Drucksache 18 / 21 335 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2019) zum Thema: Fehlbildungen bei Kindern und Antwort vom 11. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21335 vom 16. Oktober 2019 über Fehlbildungen bei Kindern ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich der durchgeführten Untersuchungen zu den gehäuften Fällen von Missbildungen bei Neugeborenen in Frankreich vor? 2. Zu welchen Ergebnissen kamen diese Untersuchungen? 3. Sofern noch keine Ergebnisse vorliegen: Bis wann werden diese nach ihrer Kenntnis vorliegen? Zu 1., 2. und 3.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 4. Sind ihr ähnliche Fälle außerhalb Frankreichs, etwa auch in Berlin, bekannt? Zu 4.: Angeborene Fehlbildungen menschlicher Säuglinge treten weltweit auf. 5. Wie hat sich die Anzahl der Fehlbildungen bei Neugeborenen in den vergangenen zehn Jahren nach ihrer Kenntnis entwickelt? Zu 5.: Hierzu liegen dem Senat Zahlen vom EUROCAT (European Monitoring of Congenital Anomalies) für den Raum der Europäischen Union vor. Das Auftreten angeborener Fehlbildungen der oberen Extremitäten lässt nach dem Bericht des EUROCAT über den Zeitraum von 2007 bis 2016 keinen zunehmenden oder abnehmenden Trend erkennen. - 2 -2 Eine Abfrage bei Berliner Krankenhäusern für den Zeitraum 2017 bis 2019 gibt keine gegenteiligen Hinweise. Berlin, den 11. November 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung