Drucksache 18 / 21 356 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2019) zum Thema: Straßeneingruppierungskommission, unerreichbar für den Bürger? und Antwort vom 05. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21356 vom 22.10.2019 über Straßeneingruppierungskommission, unerreichbar für den Bürger? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist Mitglied in der Straßeneingruppierungskommission? Antwort zu 1: In der Straßeneingruppierungskommission ist jeweils ein Vertreter des Bezirksamtes Lichtenberg , Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, als der für die ordnungsmäßige Straßenreinigung zuständigen Ordnungsbehörde, der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), bei Bedarf des Straßen- und Grünflächenamtes des jeweiligen Bezirks und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vertreten. Frage 2: Wie und von wem werden die Mitglieder berufen? Antwort zu 2: Die beteiligten Behörden und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) benennen die jeweiligen Mitglieder der Straßeneingruppierungskommission in eigener Zuständigkeit. Frage 3: Wie oft tagt die Kommission? 2 Antwort zu 3: Die Straßeneingruppierungskommission führt zum Zwecke der Eingruppierung von Straßen in die Straßenreinigungsverzeichnisse in der Regel zweimal monatlich, bei Bedarf auch öfters, Ortsbesichtigungen durch. Frage 4: Wie viele Neubewertungen von Grundstücken gab es in den letzten 5 Jahren (bitte untergliedert nach Jahren und Bezirken)? Antwort zu 4: Neubewertungen von Straßen erfolgen im Rahmen von Änderungsverordnungen über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen. In den vergangenen fünf Jahren hat es drei Änderungsverordnungen (20., 21. u. 22. ÄndVO) gegeben. Bezirke 20. ÄndVO vom 22.04.2015 21. ÄndVO vom 01.09.2016 22. ÄndVO vom 26.03.2018 gesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 21 23 24 68 Friedrichshain-Kreuzberg 13 53 46 112 Lichtenberg 26 12 36 74 Marzahn-Hellersdorf 32 15 31 78 Mitte 29 36 32 97 Neukölln 18 0 52 70 Pankow 45 17 66 128 Reinickendorf 23 14 21 58 Spandau 19 14 24 57 Steglitz-Zehlendorf 18 7 34 59 Tempelhof-Schöneberg 5 21 4 30 Treptow-Köpenick 31 28 36 95 insgesamt 280 240 406 926 Frage 5: Wie kann der normale Bürger Kontakt mit der Straßeneingruppierungskommission aufnehmen? Antwort zu 5: Die Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen zur Eingruppierungen von Straßen an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Referat I B) oder auch an die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) wenden. Ein direkter Kontakt zur Straßeneingruppierungskommission ist nicht möglich, weil es keine Einrichtung mit Geschäftsstelle ist. Frage 6: Warum gibt es im Internet keine weiterführenden Hinweise auf den Seiten des Berliner Senates zur Straßeneingruppierungskommission ? 3 Frage 7: Welcher Senatsverwaltung untersteht die Straßeneingruppierungskommission? Antwort zu 6 und 7: Die Straßeneingruppierungskommission wurde bereits 1980 aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung der für die ordnungsmäßige Straßenreinigung zuständigen Behörden sowie den BSR gegründet. Der Grund war, ein objektives Verfahren zur Eingruppierung der öffentlichen Straßen in die Straßenreinigungsverzeichnisse zu gewährleisten. Aufgabe der Straßeneingruppierungskommission ist es, die Ergebnisse ihrer Prüfungen, der für die Aufstellung der Straßenreinigungsverzeichnisse zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und Klimaschutzentsprechende zur Verfügung zu stellen. Wegen des internen Charakters der Kommission bedarf es insofern keiner öffentlichen Hinweise im Internet oder an anderer Stelle. Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz