Drucksache 18 / 21 331 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 21. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2019) zum Thema: Umweltfolgen durch den sogenannten „Riesenflohmarkt“ auf dem Gelände der Trabrennbahn Karlshorst und Antwort vom 06. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21331 vom 21.10.2019 über Umweltfolgen durch den sogenannten „Riesenflohmarkt“ auf dem Gelände der Trabrennbahn Karlshorst Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Antworten erfolgten durch das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Sondernutzungsgenehmigungen wurden für die Ausrichtung des sogenannten „Riesenflohmarkts“ auf dem Gelände der Trabrennbahn Karlshorst erteilt? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Fehlmeldung; Ausrichtung auf Privatgelände.“ Frage 2: Welche Umweltschäden entstanden im Umfeld der Trabrennbahn Karlshorst durch diesen Riesenflohmarkt? Antwort zu 2: Dem Senat sind keine durch den sogenannten „Riesenflohmarkt“ im Umfeld der Trabrennbahn Karlshorst entstandenen Umweltschäden bekannt. 2 Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Fehlmeldung.“ Frage 3: Wie erfolgte die Zufahrt der privaten Kraftfahrzeuge zu dem sogenannten „Riesenflohmarkt“? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Fehlmeldung.“ Frage 4: Wie viele Fahrzeuge durften auf dem Gelände der Trabrennbahn parken und wer erhielt dafür welche Einnahmen? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Fehlmeldung.“ Frage 5: Ist es im Sinne des Senats und der Nutzung der Trabrennbahn, dass die Trabrennbahn für einen Großparkplatz umgenutzt wurde?? Antwort zu 5: Der Senat enthält sich einer Bewertung über die Art und Weise der Nutzung der Trabrennbahn Karlshorst durch den privaten Eigentümer. Frage 6: Welche Schäden sind in den öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen, Straßen und Wegen durch den Riesenflohmarkt entstanden? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Es sind laut zuständiger Revierleitung keine Schäden bekannt bzw. gemeldet worden.“ Frage 7: Welche Ordnungsgelder wurden bislang für die Verstöße gegen wen auferlegt? 3 Antwort zu 7: Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Fehlmeldung.“ Frage 8: Welche Einnahmen hat der Bezirk bzw. der Senat durch die Erteilung von Ausnahme- bzw. Nutzungsgenehmigungen erhalten? Antwort zu 8: Da es sich bei der Trabrennbahn Karlshorst nicht um eine gewidmete öffentliche Grünund Erholungsanlage handelt, hat für die Nutzung kein Genehmigungsverfahren gemäß Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) stattgefunden. Entsprechend wurden auch keine Einnahmen erzielt. Berlin, den 06.11.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz