Drucksache 18 / 21 332 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 21. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2019) zum Thema: Studienstart am Berliner Institut für Islamische Theologie (BIT) und Antwort vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21332 vom 21. Oktober 2019 über Studienstart am Berliner Institut für Islamische Theologie (BIT) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Humboldt-Universität zu Berlin beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme gebeten. 1. Worauf beruht das Missverhältnis zwischen 350 eingereichten Bewerbungen und lediglich 55 zugelassenen Bewerbern für den Studiengang der Islamischen Theologie am BIT? Zu 1.: Insgesamt wurden bei 354 Bewerbungen 250 Studierende zugelassen. Die Nichtzulassungen erklären sich aus fehlenden Unterlagen wie Hochschulzugangsberechtigung oder fehlenden Nachweisen über erforderliche Sprachkenntnisse. Bis zum 23. Oktober 2019 haben sich davon 55 Studieninteressierte immatrikuliert. Diese Relation kommt aufgrund häufiger Mehrfachbewerbungen auch in anderen Fächern vor. Hinzu kommt, dass Zweitfächer oft als alternatives Ersatzfach gewählt werden. Zulassungsbeschränkungen gab es nicht. 2. Sieht der Senat die Kapazitäten des Studiengangs als ausgeschöpft an und wie hat der Senat die Kapazität für diesen Studiengang konkret im Sinne der Kapazitätsvorschriften errechnet? Zu 2.: Die Kapazitätsberechnung erfolgt an den Hochschulen nach den in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Parametern. Die Ergebnisse legen die Hochschulen in Form eines Kapazitätsberichts der zuständigen Senatsverwaltung vor, die auf dieser Grundlage die örtlichen Zulassungsbeschränkungen (NC) und die entsprechenden Festsetzungen von Zulassungszahlen prüft und genehmigt. - -2 Für die Studiengänge der Islamischen Theologie bestanden zum Wintersemester 2019/2020 keine Zulassungsbeschränkungen. Der Kapazitätsbericht weist für den Monobachelorstudiengang eine Aufnahmekapazität von 66 und für den Kombinationsbachelorstudiengang von jeweils 33 im Kern- und im Zweitfach aus. Für den Monobachelorstudiengang haben sich mit Stand 23.10.2019 34 Studierende eingeschrieben ; für den Kombinationsstudiengang sind es 7 Studierende im Kernfach und 14 Studierende im Zweitfach. Angesichts der Tatsache, dass sich das Institut noch in der Gründungsphase befindet und zum Wintersemester 2019/2020 erstmals Studierende aufgenommen wurden, war mit einer vollständigen Ausschöpfung der Aufnahmekapazitäten nicht zu rechnen. Vor diesen Hintergrund kann die Auslastung als zufriedenstellend bewertet werden. 3. An welcher Zulassungsvoraussetzung sind die meisten Bewerber dieses Studiengangs gescheitert (bitte unter Angabe der Zahl der gescheiterten Bewerber)? Zu 3.: Es gab 102 Fälle, in denen Bewerberinnen oder Bewerber abgelehnt wurden, weil Unterlagen unvollständig waren, keine Hochschulzugangsberechtigung vorlag oder die Nachweise über erforderliche Sprachkenntnisse fehlten. Andere Voraussetzungen, die zu einem Scheitern hätten führen können, gab es nicht. 4. Gab es besondere Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang und gegebenfalls welche (bitte begründen)? Zu 4.: Es gab keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. 5. Gab es für Studienbewerber die Zulassungsvoraussetzung, dass der/die Bewerber/in auch muslimischen Glaubens sein muss und wenn ja, warum? Zu 5.: Nein. 6. Trifft es zu, dass an dem Institut für Islamische Theologie nur Professor/in werden darf, der/die selbst muslimischen Glaubens ist und wenn ja, warum? Zu 6.: Nein. 7. Befinden sich unter den abgelehnten sowie zugelassenen Bewerbern auch welche, die bereits als Imam in Moscheen oder als Religionslehrer an Schulen tätig sind/waren und gegebenenfalls wie viele? Zu 7.: Dieses Kriterium wurde im Zulassungsverfahren nicht abgefragt. - -3 8. Wie viele und welche Lehrveranstaltungen werden im WS 2019/20 im Studiengang Islamische Theologie am BIT der HU angeboten und wie viele Studierende haben sich jeweils eingeschrieben (bitte unter Angabe der die Kurse leitenden Professoren)? Zu 8.: Für Lehrveranstaltungen erfolgen keine Einschreibungen. Folgende Veranstaltungen sind geplant: Vorlesung Prof. Kurnaz: Einführung in die islamische Theologie Vorlesung Prof. Gharaibeh: Koran und Hadith Vorlesung Prof. Kurznaz / Prof. Gharaibeh: Koran und Hadith 2 Seminare Dr. Abd-Elsalam: Koran 2 Seminare Prof. Gharaibeh: Hadith 4 Grundkurse Prof. Kurnaz / Prof. Gharaibeh / Dr. Abd El-Salam / Dr. Süer zur Vorlesung Einführung in das Studium der Islamischen Theologie 6 Kurse Mahmoud / Brinner / Werthman / Belakhdar / Flechtmann: Arabisch I 9. Haben Studierende der Islamwissenschaft an der FU die Möglichkeit, Kurse des Studiengangs der Islamischen Theologie an der HU zu besuchen und sich die erworbenen Leistungsnachweise entsprechend anerkennen zu lassen (bitte begründen). Zu 9.: Alle Studierende anderer Fächer können nach Maßgabe freier Kapazitäten Lehrveranstaltungen am Institut für Islamische Theologie im Rahmen einer Nebenhörerschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin besuchen. Dies gilt auch für Studierende der Islamwissenschaften der Freien Universität Berlin. Über die Anrechnung entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss der Hochschule, in der man immatrikuliert ist; in der Regel auf schriftlichen Antrag. Berlin, den 1. November 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -