Drucksache 18 / 21 349 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2019) zum Thema: Beratungen zum sogenannten Mietendeckel und Antwort vom 11. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21349 vom 22.10.2019 über Beratungen zum sogenannten Mietendeckel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung externe – also von anderen als den Beamten und Angestellten der Senatsverwaltung selbst – Beratung bei der Erstellung der Entwürfe zum sogenannten Mietendeckel in den verschiedenen Fassungen in Anspruch genommen? Zu 1: Ja. Frage 2: Falls ja, wann (Termin oder Zeitraum) und durch wen (Name oder Firma) konkret? Welcher Art (e.g. rechtlich, werblich etc.) waren diese Beratungen jeweils? Welche Kosten sind dadurch jeweils sowie summiert entstanden? Zu 2: Es fanden Beratungen der beteiligten Senatsverwaltungen am 22.03., 16.04., 08.05., 16.05, 28.05., 22.08. und 23.09.2019 statt. Als externe Sachverständige nahmen außerdem am 08.05. und 16.05.2019 verschiedene Expertinnen und Experten unentgeltlich an den Beratungen teil. Expertengespräche zwischen der politischen Leitung, der Fachverwaltung und externen Beratern fanden zudem –unentgeltlich- am 04.04., 12.07. und 12.08 statt. Die Angabe von Namen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Darüber hinaus wurden im Zeitraum vom 03.07.2019 bis zum 19.08.2019 zwei Professoren mit der Prüfung von Gesetzentwürfen sowie der Erarbeitung von ersten Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen beauftragt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 10.500,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer angefallen. Zudem wurde im Zeitraum vom 26.08. bis 02.09.2019 ein Fachanwalt mit der Erstellung einer vergaberechtlichen Expertise zur 2 Beleihung Dritter mit hoheitlichen Aufgaben beauftragt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 6.000,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer entstanden. Weiterhin wurde am 17.07.2019 die Firma RegioKontext GmbH (ein privates Forschungsund Beratungsinstitut mit Sitz in Berlin) mit einer thematischen Untersuchung beauftragt. Ziel war die Untersuchung wohnungswirtschaftlicher Auswirkungen des geplanten Gesetzentwurfes sowie die Abschätzung möglicher Auswirkungen und Anpassungsreaktionen anhand von Datenbetrachtungen und Szenarien, insbesondere zur Angespanntheit des Wohnungsmarktes. Der Endbericht lag am 15.08.2019 vor. Die Gesamtkosten beliefen sich auf insgesamt 9.975 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer hat zu keinem Zeitpunkt selbst am Gesetzentwurf oder dessen Begründung mitgearbeitet. In der Summe betragen die Kosten für die Beratung 26.475,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer (brutto 31.505,25 Euro). Frage 3: Aus welchen Gründen hat die Senatsverwaltung diese jeweiligen Beratungen als notwendig angesehen? Zu 3: Der Senat sieht die Notwendigkeit, die Einführung des Mietendeckels umfassend durch externe rechtliche und fachliche Expertise zu begleiten. Die beiden beauftragten Professoren sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Mietrechts, ihre Einbeziehung war für die Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen Regelungen des sog. Mietendeckels zu den zivilrechtlichen Mietpreisregelungen des BGB notwendig. Die Beratung durch den Fachanwalt zu vergaberechtlichen Fragen war wegen der besonderen Eilbedürftigkeit dieser Thematik erforderlich. Um die wohnungswirtschaftlichen Aspekte des geplanten Gesetzentwurfes ermitteln zu können, wurde auf das bei der Firma RegioKontext vorhandene Fachwissen zurückgegriffen. Frage 4: Ist der ehemalige Staatssekretär Holm seit dem 01.01.2017 entgeltlich – auch gegen Aufwandsentschädigung für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tätig gewesen? Falls ja, in welchen Projekten/Tätigkeiten und welche Zahlungen sind seit dem 01.01.2017 monatlich an Herrn Holm erfolgt? Gibt es einen Bezug zwischen der Beratung zu 1) und Herrn Holm? Zu 4: Nein. Berlin, den 11.11.2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen