Drucksache 18 / 21 357 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2019) zum Thema: Register Berlin und Antwort vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. S18/21357 vom 22. Oktober 2019 über Register Berlin -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vorfall vom Register Berlin jeweils als rassistisch , extrem rechts, antisemitisch, LGBTIQ-feindlich, antiziganistisch, Nationalsozialismus verharmlosend, sozialchauvinistisch, behindertenfeindlich oder als anderer diskriminierender Vorfall eingestuft wird? Zu 1.: Die Einordnung von Fallmeldungen wird von den jeweiligen Berliner Registern vorgenommen. Hier werden die gemeldeten Vorfälle geprüft und einer der oben genannten Kategorien zugeordnet. Die Erfassungskategorien sind einsehbar unter http://berliner-register.de/content/kategorien. 2. Gibt es einheitliche Kriterien, die für alle bezirklichen Register gelten? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Innerhalb des Austausches und der Abstimmung zwischen den verschiedenen Registern und der Koordinierungsstelle der Berliner Register findet fortlaufend die Entwicklung und fachliche Überprüfung von einheitlichen Kriterien zur Einordnung statt. 3. Wenn ja, warum werden die Bewertungskriterien nicht auf der Internetseite des Berliner Registers ausgewiesen ? Zu 3.: Grundlegende Kategorisierungen sind öffentlich zugänglich, siehe Antwort zu Frage 1. Bei darüber hinausgehenden Entwicklungen von Kriterien handelt es sich um interne Arbeits- und Abstimmungsprozesse. 4. Warum werden vom Register Berlin keine extrem linken und linkspopulistischen Vorfälle dokumentiert? Zu 4.: Die Berliner Register haben es sich zur Aufgabe gestellt, rassistische, extrem rechte , antisemitische, LGBTIQ-feindliche, antiziganistische, Nationalsozialismus verharmlosende , sozialchauvinistische und behindertenfeindliche Vorfälle zu dokumentieren. „Extrem linke und linkspopulistische Vorfälle“ werden erfasst, wenn es sich dabei gleichsam 2 um rassistische, antisemitische, LGBTIQ-feindliche, antiziganistische, Nationalsozialismus verharmlosende, sozialchauvinistische oder behindertenfeindliche Vorfälle handelt. 5. Ist eine solche Dokumentation für die Zukunft geplant? Falls nein, weshalb nicht? Zu 5.: Eine Ausweitung der Erfassungskategorien obliegt den Berliner Registern. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Veränderung der Erfassungskategorien nicht geplant. 6. Werden in der Statistik des Registers Berlin Vorfälle/Übergriffe insbesondere antisemitische und LGB- TIQ-feindliche gesondert nach Taten durch rechtsextreme Personen/Gruppierungen und Personen /Gruppierungen mit muslimischem Hintergrund erfasst und dokumentiert? Falls nein, weshalb nicht? Zu 6.: Eine Einschätzung zu den „Hintergründen“ der Täterinnen und Tätern wird nicht vorgenommen. Berliner Register treffen keine Mutmaßungen über die Tatmotivation, sondern erfassen allenfalls den ideologischen Hintergrund der gemeldeten Vorfälle, so sich dies aus der Vorfallsdarstellung erschließt. 7. In welcher Form überprüft das Register Berlin die gemeldeten Vorfälle und wird die Polizei über die gemeldeten Vorfälle informiert, wenn es noch nicht zu einer Strafanzeige gekommen ist? Zu 7.: Die gemeldeten Vorfälle werden von den Registern durch Nachfragen bei den Meldenden überprüft. Hierzu ist festzuhalten, dass ein Spezifikum der Arbeit der Registerstellen die Erfassung auch niedrigschwelliger, nicht strafrechtsrelevanter Vorfälle ist. Eine Meldung an die Polizei wird von Seiten der Register nicht proaktiv vorgenommen, in relevanten Fällen werden die Meldenden auf die Möglichkeit der Anzeigeerstattung hingewiesen . 8. Ist das Register Berlin aus Sicht des Senates als objektiv und politisch neutral/unabhängig einzustufen? Falls ja, welche Merkmale kennzeichnen dies? Falls nein, weshalb nicht? Zu 8.: Bei den Trägern der Registerstellen handelt es sich um zivilgesellschaftliche Personenzusammenschlüsse ohne parteipolitische Bindung, ohne staatlichen oder parteipolitischen Auftrag und auch ohne staatlich/institutionelle Einbindung. Die Registerstellen arbeiten im Rahmen ihrer Bildungs- und Vermittlungsarbeit nach den anerkannten fachlichen Prinzipien der politischen Bildungsarbeit. Zur Frage der Objektivität der Berliner Register vgl. im Übrigen die Selbstdarstellung auf der Homepage der Berliner Register: https://www.berliner-register.de/projektvorstellung-register. Berlin, den 6. November 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung