstellung bezieht sich auf den Grundschulbereich Geplante Maßnahmen (Schulname) Art der Maßnahme Kapazität / Plätze Standort Bereitstellung der Kapazität Erweiterung Fuchsberg-GS Container (2 x 6 Klassenräume ) 12 KL / 312 Plätze Apfelwickler Str. 4-6; 12683 Berlin ab SJ 2020/2021 Erweiterung GS am Schleipfuhl Container (für Auslagerung von SuS wegen Sanierung) 12 KL / 312 Plätze Nossener Straße; 12627 Berlin ab SJ 2020/2021 Erweiterung GS an der Mühle Container 12 KL / 312 Plätze Kienbergstraße 59; 12685 Berlin in Planung ab SJ 2021/2022 Erweiterung Kiekemal-Schule Container 2 KL / 48 Plätze Hultschiner Damm 219; 12623 Berlin Jul 20 – Verlängerung in Planung Erweiterung Bücherwurm-GS Umbau Hortgebäude 10 KL / 240 Plätze Eilenburger Straße 1; 12627 Berlin ab SJ 2022/2023 Ausbau und Sanierung Achard- Grundschule MEB-12er (ab SJ 2021/2022 Sanierung Bestandsgebäude ) 12 KL / 312 Plätze Adolfstraße 25; 12621 Berlin ab SJ 2020/2021 GS am Schleipfuhl MEB-12er 12 KL / 312 Plätze Nossener Straße; 12627 Berlin offen Neubau Grundschule Elsenstraße 3zügig mit 16er MEB (mit Mensa) oder 4zügig ohne MEB bei Errichtung von zunächst nur MEB: 16 KL / 416 Plätze Elsenstraße 7- 9; 12623 Berlin offen Neubau Grundschule Hellersdorf Neubau 24 KL / 624 Plätze Naumburger Ring/ Weißenfelser Straße ab SJ 2022/2023 Turnhalle GS an der Wuhle Neubau ab SJ 2021/2022 5 Turnhalle Franz- Carl-Achard- Grundschule Neubau ab SJ 2022/2023 Turnhalle Ulmen- Grundschule Neubau offen 10. Ist es richtig, dass der Leiter des Schulamts des Bezirks Marzahn-Hellersdorf in der Sitzung des Bildungsausschusses am 17. Oktober 2019 die Ausweitung der Schülertransporte für ein adäquates Mittel zur Reduzierung der Schulraumknappheit an einer Reihe an Grundschulen im Bezirk Marzahn- Hellersdorf bezeichnet hat? Zu 10.: Zur Erfüllung der gesetzlichen Beschulungsverpflichtung ist die Nutzung aller vorhandenen Grundschulplatzkapazitäten notwendig. Dies macht es ggf. erforderlich, freie vorhandene Kapazitäten an unterausgelasteten Grundschulen zu nutzen bis neue Grundschulplatzkapazitäten an Standorten bzw. in Regionen derzeit überausgelasteter Grundschulen zur Verfügung stehen. Dies kann – sofern erforderlich und notwendig – dann auch einen Bustransport von Schülerinnen und Schülern einschließen. Eine solche Maßnahme musste bereits im Schuljahr 2019/2020 ergriffen werden und kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Dieser auch bisher schon bekannte Gesamtsachverhalt wurde zur genannten Sitzung seitens der Verwaltung nochmals dargestellt. 11. Welche Position vertritt der Senat zu der Ansicht des bezirklichen Schulamtsleiters? Zu 11.: Der Leiter des bezirklichen Schulamtes hat aufgrund der sachlichen Zuständigkeit die Verantwortung für seinen Aufgabenbereich. Zudem ist die Schulaufsicht im Austausch mit dem Schulamt, um die Herausforderungen bei der Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulplätzen unterstützend zu begleiten. 12. Wie viele Lehrkräfte und Erzieher werden durch die Schultransporte gebunden (bitte je Schule die Anzahl der Lehrkräfte mit Wochenstundenangaben auflisten)? Zu 12.: Kolibri-Grundschule: 6 Lehrkräfte je 2 Wochenstunden und 12 Erzieherinnen Schleipfuhl-Grundschule: 5 Lehrkräfte mit insgesamt 12 Wochenstunden, sowie 10 Erzieherinnen 13. Was bedeuten die Transporte für die Anzahl der zu erbringenden Unterrichtsstunden für die Lehrkräfte ? Zu 13.: Jeder Lehrer hat 2 Anrechnungsstunden. Diese werden aus den Reserven der Schulen abgedeckt. 6 14. Werden die Transportzeiten für die Lehrkräfte als Unterrichtszeit angerechnet? Zu 14.: Nein. 15. Welche Fahrzeuge sind für den Schülertransport im Einsatz? Bitte gegliedert nach: a) beauftragtem Busunternehmen b) Datum der Erstzulassung c) Schadstoffklasse d) Art der Umweltplakette e) Energiequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro) f) Personenkapazität? Zu 15.: a) Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Kolibri Grundschule ist das Unternehmen Elite Traffic zuständig. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule am Schleipfuhl werden durch das Unternehmen Berlinmobil befördert. b) bis f) Die Beförderungsleistungen wurden über eine europaweite Ausschreibung vergeben. In der Leistungsbeschreibung wurden die Mindestanforderungen an die Fahrzeuge, sowie die Anforderungen an das Beförderungspersonal geregelt. Die Bieter mussten unter anderem mit Angebotsabgabe eine Technikliste beifügen, in welchem Umfang einsatzbereite Busse im Auftragsfall zur Verfügung stehen, sowie angeben, welche Technik bereits für den Auftrag verfügbar ist. Die Bieter haben die Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorschriften der BO-Kraft, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr, abgegeben. Es ist daher davon auszugehen, dass die zu Frage 15 b bis f) erfragten Anforderungen eingehalten werden. 16. Welche Kosten werden für den Schülertransport im ersten Schulhalbjahr 2019/20 erwartet, die aufgrund des Raummangels erfolgen? Zu 16.: Für die Schülerbeförderung aufgrund des Raummangels werden im ersten Schulhalbjahr 2019/20 Kosten in Höhe von circa 184.000,00 Euro erwartet. Berlin, den 5. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie