Drucksache 18 / 21 336 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2019) zum Thema: Stalking (Nachstellung) und seine Folgen und Antwort vom 01. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 336 vom 16. Oktober 2019 über Stalking (Nachstellung) und seine Folgen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorwort des Abgeordneten: Unter „Stalking“ versteht man das beharrliche Verfolgen, penetrantes Belästigen und Nachstellen einer Person gegen deren Willen, mit dem die Opfer in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt werden. Dem Opfer wird nachgestellt, es wird beobachtet und terrorisiert. Hintergrund können eine gescheiterte Beziehung, deren Aufrechterhaltung auf diese Weise erstrebt werden soll, oder der Versuch einer Kontakt- oder Beziehungsaufnahme sein. Etwa 80 % der Stalker sind Männer, überwiegend im Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Die meisten Fälle entwickeln sich aus einer früheren Beziehung oder Bekanntschaft. Nur in etwa jedem fünften Fall ist der „Stalker“ eine gänzlich fremde Person. Stalking ist keine Krankheit sondern eine Gewalttat. Am 10.03.2017 ist die geänderte Fassung des § 238 StGB „Nachstellung“ in Kraft getreten. Zuvor musste zur Verwirklichung des Straftatbestandes das Leben des Opfers tatsächlich beeinträchtigt sein. Nun ist Stalking bereits strafbar, wenn die Handlungen des Stalkers objektiv dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Das ermöglicht der Polizei, konsequent gegen jeden vorzugehen, der die Sicherheit eines anderen Menschen gefährdet und seine Lebensgestaltung massiv zu beeinträchtigen versucht. 1. Wie viele Straftaten nach § 238 StGB wurden seit 2017 in Berlin registriert? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln ) Zu 1.: Die Anzahl der bei den Staatsanwaltschaften seit dem 1. Januar 2017 in den jeweiligen Zeiträumen geführten Verfahren wegen des Verdachts der Nachstellung nach § 238 Strafgesetzbuch (StGB) ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Eine Aufschlüsselung der Tatorte nach Bezirken ist nicht möglich, da dies statistisch nicht erfasst wird. 2 Verfahrenseingang im Jahr Verfahren gegen bekannte Personen bei der Amtsanwaltschaft Verfahren gegen Unbekannt bei der Amtsanwaltschaft Verfahren gegen bekannte Personen bei der Staatsanwaltschaft 2017 1.578 306 372 2018 1.480 253 439 2019 (bis 28.10.2019) 1.362 206 333 Verfahrenseingang im Jahr Verfahren gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Verfahren gegen bekannte Personen bei der Generalstaatsanwaltschaft Verfahren gegen Unbekannt bei der Generalstaatsanwaltschaft 2017 44 0 0 2018 48 1 0 2019 (bis 28.10.2019) 34 0 0 2. Wie viele Straftaten wurden vor Änderung des § 238 StGB unter dem Straftatbestand der Nachstellung seit dessen Einführung im Jahr 2007 registriert? (Bitte ebenfalls eine Aufschlüsselung nach Bezirken) Zu 2.: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10907 vom 6. April 2017 verwiesen. Eine Aufschlüsselung der Tatorte nach Bezirken ist auch hier nicht möglich, da dies statistisch nicht erfasst wird. 3. Wie oft wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt oder durch Rücknahme der Anzeige/des Antrags durch den Betroffenen beendet? Zu 3.: Bezüglich der Jahre 2012 bis 2016 wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10907 vom 6. April 2017 verwiesen. Die Anzahl der eingestellten Ermittlungsverfahren seit 2017 der Straftaten nach § 238 StGB sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Amtsanwaltschaft Berlin Einstellungen von Verfahren gegen bekannte Personen (Anzahl der Beschuldigten ) Einstellungen von Verfahren gegen Unbekannt 2017 1.140 257 2018 1.080 205 2019 (bis 28.10.2019) 816 159 Staatsanwaltschaft Berlin Einstellung von Verfahren gegen bekannte Personen (Anzahl der Beschuldigten ) Einstellung von Verfahren gegen Unbekannt 2017 258 35 2018 303 37 2019 (bis 28.10.2019) 175 24 3 Im genannten Zeitraum wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin keine Einstellung verzeichnet. Soweit ein Strafantrag nicht gestellt oder zurückgenommen wird, erfolgt eine Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn nicht das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird. Da statistisch nicht erhoben wird, welches Verfahrenshindernis zu einer Einstellung geführt hat, kann die gewünschte Auskunft nicht erteilt werden. 4. Welche Informationskampagnen/Präventionskampagnen hat das Land Berlin zu diesem spezifischen Thema angeboten? Zu 4.: Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt initiierte im Jahr 2017 eine Kampagne zur Aufklärung und Sensibilisierung von Opfern bzw. potentiellen Opfern von Cyberstalking . Die Kampagne mit dem Titel „WEHR DICH. Gegen Cyberstalking“ startete am 20.02.2018. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt wurde dabei von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Cybergewalt unterstützt. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen an. Informationen zur Kampagne können auf der Internetseite www.berlin.de/gegen-cybergewalt abgerufen werden und sind in analoger Form als Magazin oder als Notfallkarte bei der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, sowie bei Polizei, Amtsanwaltschaft und Fachberatungsstellen verfügbar. 5. Welche Maßnahmen im Allgemeinen werden seitens des Senats getroffen, um eine Sensibilisierung der Gesellschaft zu diesem Thema zu erreichen? Zu 5.: Eine Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Stalking erfolgt durch die Polizei Berlin auf mehreren Ebenen in den Bereichen Prävention, Repression und Öffentlichkeitsarbeit . Im Rahmen der Bearbeitung von Stalkingfällen werden Opfer und erforderlichenfalls deren Bezugspersonen über die Auswirkungen von Stalking sowie Schutz- und Hilfsmöglichkeiten informiert. Täterinnen und Täter werden grundsätzlich über Täterberatungsstellen unterrichtet und gegebenenfalls dorthin vermittelt. Ferner bieten Mitarbeitende der Polizei Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Präventionsveranstaltungen Informationen über das Phänomen Stalking, Verhaltensempfehlungen und weitere Hilfsmöglichkeiten an. Die Polizei Berlin informiert auf ihrer Internetseite über rechtliche Grundlagen des Stalkings, Schutzmöglichkeiten, polizeiliche Ansprechpersonen sowie Beratungsstellen für Opfer sowie Täterinnen und Täter. Zudem hat das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) Medien zur Sensibilisierung und Information der Bevölkerung im Themenfeld Stalking entwickelt, die auch durch die Polizei Berlin genutzt werden (Internetseite: www.polizei-beratung.de). Das interdisziplinär besetzte Gremium „Fachkommission Häusliche Gewalt“ unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung befasste sich zuletzt unter anderem mit dem Thema „Täterorientierte Intervention“, auch in Stalking- Fällen. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und die Landeskommission Berlin gegen Gewalt arbeiten neben einer Vielzahl anderer Akteuren in dieser Fachkommission aktiv mit. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und die Strafverfolgungsbehörden unterstützen in und 4 außerhalb diesen Rahmens die vielfältigen Aktivitäten und Initiativen im Bereich der Verhinderung von Stalking. Darüber hinaus finanziert die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zusammen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung die Beratungsstelle „Stop-Stalking“. Berlin, den 1. November 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung