Drucksache 18 / 21 376 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 23. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2019) zum Thema: Baumbestattungen und Friedwälder in Berlin und Antwort vom 05. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21376 vom 23.10.2019 über Baumbestattungen und Friedwälder in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Bundesweit haben Bestattungsformen zugenommen, bei denen die Asche von Verstorbenen unter Bäumen (Baumbestattungen) beigesetzt wird. Angeboten werden Baumbestattungen sowohl auf vielen Friedhöfen und auf Friedhöfen im Wald, Bestattungswald oder Friedwald genannt. Eine individuelle Grabpflege ist im Bestattungswald unzulässig. Die Beisetzung im Bestattungswald ist eine von vielen Möglichkeiten, die Asche von Verstorbenen beizusetzen. Frage 1: Unter welchen Voraussetzungen ist die Errichtung und der Betrieb eines Bestattungswaldes in Berlin möglich? Antwort zu 1: Rechtsgrundlage für die Anlegung und den Betrieb öffentlicher Friedhöfe ist das Friedhofsgesetz (s. http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=FriedG+BE&psml=bsbeprod.psml&max =true&aiz=true ). Die Anlegung eines Friedhofs ist genehmigungspflichtig. Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten: - die Friedhofsentwicklungs-, die Bauleit- und die Landschaftsplanung - Friedhöfe müssen den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsprechen - die Eignung der Bodenbeschaffenheit und der Grundwasserverhältnisse ist nachzuweisen - den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes ist Rechnung zu tragen - Friedhofsträger kann das Land Berlin sein oder eine Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. 2 Frage 2: In welcher Trägerschaft sind Bestattungswälder in Berlin? Bitte nach Rechtsform bzw. Betreiber auflisten. Antwort zu 2: Es gibt in Berlin keine Bestattungswälder. Frage 3: Welche amtlichen Stellen entscheiden über die Genehmigung eines Bestattungswaldes in Berlin? Antwort zu 3: Friedhöfe dürfen nur mit Genehmigung der für das Friedhofswesen zuständigen Senatsverwaltung angelegt werden, das ist derzeit die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Außerdem ist dafür das Einvernehmen die für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Derzeit ist dies die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Frage 4: Welche Rechtsmittelverfahren sind bei Ablehnung eines Antrages zum Betrieb eines Bestattungswaldes zulässig? Antwort zu 4: Es kann Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden. Frage 5: Wie viele Anträge zum Betrieb eines Bestattungswaldes hat es bisher in Berlin gegeben, wie viele Anträge sind abgelehnt worden und mit welchen Gründen? Frage 6: Wie viele aktuelle Anträge zum Betrieb eines Bestattungswaldes gibt es in Berlin? Antwort zu 5 und 6: Keine. Frage 7: Gibt es Auswirkungen von Kremationsaschen nach ihrer Bestattung im Bestattungswald auf den Umweltkreislauf im Wald und wenn ja, welche sind dies und wenn nein, warum hat Kremationsasche keine Auswirkung auf den Naturkreislauf? 3 Antwort zu 7: Hierüber hat der Senat keine Kenntnis. Es wird auf laufende Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) verwiesen. Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz