Drucksache 18 / 21 350 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2019) zum Thema: Das „kostenlose“ Schülerticket bei der BVG und dessen Kosten und Antwort vom 05. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21350 vom 22. Oktober 2019 über Das „kostenlose“ Schülerticket bei der BVG und dessen Kosten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), die S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) und den Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH (VBB) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele gültige „neue Schülertickets AB“ waren zum jeweiligen Ersten der Monate August, September und Oktober 2019 ausgegeben? Antwort zu 1: Berechtigt zur Ausgabe von Schülertickets Berlin AB sind grundsätzlich alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Es liegen aber noch nicht von allen Verkehrsunternehmen die Meldungen zum Bestand der dort geführten Abonnementverträge mit gültigen Fahrtberechtigungen Schülerticket Berlin AB (Tarifstufe BARA) vor. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die S-Bahn Berlin GmbH. Die von diesen beiden Unternehmen mitgeteilten Bestände betragen: Anzahl BVG S-Bahn Gesamt Bestand Abonnement Schülerticket Berlin AB z. 1.7.2019 64.027 17.402 81.429 Aufwuchs zum 1.8.2019 +137.694 +2.539 +140.233 Aufwuchs zum 1.9.2019 +59.907 +1.989 +61.896 Aufwuchs zum 1.10.2019 +48.270 +596 +48.866 Bestand zum 1.10.2019 309.898 22.526 332.424 2 Ausgehend von einer Zahl von 360.031 grundsätzlich bezugsberechtigten Schülerinnen und Schülern (vgl. Statistik Berlin Brandenburg, Schuljahr 2018/2019) an allgemeinbildenden Schulen in Berlin ergibt sich damit zum 01.10.2019 eine Marktabdeckung von 92,3%. Frage 2: Was genau ist eine „fahrCard“? Handelt es sich dabei um eine Fahrkarte oder einen Dauerfahrausweis? Weshalb ist diese Bezeichnung gewählt worden? Antwort zu 2: Der Begriff „VBB-fahrCard“ bezeichnet den als Chipkarte im Scheckkartenformat ausgegebenen , elektronischen Fahrausweis, der aktuell im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für im Abonnement ausgegebene Angebote verwendet wird (VBB Umweltkarte, Firmenticket, Schülerticket Berlin AB, VBB Abo 65+, z.T. Semestertickets). Die Bezeichnung wird allen Verkehrsunternehmen im VBB einheitlich zur Verwendung vorgegeben. Die VBB-fahrCard wurde 2012 im VBB erstmals eingeführt und seitdem schrittweise auf weitere Tarifprodukte ausgeweitet. Der Hintergrund der Wahl dieser Bezeichnung lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Frage 3: Was kostete ein „Schülerticket“ bisher im Abonnement und wie viele dieser Abonnements bestanden zum 01.09. der Jahre 2010 bis 2018 jeweils? Antwort zu 3: Im Tarifbereich AB gab es bis zur Einführung des für den Erwerbenden kostenlosen Schülertickets Berlin AB mehrere Tarifprodukte für Schülerinnen und Schüler: das Schülerticket Berlin AB, wahlweise im Abonnement mit monatlicher Abbuchung oder als Monatskarte, die für jeden Monat neu erworben werden musste. Zudem gab es für berlinpass-Inhaber nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein ermäßigtes Schülerticket, ebenfalls im Abonnement und als Monatskarte. Bis 310.07.2018 gab es zum Schülerticket auch noch eine Geschwisterkarte im Abonnement und als Monatskarte. Diese entfiel zum 01.08.2018, Die Schüler-Monatskarte entfiel zum 01.08.2019, die ermäßigten Schülertickets BuT laufen zum 31.12.2019 aus. 3 Angebote für Schüler in Berlin AB: Schülerticket im Abonnement Geschwisterkarte im Abonnement Ermäßigtes Schülerticket im Abo (berlinpass BuT) Schüler- Monatskarte Geschwister- Monatskarte Ermäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT) Tarifstufe Preis Tarifstufe Preis Tarifstufe Preis Tarifstufe PreisTarifstufe PreisTarifstufe Preis 1.1.2014 bis 31.12.2014 BARS 265 €/J. (22,08 €/M.) BART 163 €/J. 13,58 €/M. BARS2 145 €/J. (12,08 €/M.) BAS 28,50 €/M. BAT 17,30 €/M. BAS2 15,00 €/M. 1.1.2015 bis 31.12.2015 BARS 270 €/J. (22,50 €/M.) BART 166 €/J. 13,83 €/M. BARS2 145 €/J. (12,08 €/M.) BAS 29,00 €/M. BAT 17,50 €/M. BAS2 15,00 €/M. 1.1.2016 bis 31.7.2018 BARS 275 €/J. (22,92 €/M.) BART 170 €/J. 14,17 €/M. BARS2 145 €/J. (12,08 €/M.) BAS 29,50 €/M. BAT 18,00 €/M. BAS2 15,00 €/M. 1.8.2018 bis 31.7.2019 BARA 204 €/J. (17,00 €/M.) entfällt BARS2 0 €/J. (0,00 €/M.) BAA 21,80 €/M. entfällt BAS2 0,00 €/M. seit 1.8.2019 BARA 0 €/J. (0,00 €/M.) entfällt entfällt z. 31.12. entfällt entfällt entfällt z. 31.12. Außerdem stand bis 31.07.2019 das Schulklassenticket zum Preis von 8 Euro/Schüler/ Schuljahr zur Verfügung, das bei Fahrten im Klassenverband von mindestens fünf Personen für Schülerinnen und Schüler genutzt werden konnte, die keine eigenen Zeitkarten besitzen sowie bis zu zwei Begleitpersonen. Mit dem für alle Berliner Schülerinnen und Schüler kostenlos verfügbaren Schülerticket Berlin AB entfiel die Notwendigkeit für dieses Angebot. Die Anzahl der Schülerfahrausweise für die Jahre 2010 bis 2018 beruht auf der Grundlage der testierten Meldungen der Verkehrsunternehmen an den Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB). Die Anzahl der Jahreswerte wird rechnerisch ermittelt. Die gemeldeten Einnahmen werden geteilt durch den jeweiligen Fahrpreis des Tickets. Beim Vergleich der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Zahlen der Abonnements (jährliche Gültigkeit) nicht mit den Zahlen der Monatskarten (monatliche Gültigkeit) direkt verglichen werden können. Fahrausweise für Schülerinnen und Schüler im Tarifbereich AB wurden im VBB in den Jahren 2010-2018 ausgegeben durch folgende Verkehrsunternehmen: BVG, S-Bahn, DB Regio, ODEG, NEB, Hans, PEG, OLA, BBG, BOS, HVG, OVG, regiobus, RVS, SRS, WS, STE, SVF, UVG, VBBr, ViP und VTF. Die rechnerischen Zahlen der ausgegebenen Tickets für Schülerinnen und Schüler in Berlin AB liegen nur für Kalenderjahre vor. Sie betragen ohne Berücksichtigung von Startkarten und Azubitickets: Schülerticket im Abonnement Geschwisterkarte im Abonnement Ermäßigtes Schülerticket im Abo (berlinpass BuT) Schüler- Monatskarte (Monatszahlen) Geschwister- Monatskarte (Monatszahlen) Ermäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT) (Monatszahlen) 2018 73.571 8.993 4.404 592.833 58.650 373.334 2017 55.781 14.966 7.472 536.536 112.456 631.161 2016 53.993 14.556 6.704 594.094 135.038 540.478 2015 52.415 14.133 5.983 630.286 156.696 403.350 2014 49.992 13.425 5.596 646.021 168.138 346.038 2013 48.620 13.251 5.433 666.705 186.438 297.744 2012 47.501 13.475 4.810 711.646 214.012 169.372 2011 47.134 13.529 741 812.179 272.324 31.342 2010 44.113 12.535 – 883.348 288.996 – Eine geringe Zahl von Fahrausweisen wurde bei Brandenburger Verkehrsunternehmen als „Schüler-Fahrausweis“ unter teilweiser oder vollständiger Bezuschussung des jeweiligen 4 Schulbedarfsträgers ausgegeben (2018 z.B. 32 Schüler-Monatskarten AB, 5 Schülerticket Berlin AB im Abonnement). Für das Jahr 2019 liegen bislang noch keine testierten Jahresmeldungen vor, aufgrund von Kündigungen und damit zusammenhängenden Rückrechnungen gibt es keine vergleichbar aussagekräftigen Angaben. Frage 4: Welche „Ausgleichszahlung“ erhält die BVG für die „neuen Schülertickets AB“ pro Monat durch wen? Woher erhält der Leistungserbringer dieser „Ausgleichszahlungen“ diese Mittel? Antwort zu 4: Sofern ein Verkehrsunternehmen einen entsprechenden Vertrag mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschlossen hat, wird ein Ausgleich an dieses Unternehmen für jede gültige Fahrtberechtigung in Höhe von 22,50 Euro/Monat geleistet. Die Finanzmittel für das Schülerticket Berlin AB sind über den Nachtragshaushalt 2018/2019 im Kapitel 1330, Titel 68213 etatisiert. Für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.12.2019 stehen 29,0 Mio. Euro zur Verfügung. Diese werden von der für das Kapitel 1330 zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftungen übertragen und dort verausgabt. Frage 5: Wie erfassen Senat oder BVG, wie viele Inhaber des „neuen Schülertickets AB“ dieses in den jeweiligen Monaten – ggf. auch wie oft – genutzt haben? Antwort zu 5: Der Umfang der Nutzung soll über Befragungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrserhebungen ermittelt werden. Bislang liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor. Aus Sicht des Senats ist neben der tatsächlichen Inanspruchnahme des neuen Angebots insbesondere auch schon die grundsätzliche Möglichkeit einer Nutzung des ÖPNV nicht nur auf dem Weg von und zur Schule sondern auch als sehr weitgehend verfügbares Angebot für eine Teilhabe junger Berlinerinnen und Berliner in ihrem Alltag von großer Bedeutung. Frage 6: Wie genau hat wer – sowohl auf Seiten des Senats als auch bei der BVG – wann die Höhe der „erforderlichen Ausgleichszahlung“ im Sinne der Frage zu 4) berechnet? Antwort zu 6: Die Ausgleichszahlung soll, um möglichst schnell eine hohe Marktdurchdringung zu erreichen, einen marktäquivalenten Ausgleich bieten für 5 § die entfallenden Einnahmen aus den bisherigen Schülerticket AB (Monatskarte und Abonnement), § die entfallende Ausgleichsleistung, die für die Preissenkung beim Schülerticket Berlin AB ab 01.08.2018 (Preissenkung Abonnement von 275 Euro/Jahr auf 204 Euro/Jahr, Preissenkung Monatskarte von 29,50 Euro/Monat auf 21,80 Euro/Monat) gewährt wurde, § die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Preissenkung beim Schülerticket nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2018 (Entfall der Zuzahlung von 15 Euro/Monat) und § die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Erweiterung des Schülertickets nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.2.2019 (Wegfall der Mindestabstandsregelung) gewährt wurden. Basis für die Ermittlung waren die jeweiligen Verkaufszahlen des Monats Dezember 2018. Diese wurden von der BVG im April 2019 zusammengestellt, von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft und flossen entsprechend in die Ausgleichsvereinbarung ein. Dabei nicht enthalten sind die wegfallenden Erlöse für das bisherige Schulklassenticket. Die bestehende Regelung wird mit Vorliegen erster Nutzungszahlen evaluiert und im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Verkehrsvertrages mit der BVG AöR ab 1.9.2020 neu geregelt werden. Frage 7: Wie genau (Häufigkeit, Dauer, Methodik, technische und personelle Mittel etc.) ermittelt die BVG die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen? Verfügt die BVG über Zahlen, aus denen sich die Nutzung einer bestimmten Linie ersehen lässt? Antwort zu 7: Die BVG teilt mit, dass sie die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen aus vertrieblichen Daten ermittelt, aus regelmäßigen manuellen und automatischen Fahrgastzählungen auf einzelnen Linien sowie aus der in der Regel alle drei Jahre verbundweit durchgeführten Verkehrserhebung. Die BVG verfügt damit über Zahlen, aus denen sich die Nutzung der meisten Linien ersehen lässt. Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung I n g m a r S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz