Drucksache 18 / 21 355 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2019) zum Thema: Neue Mitte Tempelhof: Rolle des Sports und Antwort vom 07. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21355 vom 22.10.2019 über Neue Mitte Tempelhof: Rolle des Sports Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie weit ist das kooperative Werkstattverfahren, bei dem vier Planungsbüros ein städtebauliches Konzept für das Gebiet entwickeln, vorangeschritten? Antwort zu 1: Zum kooperativen Werkstattverfahren wurde am 24.10.19 die Eröffnungswerkstatt durchgeführt. Gegenwärtig erarbeiten die Planungsteams erste Vorschläge. Frage 2: Wann genau wird das Bebauungsplanverfahren „Neue Mitte Tempelhof“ gestartet? Antwort zu 2: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 7-82 wurde vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in seiner Sitzung am 03. Juli 2018 gefasst. Nachdem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach § 9 AGBauGB in das Bebauungsplanverfahren eingetreten ist, erfolgte am 22.08.2019 eine Teilung des Geltungsbereiches in zwei Teilpläne. Mit dem Bebauungsplan 7-82b soll zügig Planungsrecht für den Polizeistandort an der Götzstraße geschaffen werden. Frage 3: Wann ist mit einer Veröffentlichung des B-Plans zu rechnen? Antwort zu 3: Die entsprechenden Bebauungsplanentwürfe werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte öffentlich zugänglich gemacht. Es ist das Ziel, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 7-82b Ende 2019 / Anfang 2020 durchzuführen. 2 Die formell verbindliche Veröffentlichung erfolgt mit Festsetzung. Hierzu können gegenwärtig keine konkreten Termine genannt werden. Frage 4: Wie viel Fläche geht dem Sport in Summe aufgrund der Verlegung des Stadtbades Tempelhof verloren? (Bitte derzeitige Sportfläche und geplante Sportfläche gegenüberstellen.) Antwort zu 4: Es geht keine der für Sportzwecke genutzten Flächen verloren. Das Angebot des Stadtbads soll mit der Neuerrichtung erweitert werden, unter anderem um ein Variobecken mit Hubboden für mehr Gesundheitsangebote. Die gegenwärtigen Außenflächen des Stadtbades werden nicht für Sportzwecke genutzt. Frage 5: Ist eine Umwidmung von Sportflächen für andere Nutzungen vorgesehen und wenn ja, wann und mit welchen Zielstellungen soll dies erfolgen? Antwort zu 5: Aufgrund der Verlagerung und des beabsichtigten Neubaus für das Stadtbad wird es zu Veränderungen in der Nutzungsstruktur der Grundstücke kommen. Auf dem jetzigen Standort des Stadtbades ist nach dem durch den Senat beschlossenen Konzept Wohnungsbau vorgesehen. Frage 6: Ist eine Öffnung des jetzigen Badstandortes bis zur Eröffnung des neuen Stadtbades sichergestellt? Antwort zu 6: Das durch den Senat beschlossene Konzept der „Rochade“ sieht vor, dass eine Schließung des jetzigen Standortes erst nach Fertigstellung des neuen Stadtbades erfolgt. Frage 7: Inwiefern sind die ansässigen Schwimmvereine in die Planungen involviert? Antwort zu 7: In die Abstimmungen wurden die Berliner Bäder-Betriebe intensiv einbezogen. Die Frage des Betriebes liegt in der Verantwortung der Berliner Bäder-Betriebe. Berlin, den 07.11.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen