Drucksache 18 / 21 365 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2019) zum Thema: Abschiebungskosten vs. finanzielle Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und Antwort vom 14. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Jeannette Auricht (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21365 vom 24.10.2019 über Abschiebungskosten vs. finanzielle Unterstützung der freiwilligen Rückkehr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Art von Kosten können bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer jenseits von Passersatzkosten, Personalkosten, Treibstoffkosten für Dienstwagen, Kosten für Dolmetscher, Bewachungskosten, Mieten oder Charterausgaben noch entstehen und in welchen Haushaltstiteln sind diese etatisiert? Zu 1.: Der Umfang der Kosten der Abschiebung ist in § 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt. Bei der Abschiebung entstehen Ausgaben, wie die Ausbezahlung von Handgeldern, Ausgaben für Arztkosten (Honorarärztinnen und Honorarärzte) und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen (z. B. Anmietung von Reisebussen, Verpflegung der Rückzuführenden, Kinderwindeln und behelfsmäßige Reisetaschen etc.) Diese Ausgaben sind im Kapitel 0541 (Polizei Berlin), Titel 540 11 – Überführungen/Überstellungen - etatisiert. 2. In welchen Haushaltstiteln sind die Kosten für die freiwillige Rückkehr (tatsächliche Reisekosten, Reisebeihilfe und gegebenenfalls Starthilfe) ausreisepflichtiger Ausländer etatisiert? Zu 2.: Die Ausgaben des Landes Berlin zur Finanzierung der Leistungen im Rahmen der humanitären Hilfsprogramme REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) sind in Kapitel 1171 (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten - Zentrale 2 Aufnahmeeinrichtung und Leistungsstelle für Asylbewerberinnen/Asylbewerber -), Titel 681 30 – Rückkehrförderung - veranschlagt. 3. Wie oft wurden in den letzten 10 Jahren im Land Berlin gemäß § 66 AufenthG die Kosten einer vollzogenen oder abgebrochenen Abschiebung dem ausreisepflichtigen Ausländer oder anderen im § 66 AufenthG genannten Personen in Rechnung gestellt? Wie viele Kostenforderungen wurden erfolgreich eingetrieben? (Bitte pro Jahr Fallzahlen und Kostenforderungen sowie eingetriebene Kostenforderungen gegenüberstellen.) Zu 3.: Statistische Auswertungen liegen hierzu nicht vor. Eine Aufstellung der Gesamtsumme der Einnahmen aus zurückgezahlten Abschiebungskosten stellt sich wie folgt dar. Jahr Einnahmen im Jahr (in Euro) 2009 229.350,51 2010 209.597,14 2011 189.356,11 2012 177.843,06 2013 163.698,75 2014 106.040,56 2015 56.234,25 2016 113.391,12 2017 71.943,51 2018 45.374,73 4. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden für die Leistungen nach dem Programm „Starthilfe Plus“ für die Ausreise von 95 ausreisepflichtigen Personen im Jahr 2017? (Bitte nach Zielländern und Personenzahl je Zielland und Gesamtkosten pro Zielland auflisten.) 5. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden für die Leistungen nach dem Programm „Starthilfe Plus“ für die Ausreise von 22 ausreisepflichtigen Personen im Jahr 2018? (Bitte nach Zielländern und Personenzahl je Zielland und Gesamtkosten pro Zielland auflisten.) 6. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden für die Leistungen nach dem Programm „Starthilfe Plus“ für die Ausreise einer ausreisepflichtigen Person im Jahr 2019? In welches Zielland ist diese Person ausgereist? Zu 4. bis 6.: Dem Land Berlin sind keine Kosten entstanden, da es sich bei „StarthilfePlus“ um ein vollständig aus Bundesmitteln finanziertes Hilfsprogramm handelt. Insoweit wird auf die Programmvorstellung auf der Internetpräsenz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwiesen: http://www.bamf.de/DE/Rueckkehr/StarthilfePlus/starthilfe-plus-node.html 3 7. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Abschiebung von 806 Personen im Jahr 2015? 8. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Abschiebung von 2.028 Personen im Jahr 2016? 9. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Abschiebung von 1.638 Personen im Jahr 2017? 10. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Abschiebung von 1.182 Personen im Jahr 2018? 11. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Abschiebung von 682 Personen in den Monaten Januar bis August des Jahres 2019? Zu 7. bis 11.: Die Fragen 7 bis 11 werden zusammengefasst in tabellarischer Form mit folgender Erläuterung beantwortet: Bei der Kostenerfassung für Abschiebungen werden Personalkosten nicht berücksichtigt, es werden ausschließlich folgende Ausgaben erfasst: - Ausgaben für Rückführungen mittels einer Chartermaßnahme, - Ausgaben für Rückführungen ohne Charterbeteiligung, - ausgezahlte Handgelder für Rückzuführende, - Ausgaben für Arztkosten bei Rückführungsmaßnahmen und - sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen. Jahr Ausgaben in Euro 2015 776.157,87 2016 1.061.118,04 2017 573.860,71 2018 880.088,54 2019* 602.151,17 *) Ausgaben bis zum 30.10.2019 12. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden für die finanzielle Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von 1.094 Personen im Jahr 2015? 13. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden für die finanzielle Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von 2.574 Personen im Jahr 2016? 14. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden für die finanzielle Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von 1.387 Personen im Jahr 2017? (Bitte die Leistungen nach dem Programm „Starthilfe Plus“ separat ausweisen.) 15. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden für die finanzielle Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von 831 Personen im Jahr 2018? (Bitte die Leistungen nach dem Programm „Starthilfe Plus“ separat ausweisen.) 16. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden für die finanzielle Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von 605 Personen in den Monaten Januar bis August des Jahres 2019? (Bitte die Leistungen nach dem Programm „Starthilfe Plus“ separat ausweisen.) Zu 12. bis 16.: Die Fragen werden zusammengefasst in tabellarischer Form wie folgt beantwortet: Jahr Ausgaben (Landesleistungen ) in Euro 2015 217.744,66 2016 990.564,33 4 2017 547.048,05 2018 369.677,74 2019* 113.292,69 *) Gewährte Leistungen bis zum 31.08.2019. Es handelt sich um einen vorläufigen Wert, da die Abschlussabrechnung mit der International Organization for Migration (IOM), die im Auftrag von Bund und Ländern das REAG/GARP-Programm durchführt, frühestens im ersten Quartal des jeweiligen Folgejahrs vorgenommen wird. Hinsichtlich der Kosten für das Programm „StarthilfePlus“ wird auf die Antwort zu 4. bis 6. verwiesen. 17. Auf die Frage 9 in der Drucksache 18/21030 nach der Wirksamkeit der vorhandenen Rückkehr- Programme wurde geantwortet, dass der Senat Überlegungen zu weiteren Elementen einer zusätzlichen Unterstützung der freiwilligen Rückkehr anstellt. Wie weit sind diese Überlegungen gediehen? Wann nimmt die ressortüber-greifende Arbeitsgruppe auf Fachebene ihre Arbeit auf? Wann ist mit der Verabschiedung des Landes-programms zu rechnen? Was versteht der Senat unter „niederschwellig vorgehaltenen Informationen zur Rückkehrberatung“? Zu 17: Um den an einer freiwilligen Ausreise interessierten Menschen passgerechte Angebote für ihre Bedarfe anzubieten, hat eine Fortentwicklung der Bundesprogramme REAG und GARP stattgefunden. Im Ergebnis wurden die Rückkehrhilfen nach Art und Umfang ausgeweitet (etwa bei unterstützten Ausreisen bei medizinischen Bedarfen). Daher müssen die Planungen für ein Berliner Landesprogramm angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Landesprogramm die im Rahmen der Bundesprogramme gewährten – und somit teilweise vom Bund bzw. aus Mitteln der Europäischen Union finanzierten – Leistungen sinnvoll ergänzt. Es ist daher zielführend, die Ergebnisse der alljährlich, zumeist im vierten Quartal terminierten Bund-Länder-Abstimmung zur Anpassung der Programminhalte von REAG und GARP im Folgejahr in die Überlegungen für ergänzende Landesleistungen einzubeziehen. Im laufenden Jahr hat diese Sitzung im Oktober stattgefunden, verschriftliche Ergebnisse in Protokollform liegen aber noch nicht vor und bedürfen anschließend zunächst der fachlichen Bewertung. Zudem können konkrete Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt erst nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Haushaltsgesetz 2020/21 – HG 20/21) konzipiert werden. Dessen ungeachtet wurden in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bereits erste Überlegungen im Hinblick auf Art und Umfang etwaiger künftiger Landesangebote zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr angestellt. Danach soll das Landesprogramm insbesondere dazu dienen, dass die Zielgruppe flächendeckend mit umfassenden und niederschwellig vorgehaltenen Informationen zur Rückkehrberatung und zu den von Bund und Land angebotenen Unterstützungsleistungen versorgt wird. Das Kriterium „niedrigschwellig“ soll dabei gewährleisten, dass die jeweiligen Angebote für möglichst viele Interessentinnen und Interessenten ohne größeren Aufwand nutzbar und zugänglich sind, also in leicht verständlicher Form kommuniziert werden und keine erhöhten Anforderungen seitens der Zielgruppen stellen. 5 Als dafür geeignete Maßnahmen kommen etwa eine intensivierte Öffentlichkeitsarbeit durch neue Flugblätter („Flyer“), ein erweiterter Informationsgehalt der vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) im Internet bereitgestellten Hinweise, die Nutzung der sozialen Medien („social media“) sowie dezentral in den Bezirken ausgerichtete Informationsveranstaltungen zu Aspekten der unterstützten Rückkehr in Betracht. Berlin, den 14. November 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales