Drucksache 18 / 21 343 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 15. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2019) zum Thema: Straßenbahnverlängerung der M10 bis Turmstraße und Antwort vom 07. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21343 vom 15.10.2019 über Straßenbahnverlängerung der M10 bis Turmstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Inwieweit trifft es zu, dass sich die Inbetriebnahme der künftigen Strecke der M10 von Hauptbahnhof zum U- Bahnhof Turmstraße möglicherweise um zwei Jahre verschieben wird? Welche konkreten Gründe gibt es für die Verlängerung des Fertigstellungstermins? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Das Straßenbahn-Neubaustreckenprojekt befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Der Vorhabenträger prognostiziert nach aktueller Lage des Verfahrens einen Fertigstellungstermin Ende 2021. Eine genauere Terminplanung ist vom weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere vom Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses abhängig.“ Frage 2: Trifft es zu, dass die Unterlagen/Pläne zur Verlängerung der M10 noch einmal geändert werden und nun eine zweite Auslegung erfolgen wird? 2 Antwort zu 2: Ja. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde die Änderung der Unterlagen/Pläne notwendig und wann erfolgt/erfolgte die Auslegung in welcher Form? Antwort zu 3: Aufgrund der Einwendungen aus der 1. Anhörung wurden die Planunterlagen aktualisiert. Die Auslegung erfolgt vom 14. Oktober bis einschließlich 13. November 2019 im Bezirksamt Mitte von Berlin. Die Daten sind im Bezirksamt ausgedruckt einzusehen und stehen auch als Download-Link zur Verfügung. Einwendungen können bis zum 27. November 2019 eingereicht werden. Frage 4: Trifft es zu, dass insbesondere Aspekte der Lärmbelastung sowie die Umsetzungsplanung neu betrachtet werden müssen? Wenn ja, in welcher Form unter welchen neuen Aspekten? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Im Laufe des Verfahrens wurde in einem Teil des schwingungs- und schalltechnischen Gutachtens eine Anpassung bei der Berechnung der Schallemissionen erforderlich. Die nun verwendeten, harmonisierten Berechnungsgrundlagen sorgen dafür, dass mehr Haushalte Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen haben als in den Berechnungen zuvor.“ Frage 5: Mit welcher Anzahl an Fahrten rechnet der Senat künftig auf der neuen Straßenbahnstrecke? Antwort zu 5: Nach Auskunft der BVG wird in den Planunterlagen davon ausgegangen, dass zwischen 06:00 und 22:00 Uhr ein 5-min-Takt und zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ein 10-min-Takt gefahren wird. 3 Frage 6: Inwieweit besteht ein gestiegener Anspruch auf passiven Schallschutz und worin begründet sich dieser? Wie viele AnwohnerInnen sind hiervon betroffen? Welche Kosten werden hierfür veranschlagt? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Diese Fragen beziehen sich auf konkrete Ergebnisse des Entschädigungsverfahrens. Diese können erst beantwortet werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist.“ Frage 7: Trifft es zu, dass die Zahl der zu rodenden Straßenbäume von 78 auf 85 gestiegen ist? Erfolgte vorab eine Zählung der Straßenbäume bzw. warum wurde die kor-rekte Anzahl nicht vorab ermittelt?? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Die Zahl der betroffenen Straßenbäume betrug nach der Zählung ursprünglich insgesamt 84 Bäume. Aus der Planungsänderung zum Gleichrichterwerk Alt-Moabit ergibt sich die korrigierte Anzahl von 85.“ Frage 8: Wann findet der im vorbenannten Artikel aufgeführte Erörterungstermin der BVG im Jahr 2019 statt, bei dem sich Betroffene äußern können? Falls dieser bereits stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis kam der Termin? Antwort zu 8: Der Erörterungstermin kann erst nach Abschluss der unter Antwort 3 genannten Auslegung und der anschließenden Bearbeitung der möglichen Einwendungen erfolgen. Frage 9: Welche Straßenbahn(neubau)strecken werden in dieser Legislaturperiode konkret in Betrieb genommen? Antwort zu 9: Die BVG teilt hier zu folgendes mit: „Nach derzeitigem Stand der Planung wird in dieser Legislaturperiode die Inbetriebnahme der Neubaustrecken Hauptbahnhof U-Bahnhof Turmstraße sowie S-Bahnhof Adlershof – S-Bahnhof Schöneweide angestrebt. Beide Vorhaben befinden sich derzeit in der Planfeststellung. Die genauen Termine der Inbetriebnahme hängen maßgebend vom weiteren Verlauf der jeweiligen Planfeststellungsverfahren und vom Wortlaut der Planfeststellungsbeschlüsse ab.“ 4 Frage 10: Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 10: Nein. Berlin, den 07.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz