Drucksache 18 / 21 358 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2019) zum Thema: „Zukunft des ehemaligen Areals der Staatssicherheit in Lichtenberg“ und Antwort vom 06. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 /21 358 vom 22.10.2019 über Zukunft des ehemaligen Areals der Staatssicherheit in Lichtenberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um dennoch Ihre Fragen zu beantworten, hat er den Bezirk Lichtenberg von Berlin um Beantwortung der Fragen 4 und 5, sowie die BStU um die Beantwortung der Fragen 3 und 3a gebeten. Frage 1: Wie ist der Stand der baulichen Dokumentation der Gebäude auf dem ehemaligen Gelände der Staatssicherheit in Berlin Lichtenberg, insbesondere der landeseigenen Gebäude an der Frankfurter Allee? Antwort zu 1: Für das Areal zwischen Frankfurter Allee, Normannenstraße, Ruschestraße und Magdalenenstraße wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Erstellung eines bauhistorischen Gutachtens beauftragt. Erste Zwischenergebnisse werden auf der 4. Standortkonferenz am 8.11.2019 präsentiert. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat die BIM eine Machbarkeitsstudie für die Häuser 12-14 an der Frankfurter Allee erarbeitet. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die bauliche Dokumentation der Gebäude, insbesondere auch jener, die sich im Besitz des Bundes befinden? Antwort zu Frage 2: Dem Senat liegen dazu keine Kenntnisse vor. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Verbleib von Dokumenten in den ehemaligen Räumlichkeiten dieses Areals der Staatssicherheit? 2 Antwort zu Frage 3: Durch den BStU wurde Folgendes berichtet: Der BStU ist gemäß Stasi-Unterlagen-Gesetz dazu verpflichtet, die Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit zu verwahren, erfassen, verwalten und verwenden. Er tut dies in den von ihm angemieteten Liegenschaften in Berlin-Lichtenberg und in den 12 Außenstellen. Hinweisen darauf, dass originale Stasi-Unterlagen bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen aufgefunden werden, geht er nach, prüft seine Zuständigkeit und übernimmt die Unterlagen in diesem Falle in seinen Verantwortungsbereich. Frage 3a: In welchem Umfang fanden systematische Begehungen sämtlicher Räume des ehemaligen Areals der Staatssicherheit statt und kann ein Verbleib von Dokumenten der Staatssicherheit auf dem Areal ausgeschlossen werden? (Bitte mit Angabe der Zeiträume der Begehungen sowie möglicher Funde.) Antwort zu Frage 3a: Durch den BStU wurde uns berichtet: Der BStU ist Nutzer eines Teiles der Liegenschaften auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale. Finden die Nutzenden anderer Liegenschaften auf dem Gelände Stasi Unterlagen in ihren Gebäuden auf, so sind sie gemäß Stasi-Unterlagen-Gesetz zur Anzeige und Herausgabe an den BStU verpflichtet. Frage 4: Erfolgte eine denkmalpflegerische Gesamtbeurteilung des Areals wie auch der einzelnen Gebäude und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 4: Durch den Bezirk Lichtenberg – BWA UD – wurde uns berichtet: Die Eintragung in die Denkmalliste Berlin erfolgt von Amts wegen oder auf Anregung des Verfügungsberechtigten (§ 4 Abs. 2 DSchG Bln). Ausschließlich zuständige, da sachverständige Behörde für die Feststellung, welche Objekte mit Inkrafttreten des Gesetzes Denkmaleigenschaft erlangt haben und für deren Eintragung in die Denkmalliste ist das Landesdenkmalamt Berlin. Gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin § 2 Abs. 2 obliegt dem Landesdenkmalamt Berlin die Aufgabe der systematischen Erfassung von Denkmalen (Inventarisierung), d.h. die vollständige und präzise Erfassung der Denkmale mit wissenschaftlichen Methoden und ihre Beschreibung durch Text, Abbildung und Pläne usw. aufgrund allgemeiner oder auf den konkreten Einzelfall bezogener wissenschaftlicher Untersuchung. In Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend Denkmalschutzgesetz Berlin wurden durch das Landesdenkmalamt Berlin die untenstehenden Gebäude- und Freiflächen des ehemaligen Gelände des MfS der DDR in die Denkmalliste eingetragen: Gesamtanlage: 09090007 Normannenstraße 20, Dienstkomplex der Zentrale des MfS (Ministerium für Staatssicherheit der DDR), Erweiterungsbau Haus 7, 1956; Speisehaus Haus 22, 1960; Kommandozentrale Haus 1, 1961-62 Magdalenenstraße 9 Ruschestraße 104 (LIC/LIBER-G) Bestandteil des Ensembles: 3 09090008 Roedeliusplatz, Platzrandbebauung mit Gerichtsgebäude und Glaubenskirche (D), 09040015 - Magdalenenstraße 23/27 / Normannenstraße 20-22, Finanzamt Lichtenberg, 1930-32 Frage 5: Plant die Denkmalpflege, einzelne Gebäude auf dem Areal unter Denkmalschutz zu stellen? (Bitte mit Begründung zu jedem Gebäude auf dem Areal.) Antwort zu Frage 5: Durch den Bezirk Lichtenberg – BWA UD – wurde uns Folgendes berichtet: Gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin § 2 Abs. 2 obliegt dem Landesdenkmalamt Berlin die Aufgabe der systematischen Erfassung von Denkmalen (Inventarisierung). Das Landesdenkmalamt Berlin ist nach Gesetz für die Eintragung von Objekten in die Denkmalliste zuständig. Es hat die Einträge fachlich vorzubereiten und vollinhaltlich zu formulieren. Frage 6: Welches Gesamtkonzept verfolgt der Senat mit dem ehemaligen Areal der Staatssicherheit? (Bitte mit detailliertem Handlungs- und Zeitplan) Antwort zu Frage 6: Der Senat hat mit dem Beschluss „Campus für Demokratie in Lichtenberg auf den Weg bringen“ die Entwicklung des Campusgeländes beschlossen. Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Sommer 2018 beauftragte Standortmanagement setzt sich institutionsübergreifend für die Entwicklung des Areals zu einem lebendigen Campus / Lernort für Demokratie ein. Die nächste öffentliche Konferenz „Der Wandel der Stasi-Zentrale zum Campus für Demokratie“ findet am 08. November 2019 statt. Frage 7: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Planungen des Bundes auf dem Areal und wie begleitet er diese? Frage 8: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Planungen der privaten Eigentümer mit den jeweiligen Immobilien auf dem Gelände? Frage 9: Findet ein regelmäßiger Austausch mit sämtlichen Eigentümern auf dem Areal zur Weiterentwicklung des ehemaligen Geländes der Staatssicherheit statt? (Bitte mit Angabe der einzelnen Zeitpunkte und Teilnehmer.) Antwort zu Frage 7, 8 und 9: Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist das Standortmanagement mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und verantwortlichen Stellen des Bundeskulturministeriums in regelmäßigem Informationsaustausch. Im Rahmen dieser Treffen wird auch über Planungsabsichten des Bundes informiert. Nach Erkenntnissen des Standortmanagements plant der Bund die Sanierung der Häuser 7 (Nord) und des Hauses 22. Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26.09.2019 wurde das politische Ziel der Errichtung eines Archivzentrums zur DDR-Geschichte auf dem Campusgelände formuliert. 4 Das Standortmanagement ist mit den privaten Eigentümern/innen in regelmäßigem Informationsaustausch. Im Rahmen dieser Treffen wird das Standortmanagement auch über Planungsabsichten der Privateigentümer/innen informiert. Auf der 3. Standortkonferenz im März 2019 wurden diese teilweise (durch Hauptstadt Ruschestraße 103 GmbH/Ärztehaus) vorgestellt. Weitere konkrete belastbare Planungsabsichten sind derzeit nicht bekannt. Im Rahmen von Sitzungen des Projekt- und des Fachbeirates findet ein Austausch mit den Eigentümern/innen und auf dem Campus tätigen Akteuren statt. Die Sitzungen des Projektbeirates waren bisher am: 26.11.2018 18.02.2019. Die Sitzungen des Fachbeirates waren bisher am: 27.02.2019 22.05.2019 14.08.2019 (gemeinsame Sitzung Fach- und Projektbeirat). Standortkonferenzen haben Vor-Ort am 22.08.2017 24.09.2018 04.03.2019 stattgefunden. Die nächste öffentliche Konferenz ist für den 08.11.2019 terminiert. Aus Datenschutzgründen können die Teilnehmer/innenlisten nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. Berlin, den 06.11.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen